Abbestellung von Verkehrsleistung

Anfrage an: NAH.SH

ist es korrekt, dass das Land Schleswig-Holstein in den kommenden Jahren prozentual Verkehre im Rahmen der erteilten Verkehsverträge abbestellen wird?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ist es korrekt, dass das Land Schlesw…
An NAH.SH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abbestellung von Verkehrsleistung [#303542]
Datum
19. März 2024 10:11
An
NAH.SH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ist es korrekt, dass das Land Schleswig-Holstein in den kommenden Jahren prozentual Verkehre im Rahmen der erteilten Verkehsverträge abbestellen wird?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303542/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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NAH.SH | Ihre Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an NAH.SH. Bezogen …
Von
NAH.SH
Betreff
NAH.SH | Ihre Anfrage
Datum
23. April 2024 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an NAH.SH. Bezogen auf die Frage, ob das Land Schleswig-Holstein in den kommenden Jahren prozentual Verkehre im Rahmen der erteilten Verkehrsverträge abbestellen wird, ist die NAH.SH nicht nach dem IZG auskunftspflichtig. Auskunftspflichtig im Sinne des IZG ist die NAH.SH als juristische Person des Privatrechts nur in dem Bereich, in dem ihr Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zur Erledigung in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts übertragen wurden. Dies ist nur in dem abgegrenzten Bereich der ÖPNV-Förderung geschehen, in dem die NAH.SH mit der Befugnis beliehen ist, Zuwendungsbescheide zu erlassen. Die gestellte Frage betrifft keine Fördermaßnahme und fällt daher nicht in den Bereich, in dem die NAH.SH nach dem IZG auskunftspflichtig ist. Eine Weiterleitung der Anfrage erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüßen