AAO der KLSt Mettmann

die Alarm- und Ausrückeordnung der Kreisleitstelle Mettmann, wahlweise eine Liste der verwendeten Stichworte in dieser.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kreisverwaltung Mettmann Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AAO der KLSt Mettmann [#216448]
Datum
23. März 2021 19:16
An
Kreisverwaltung Mettmann
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Alarm- und Ausrückeordnung der Kreisleitstelle Mettmann, wahlweise eine Liste der verwendeten Stichworte in dieser.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216448/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Mettmann
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage gem. § 4 IFG NRW teile ich Ihnen folgendes mit: Die Kreisleitstelle unte…
Von
Kreisverwaltung Mettmann
Betreff
AAO der KLSt Mettmann [#216448]
Datum
30. März 2021 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage gem. § 4 IFG NRW teile ich Ihnen folgendes mit: Die Kreisleitstelle unterliegt in ihrer Organisation, ihren Aufgaben und Funktionen nach den Vorgaben des Bundesministeriums des Innern den sogenannten Kritischen Infrastrukturen (KRITIS). Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat das mit den verbindlichen Standards zum Grundschutz-Profil für Leitstellen konkretisiert und dazu die BSI-Standards 200-1 bis 200-3 definiert. Darin wird der Schutzbedarf Ihrer angefragten Informationen als sehr hoch eingestuft. Die Alarm- und Ausrückordnung oder Auszüge daraus sind in der Folge als sicherheitsrelevant einzustufen. Kenntnisse über die behördliche Gefahrenabwehr können u. a. zur Vorbereitung eines terroristischen Anschlages verwendet werden. Das Bekanntwerden kann somit die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigten. Dementsprechend unterliegen derartige Informationen einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Ihr Antrag auf Informationszugang ist aus diesen Gründen nach § 6 a IFG NRW abzulehnen. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichem Gruß