A20 Neubau in Schleswig-Holstein - Planungen in GIS-lesbaren Dateiformaten
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Webseite der DEGES gibt es für den Neubau der A20 in Schleswig-Holstein für jeden Abschnitt eine Übersichtskarte.
Bitte senden Sie mir folgendes zu:
Wenn für jeden der schleswig-holsteinischen Abschnitte die Übersichtskarten auf der Webseite den aktuellen Planungsstand widerspiegeln: Die geplante Trasse des Neubaus der A20 einschließlich Auffahrten/Rampen/Raststätten und Nebenstrecken (nach meinem Verständnis in den Übersichtskarten auf der Webseite als rote Linien gekennzeichnet) in GIS-lesbaren Vektordateiformaten (bspw. ESRI Shapefile, Geojson, Geopackage). Bitte geben sie in den Attributtabellen auch die geplanten Regelquerschnitte der Straßen/Trassen mit an.
Wenn die Übersichtskarten nicht den aktuellen Planungsstand widerspiegeln: Senden Sie mir den aktuellen Planungsstand wie eben beschrieben zu.
Außerdem durch den Neubau der A20 in SH in Anspruch zu nehmende Landflächen als GIS-lesbare Vektordateiformate (bspw. ESRI Shapefile, Geojson, Geopackage). Bitte klassifizieren Sie diese Flächen auch nach dem CORINE Land Cover 5 ha, falls Ihnen diese Informationen zur Verfügung stehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum23. November 2022
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28. Dezember 2022
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