Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Anfrage an
NAH.SH.
Bezogen auf die Frage, ob das Land Schleswig-Holstein in den kommenden Jahren prozentual Verkehre im Rahmen der erteilten Verkehrsverträge abbestellen wird, ist die
NAH.SH nicht nach dem IZG auskunftspflichtig. Auskunftspflichtig im Sinne des IZG ist die
NAH.SH als juristische Person des Privatrechts nur in dem Bereich, in dem ihr Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zur Erledigung in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts übertragen wurden. Dies ist nur in dem abgegrenzten Bereich der ÖPNV-Förderung geschehen, in dem die
NAH.SH mit der Befugnis beliehen ist, Zuwendungsbescheide zu erlassen. Die gestellte Frage betrifft keine Fördermaßnahme und fällt daher nicht in den Bereich, in dem die
NAH.SH nach dem IZG auskunftspflichtig ist. Eine Weiterleitung der Anfrage erfolgt nicht.
Mit freundlichen Grüßen