A31 Baustelle

Was genau wird auf der A31 zwischen Ausfahrt 33 und 35 repariert?
Ich erbitte eine genaue Analyse/Dokumentation der Schäden und einen Plan zu deren Reparatur.
Wie hoch sind die Kosten insgesamt für beide Seiten?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Februar 2024
  • Frist
    12. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was genau wird auf der A31 zwischen A…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
A31 Baustelle [#299696]
Datum
9. Februar 2024 15:46
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was genau wird auf der A31 zwischen Ausfahrt 33 und 35 repariert? Ich erbitte eine genaue Analyse/Dokumentation der Schäden und einen Plan zu deren Reparatur. Wie hoch sind die Kosten insgesamt für beide Seiten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299696/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem IFG vom 09.02.2024 Sehr geehrter Herr [geschwärzt], in obiger Angeleg…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem IFG vom 09.02.2024
Datum
19. Februar 2024 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], in obiger Angelegenheit beachten Sie bitte die angehängte Anlage. Für die Kommunikation benutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse [geschwärzt] Freundliche Grüße i.A. [geschwärzt] Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) [[geschwärzt]] Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Westfalen Otto-Krafft-Platz 8 59065 Hamm [geschwärzt] Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Abteilung Recht- Verwaltungsrecht Mobil: +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> www.autobahn.de<http://www.autobahn.de/> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] +++ [geschwärzt]<[geschwärzt]> +++ [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem IFG vom 09.02.2024 [#299696] Sehr << Anrede >> Ihre A…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem IFG vom 09.02.2024 [#299696]
Datum
19. Februar 2024 14:42
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Antwort ist für mich nicht nachvollziehbar. Wie kann es sein, dass es keine entsprechenden Informationen für die Baustelle gibt? nach der IFGGebV Anlage (zu § 1 Abs. 1) 1.1 sind "mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften" kostenfrei. Bitte klären Sie mich auf, inwieweit die Übermittlung der Abschrift einer Schadenfeststellung (oder wie auch immer das bei Ihnen genannt wird), des groben Reparaturablaufs sowie einer Aufstellung der Kosten mehr als eine Herausgabe von wenigen Abschriften ist. Da Ihrer Aussage nach in Bezug auf die Nachfrage nach den Kosten "Unterlagen zusammengestellt werden müssen und Verwaltungsaufwand entsteht", den Sie sich bezahlen lassen wollen und mir das durch einen Rechtsanwalt mitteilen, starte ich hier ein Vermittlungsverfahren, sollte es Ihrerseits nicht ein umdenken geben. Es scheint da ein Interesse der Autobahn GmbH zu geben diese Information nicht Preis zu geben. Ansonsten könnte man mittels eines "normalen Angestellten" diese Informationen erheblich kostengünstiger übermitteln. Keine Firma kann eine Baumaßnahme planen, ohne zu wissen, was diese Kosten wird und was eigentlich gebaut wird. Diese Informationen sind elementar uns sicher nicht kompliziert oder aufwändig zu übermitteln. Das sollte mit einer einfachen e-mail zu klären sein. Bitte rechnen Sie damit, dass diese Angelegenheit auch über diese Plattform hinaus veröffentlicht wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299696/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem IFG vom 09.02.2024 [#299696] Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem IFG vom 09.02.2024 [#299696]
Datum
26. Februar 2024 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Rückmeldung vom 19. Februar 2024 und teilen hierzu mit, dass wir wie von Ihnen gewünscht zunächst erläuterten, dass durchaus Kosten im Rahmen eines Gebührenbescheids entstehen können, aber nicht zwingend müssen. Dazu haben wir Ihnen auch den Kostenrahmen genannt, der ebenso eine maximale Höchstgrenze vorsieht. Der Aufwand und die Dauer einer Zusammenstellung von Informationen kann naturgemäß im Voraus nicht konkret antizipiert werden. Gleiches gilt für die Frage, ob eine "einfache" Auskunft vorliegen wird. Derzeit liegen aber schon folgende Informationen vor: Bei dem Abschnitt der A 31 zwischen Reken und Gescher Hochmoor handelt es sich um einen Funktionsbauvertrag mit einer externen Firma. Im Rahmen der Laufzeit dieses Funktionsbauvertrages wird die Sanierung des Straßenkörpers auf Kosten der beauftragten Firma von dieser durchgeführt. Lediglich die Kosten für den Abbruch der Betonschutzwand und die neu zur errichtenden Stahlschutzplanken werden durch die Autobahn GmbH getragen. Weitere Informationen liegen von den jeweiligen Außenstellen bzw. Fachabteilungen noch nicht vor. Soweit wir nichts Gegenteiliges von Ihnen- mit Blick auf entstehende Kosten- hören, veranlassen wir eine weitere Informationsbeschaffung. Hierbei kann es zu einer verzögerten Bearbeitung kommen, da eventuell Daten Dritter, etwa in Bezug auf den Bauvertrag, eine förmliche Drittbeteiligung, vgl. § 8 IFG, notwendig machen. Hierüber erhalten Sie weitere Nachricht. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem IFG vom 09.02.2024 [#299696] Sehr [geschwärzt], zunächst, lehne i…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem IFG vom 09.02.2024 [#299696]
Datum
26. Februar 2024 15:02
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], zunächst, lehne ich eine Kostenübernahme über eine "einfache Information" hinaus ab. Sie haben sich außer der Nennung einer Höchstgrenze bislang zu Kosten nicht geäußert. Bitte geben Sie mir die Informationen bis zur Grenze einer kostenfreien "einfachen Information" Danach können wir gerne auch über darüber hinausgehenden Aufwand sprechen, der dann sicher auch betitelt werden kann. Es handelt sich hier um Informationen, die problemlos erreichbar vorliegen müssen. Ich wiederhole mich vielleicht. Aber egal in welcher Form hier Geld fließt, es kann nicht sein dass seitens der Autobahn GmbH Recherchen nötig sind um Höhe der Kosten und Gründe der Baustelle in Erfahrung zu bringen. Ansonsten verweisen Sie mich an die zuständige Stelle, der diese Informationen vorliegen. (Zum Beispiel einen Auftragnehmer) Laut dem Bundesverkehrsministerium hat die Autobahn GmbH die entsprechenden Informationen. Danke für die Information bezüglich der Leitplanke, muss ich hier für die Höhe der Kosten eine neue Anfrage stellen? Vielleicht wäre es auch ein Anfang ein paar Randbedingungen für diesen "Funktionsbauvertrag" zu nennen? Der Vertragspartner wird ja einen Namen haben? Oder muss es auch hierfür eine neue Anfrage geben? Möglicherweise kann ich ja auch bei diesem eine Anfrage stellen. Es muss doch in unser aller Interesse sein, möglicherweise unnötige Kosten einzusparen. Wieso weigert sich die Autobahn GmbH so vehement hier handfeste Daten zu liefern? Gibt es hier etwas zu verbergen? Nachdem Sie von Leitplanken sprechen, gehe ich davon aus, dass Sie die bisherige Kommunikation per Facebook als auch per Mail vorliegen haben? Dann erklären Sie auch bitte die Wiedersprüche bzw. Falschinformationen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 299696 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Die Autobahn GmbH des Bundes
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem IFG vom 09.02.2024 [#299696] Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem IFG vom 09.02.2024 [#299696]
Datum
11. März 2024 13:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage aufgrund einer Einbeziehung der jeweiligen Fachabteilungen noch Zeit in Anspruch nimmt und die Informationen auch nicht allesamt auf Abruf zur Verfügung stehen. Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass im Voraus eine genaue Darstellung etwaig anfallender Kosten nicht möglich ist. Die Gebühren errechnen sich auf Stundenbasis. Ihr Wunsch nach einer vorrangigen Bearbeitung im Sinne einer einfachen Anfrage wurde zur Kenntnis genommen. Informationen nach dem Vertragspartner und Kosten zu den Leitplanken werden hiervon voraussichtlich erfasst sein, Sie brauchen keinen weiteren Antrag stellen. Wir kommen unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Freundliche Grüße
Die Autobahn GmbH des Bundes
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem IFG vom 09.02.2024 [#299696] Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem IFG vom 09.02.2024 [#299696]
Datum
4. April 2024 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre IFG-Anfrage ist nach wie vor in Bearbeitung, die Verzögerung bitten wir zu entschuldigen. Die Bearbeitung sollte aber absehbar abgeschlossen werden können. Wir kommen so schnell wie möglich auf die Angelegenheit zurück. Freundliche Grüße
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 09.02.2024 baten Sie um Zugang zu Informationen, welche Si…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Re: A31 Baustelle [#299696] IFG Antrag Herr << Antragsteller:in >>
Datum
23. April 2024 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
exemplarischesfotoschadena31.pdf
692,1 KB
image001.png
6,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 09.02.2024 baten Sie um Zugang zu Informationen, welche Sie wie folgt anforderten: „Was genau wird auf der A31 zwischen Ausfahrt 33 und 35 repariert? Ich erbitte eine genaue Analyse/Dokumentation der Schäden und einen Plan zu deren Reparatur. Wie hoch sind die Kosten insgesamt für beide Seiten?“ Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie die untenstehenden finalen Antworten (unter „zu Punkt 1“, „zu Punkt 2“ und „zu Punkt 3“). Bitte beachten Sie, dass Die Autobahn GmbH des Bundes (Autobahn GmbH) für die förmliche Beantwortung Ihres Antrags nicht selbst zuständig ist. Die Autobahn GmbH ist im Sinne des IFG nur dann zuständig, wenn der Antrag die Ausübung einer Befugnis seitens der Autobahn GmbH im Sinne des § 6 InfrGG, § 1 InfrGGBV betrifft. Bei Reparaturen von Schäden an der Strecke ist dies nicht der Fall. Zuständig im Sinne des IFG wäre hierfür das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Angesichts der seit Antragstellung verstrichenen Zeit beantworten wir Ihre Fragen gleichwohl im Sinne einer Bürgeranfrage. In den untenstehenden Antworten gehen wir ebenfalls auf Ihre weiteren Nachfragen ein, die sie gegenüber der Außenstelle Bochum der Autobahn GmbH und über das Funktionspostfach der Autobahn GmbH Westfalen gestellt haben. Sollten Sie einen förmlichen IFG-Bescheid über Ihren Antrag wünschen, wenden Sie sich bitte an das BMDV. Zu Punkt 1: Auf der A31 wird zwischen Reken und Gescher wird die Sanierung der Fahrbahn durchgeführt, um Straßenschäden zu beseitigen. In die Asphaltschichten der Fahrbahn der A31 ist vom unbefestigten Mittelstreifen ausgehend Wasser eingedrungen. Die Schadensbildung beginnt zunächst in einer tieferliegenden Asphaltschicht. Mit Wechseln in den Jahreszeiten (Hitze/Frost) setzt sich der Prozess nach oben fort. Nach und nach treten weitere Schäden ein, bis sie in der obersten Deckschicht erkennbar werden. Die Schäden sind derzeit noch nicht an allen Stellen sichtbar ausgeprägt. Auf der Fahrbahn kommt es an der Gussasphaltoberfläche zu Blasenbildungen, die zu netzartigen Rissen und letztendlich zu Substandverlusten und Strukturbrüchen bis in die Binderlage führen. Diese Effekte werden nur durch eine Sanierung der Fahrbahn dauerhaft aufgehalten und unterbunden. Neben der Sanierung der Fahrbahn finden auch Arbeiten an den Schutzeinrichtungen und dem Mittelstreifen statt. Die Baustelleneinrichtung wird zu Synergieeffekten genutzt, um neuen Richtlinien Rechnung zu tragen und entsprechende weitere Arbeiten auszuführen. Eine neue Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) erfordert künftig breitere Fahrstreifen in einer Baustellenverkehrsführung. Die Fahrbahn der A31 wird in der stärker befahrenen Fahrtrichtung Oberhausen zum Mittelstreifen hin verbreitert, indem die dortige Betonschutzwand durch Stahlschutzplanken ersetzt wird. So werden wir den Anforderungen der neuen RSA für zukünftige Baumaßnahmen und auch bei Unterhaltungsarbeiten gerecht. Bei künftigen Arbeiten in dem Streckenabschnitt können dann alle 4 Fahrspuren auf der Fahrtrichtung Oberhausen untergebracht werden. Zu Punkt 2: Exemplarisch können folgende Fotos zur Verfügung gestellt werden (siehe Anlage). Folgendes Sanierungskonzept wird in diesem Jahr umgesetzt werden: 1. Provisorische Verbreiterungen der Fahrbahn im Bereich der AS Reken in beiden Fahrtrichtungen zur Aufnahme der Verkehrsführungen (VF) der Hauptbauphasen; 2. Herstellen der Überleitungsbereiche für die Hauptverkehrsführungen; Erneuerung der Schutzeinrichtungen im Mittelstreifen; VF 2s+2s = jeweils nach außen verlegte, eingeengte Fahrspuren; 3. Sanierung der Asphaltfahrbahn auf beiden Richtungsfahrbahnen, jeweils in einer VF: 3+1 bzw. 1+3. 4. Sowie der Rückbau von Verkehrsführungen und Baustellen-Provisorien. Die Applikation der Fahrbahnmarkierung erfolgt sukzessive im Zuge der Bauphasenabläufe. Zu Punkt 3: Die voraussichtlichen Gesamt-Kosten betragen 13 Mio. EUR und setzen sich zusammen aus rund 10 Mio. € für die Fahrbahnsanierung und rund 3 Mio. € für die Erneuerung der Schutzeinrichtung. Sie baten zudem um Angabe des Namens des Unternehmens. Das ist die Firma Eurovia. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Danke für Ihre Antwort! nicht nachvollziehen kann ich allerdings die Zeit, die dafür benötigt …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: A31 Baustelle [#299696] IFG Antrag Herr << Antragsteller:in >> [#299696]
Datum
24. April 2024 19:38
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Danke für Ihre Antwort! nicht nachvollziehen kann ich allerdings die Zeit, die dafür benötigt wurde. Genauso wenig wie Ihre Überzeugung, dass Sie dafür eigentlich nicht zuständig sind, bzw. dass Sie das nicht von Anfang an kommuniziert haben. Sie als Rechtsanwalt hätten wenigstens das doch wissen müssen? Bezüglich der Sachlage wende ich mich dann nochmals an das BMDV. Weniger wegen einer formellen Antwort, als wegen der Sache an sich. Denn Ihre Zahlen bezüglich der Kosten kann ich leider nur sehr schwer glauben. Erlauben Sie mir eine kurze Rechnung: Auf den aufgestellten Schildern schreiben Sie etwas von 15km Baustelle. Bei einer (nach RSA geforderten) lichten Fahrbahnbreite von 12m reden wir pro Fahrtrichtung von 180000m², bedeutet gesamt 360000m². Bei Kosten in Höhe von 10 000 000€ bedeutet das einen Quadratmeterpreis von 27,78€ - das erachte ich doch als wenig glaubwürdig. Selbst wenn es nur 10 km sein sollten, die Summen, sollten Sie überhaupt so geplant sein, werden wohl nicht reichen. Auch die 3 Mio - bei 15km = 200€/m - erscheinen mir mit Abriss der Betonleitplanken sehr wenig. Ihren Ausführungen entnehme ich, dass nur eine Fahrtrichtung verbreitert wird? bedeutet die RSA wird nur halb erfüllt? Warum werden nicht Autobahnabschnitte saniert, die wirklich kaputt sind? Sie manifestieren den Eindruck, dass hier Steuergelder nicht wirtschaftlich und nachhaltig eingesetzt werden. Ihre angefügten Bilder sind sehr schön, sind die auf dem dortigen Autobahnabschnitt entstanden? Ich kann Ihnen gerne ähnliche senden :) Wo vom "unbefestigten Mittelstreifen" (das ist der Bereich zwischen den Betonleitplanken gewesen) so viel Wasser herkommen soll, dass es die Autobahn in der gesamten Breite unterspült muss man mir doch noch erklären. Zumal man diesen ja auch hätte befestigen können? (wieviel Platz war da zwischen den Leitplanken? 60cm? Oder mehr?) Vor einigen Jahren, wie andere Autobahnabschnitte aus den gleichen Gründen saniert wurden, hätte man ja da ein Fortschreiten der "Unterspülungen" stoppen können. Diese Diskussion wird dann wohl der Auftakt zu weiteren Diskussionen. Dann jetzt eben wieder beim BMDV. Herzlichen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299696/

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> von hier wurde zu keinem Zeitpunkt kommuniziert, dass der Beleihungsberei…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Re: A31 Baustelle [#299696] IFG Antrag Herr << Antragsteller:in >> [#299696]
Datum
25. April 2024 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> von hier wurde zu keinem Zeitpunkt kommuniziert, dass der Beleihungsbereich nach InfrGGBV einschlägig sei. Sodann besteht kein Rechtsanspruch auf Rechtfertigung, Erklärung oder Erläuterung, so dass schlichtweg reine Wissensfragen vom Informationsfreiheitsgesetz nicht umfasst sind. Wir betrachten die Angelegenheit daher als erledigt. Bitte wenden Sie sich an die Ihnen genannte zuständige Stelle. Freundliche Grüße