Aachen City-Wifi

Seit Ende 2014 bietet die Stadt Aachen das sogenannte „Aachen WiFi“ bzw "Aachen City-WiFi" an. Bitte senden Sie mir alle Informationen nach §3 IFG NRW (zum Beispiel Sitzungsprotokolle, Mitschriften, Notizen, E-Mails, Korrespondenz usw.), die bei Planung, Entscheidungsfindung, Einrichtung und Betrieb des „Aachen WiFi“ entstanden sind. Insbesondere bitte ich (jedoch nicht ausschließlich) um Informationen, aus denen ersichtlich wird, warum sich die Stadt Aachen für NetAachen als Partner entschieden hat, um den Kooperationsvertrag zwischen Stadt Aachen und NetAachen, um Informationen zu Investitionskosten und laufenden Kosten und wer diese Kosten übernimmt. Weiterhin möchte ich Sie bitten, alle verfügbaren Informationen zur technischen Infrastruktur zu liefern (zum Beispiel Menge, Standorte und Modellbezeichnungen der Access Points, Art des Internetanschlusses, mögliche Beschränkungen im Anschluss, mögliche Filterungen des Internetverkehrs über Aachen WiFi, beteiligte Firmen usw.) sowie Umfang und Verwendung der erhobenen Nutzerdaten.
Darüber hinaus bitte ich um die Bereitstellung aller Informaionen und Statistiken zur allgemeinen Nutzung des Angebots (z.B. Nutzerzahlen, Datenvolumen, durchschnittliche Onlinezeit, Zahl der ausgestellten und eingelösten Voucher).

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Warte auf Antwort
  • Datum
    29. November 2017
  • Frist
    3. Januar 2018
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Oliver Huberty
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
Oliver Huberty
Betreff
Aachen City-Wifi [#25492]
Datum
29. November 2017 14:30
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Ende 2014 bietet die Stadt Aachen das sogenannte „Aachen WiFi“ bzw "Aachen City-WiFi" an. Bitte senden Sie mir alle Informationen nach §3 IFG NRW (zum Beispiel Sitzungsprotokolle, Mitschriften, Notizen, E-Mails, Korrespondenz usw.), die bei Planung, Entscheidungsfindung, Einrichtung und Betrieb des „Aachen WiFi“ entstanden sind. Insbesondere bitte ich (jedoch nicht ausschließlich) um Informationen, aus denen ersichtlich wird, warum sich die Stadt Aachen für NetAachen als Partner entschieden hat, um den Kooperationsvertrag zwischen Stadt Aachen und NetAachen, um Informationen zu Investitionskosten und laufenden Kosten und wer diese Kosten übernimmt. Weiterhin möchte ich Sie bitten, alle verfügbaren Informationen zur technischen Infrastruktur zu liefern (zum Beispiel Menge, Standorte und Modellbezeichnungen der Access Points, Art des Internetanschlusses, mögliche Beschränkungen im Anschluss, mögliche Filterungen des Internetverkehrs über Aachen WiFi, beteiligte Firmen usw.) sowie Umfang und Verwendung der erhobenen Nutzerdaten. Darüber hinaus bitte ich um die Bereitstellung aller Informaionen und Statistiken zur allgemeinen Nutzung des Angebots (z.B. Nutzerzahlen, Datenvolumen, durchschnittliche Onlinezeit, Zahl der ausgestellten und eingelösten Voucher).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Huberty <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Huberty

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