Abbrecherqouten an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Die Quote und Absolutzahlen aller Studierenden der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, deren Studium in einem Studiengang spätestens nach doppelter Regelstudienzeit nicht erfolgreich beendet wurde, aufgeschlüsselt nach Studiengang, Abschlussart, Einschreibejahr und Geschlechtseintrag.
Eine mögliche tabellarische Darstellung wäre eine Tabelle pro möglichem Geschlechtseintrag mit je einer Zeile pro Studiengang und dem Einschreibejahr als Spalte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abbrecherqouten an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf [#294833]
Datum
13. Dezember 2023 23:10
An
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Quote und Absolutzahlen aller Studierenden der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, deren Studium in einem Studiengang spätestens nach doppelter Regelstudienzeit nicht erfolgreich beendet wurde, aufgeschlüsselt nach Studiengang, Abschlussart, Einschreibejahr und Geschlechtseintrag. Eine mögliche tabellarische Darstellung wäre eine Tabelle pro möglichem Geschlechtseintrag mit je einer Zeile pro Studiengang und dem Einschreibejahr als Spalte.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294833/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen …
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
AW: Abbrecherqouten an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf [#294833]
Datum
18. Dezember 2023 09:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 13. Dezember 2023, mit der Sie …
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
AW: Abbrecherqouten an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf [#294833]
Datum
8. Januar 2024 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 13. Dezember 2023, mit der Sie gegenüber der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ein Auskunftsersuchen nach dem IFG NRW geltend gemacht haben. Ihren Antrag auf Auskunft über die Quote und Absolutzahlen aller Studierenden der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, deren Studium in einem Studiengang spätestens nach doppelter Regelstudienzeit nicht erfolgreich beendet wurde, aufgeschlüsselt nach Studiengang, Abschlussart, Einschreibejahr und Geschlechtseintrag, lehne ich ab. Die Ablehnung Ihres Ersuchens begründe ich wie folgt: Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW sind im Rahmen eines Auskunftsersuchens nach dem IFG NRW lediglich solche Informationen zur Verfügung zu stellen, die bei der angefragten öffentlichen Stelle vorhanden sind. Vorhanden sind gemäß § 3 IFG NRW verkörperte Informationen. Ein Anspruch darauf, dass entsprechende Informationen zur Beantwortung eines Auskunftsersuchens beschaffen oder rekonstruiert werden, besteht nicht. Die von Ihnen erbetenen Informationen liegen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf nicht vor, sodass Ihr Antrag abzulehnen ist. Diese Entscheidung ergeht kosten- und gebührenfrei. Ich weise Sie nach § 5 Abs. 2 S. 4 IFG NRW darauf hin, dass Sie nach § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf einzulegen. Mit freundlichen Grüßen