Abbrecherqouten an der FernUniversität in Hagen

Die Quote und Absolutzahlen aller Studierenden der FernUniversität in Hagen, deren Studium in einem Studiengang spätestens nach doppelter Regelstudienzeit nicht erfolgreich beendet wurde, aufgeschlüsselt nach Studiengang, Abschlussart, Einschreibejahr und Geschlechtseintrag.
Eine mögliche tabellarische Darstellung wäre eine Tabelle pro möglichem Geschlechtseintrag mit je einer Zeile pro Studiengang und dem Einschreibejahr als Spalte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Dezember 2023
  • Frist
    20. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An FernUniversität in Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abbrecherqouten an der FernUniversität in Hagen [#294835]
Datum
13. Dezember 2023 23:14
An
FernUniversität in Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Quote und Absolutzahlen aller Studierenden der FernUniversität in Hagen, deren Studium in einem Studiengang spätestens nach doppelter Regelstudienzeit nicht erfolgreich beendet wurde, aufgeschlüsselt nach Studiengang, Abschlussart, Einschreibejahr und Geschlechtseintrag. Eine mögliche tabellarische Darstellung wäre eine Tabelle pro möglichem Geschlechtseintrag mit je einer Zeile pro Studiengang und dem Einschreibejahr als Spalte.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294835/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
FernUniversität in Hagen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen lieben Dank für Ihre E-Mail. Die von Ihnen angefragten Informatio…
Von
FernUniversität in Hagen
Betreff
AW: Abbrecherqouten an der FernUniversität in Hagen [#294835]
Datum
8. Januar 2024 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen lieben Dank für Ihre E-Mail. Die von Ihnen angefragten Informationen liegen so nicht vor, sondern müssen erst aufwendig zusammengestellt werden. Hierzu fehlen aktuell die personellen Ressourcen. Die Anfrage kann daher leider erst voraussichtlich Ende Januar beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

FernUniversität in Hagen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Auskunftsersuchen kann nicht entsprochen werden, da die angefordert…
Von
FernUniversität in Hagen
Betreff
AW: Abbrecherqouten an der FernUniversität in Hagen [#294835]
Datum
7. Februar 2024 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Auskunftsersuchen kann nicht entsprochen werden, da die angeforderten Informationen diesseitig nicht vorhanden sind. Vorhanden sind gemäß § 3 IFG NRW verkörperte Informationen. Ein Anspruch darauf, dass entsprechende Informationen zur Beantwortung eines Auskunftsersuchens beschafft oder rekonstruiert werden, besteht nicht. Diese Entscheidung ergeht kosten- und gebührenfrei. Es wird gem. § 5 Abs. 2 S. 4 IFG NRW darauf hingewiesen, dass Sie nach § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Mit freundlichen Grüßen