AAO der Feuerwehr Langenfeld

die Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Langenfeld, alternativ die verwendeten Stichworte.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Langenfeld (Rheinland) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AAO der Feuerwehr Langenfeld [#216450]
Datum
23. März 2021 19:19
An
Kommunalverwaltung Langenfeld (Rheinland)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Langenfeld, alternativ die verwendeten Stichworte.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216450/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Langenfeld (Rheinland)
AAO Fw Langenfeld Sehr Antragsteller/in im Kreis Mettmann gibt es "nur" eine Alarm- und Ausrückordnung,…
Von
Kommunalverwaltung Langenfeld (Rheinland)
Betreff
AAO Fw Langenfeld
Datum
29. März 2021 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,4 KB
imNAMEge002.png
2,0 KB


Sehr Antragsteller/in im Kreis Mettmann gibt es "nur" eine Alarm- und Ausrückordnung, die mit allen 10 kreisangehörigen Städten abgestimmt ist. Dies gilt auch für die Städte Langenfeld und Monheim, die zwar den Notruf 112 selber annehmen und entsprechend auch alarmieren, die dies aber auf Grundlage jener mit dem Kreis synchronisierten AAO tun. Insofern möchte ich Sie bitten, sich mit der Kreisleitstelle Mettmann oder mit der Kreisverwaltung Mettmann, Abt. Bevölkerungsschutz, in Verbindung zu setzen, die zu diesem Thema sicherlich erheblich umfangreicher Auskunft geben können. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen