A61 - 130 km/h - Begründung

Meines Wissens haben wir in Deutschland keine grundlegende Geschwindigkeitsbegrenzung auf
Autobahnen. Was genau rechtfertigt die Begrenzung auf 130 km/h z.B. zwischen Bingen am Rhein und Alzey?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. September 2019
  • Frist
    8. Oktober 2019
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Sven Engelhardt
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meines Wi…
An Verkehrsdirektion Rheinpfalz Details
Von
Sven Engelhardt
Betreff
A61 - 130 km/h - Begründung [#165995]
Datum
6. September 2019 09:22
An
Verkehrsdirektion Rheinpfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meines Wissens haben wir in Deutschland keine grundlegende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen. Was genau rechtfertigt die Begrenzung auf 130 km/h z.B. zwischen Bingen am Rhein und Alzey?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Engelhardt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sven Engelhardt
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. September 2019 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen

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Sven Engelhardt
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „A61 - 130 km/h - Begründung“ vom 06.09.2…
An Verkehrsdirektion Rheinpfalz Details
Von
Sven Engelhardt
Betreff
„A61 - 130 km/h - Begründung“ [#165995]
Datum
14. Oktober 2019 11:30
An
Verkehrsdirektion Rheinpfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „A61 - 130 km/h - Begründung“ vom 06.09.2019 (#165995) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sven Engelhardt Anfragenr: 165995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Oktober 2019 11:30
Status

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