Abbrecherqouten an der Universität Hamburg

Anfrage an: Universität Hamburg

Die Quote und Absolutzahlen aller Studierenden der Universität Hamburg (der letzten 20 Jahre, falls Ihnen möglich), deren Studium in einem Studiengang nach spätestens doppelter Regelstudienzeit nicht erfolgreich beendet wurde (u.a. Exmatrikulation, fehlende Rückmeldung, Wechsel des Studienganges, Studiendauer länger als doppelte Regelstudienzeit), aufgeschlüsselt nach Studiengang, Abschlussart, Geschlechtseintrag und Einschreibejahr. Für die Einschreibejahre, die noch nicht doppelte Regelstudienzeit zurückliegen, sollen entsprechend die Quote und Absolutzahlen an Studierenden angegeben werden, die den Studiengang nicht mehr studieren und dabei nicht den Abschluss erreicht haben.
Eine mögliche tabellarische Darstellung wäre je eine Tabelle pro möglichem Geschlechtseintrag, mit je einer Zeile pro Studiengang und dem Einschreibejahr als Spalte.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2023
  • Frist
    20. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Universität Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abbrecherqouten an der Universität Hamburg [#295106]
Datum
18. Dezember 2023 09:36
An
Universität Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Quote und Absolutzahlen aller Studierenden der Universität Hamburg (der letzten 20 Jahre, falls Ihnen möglich), deren Studium in einem Studiengang nach spätestens doppelter Regelstudienzeit nicht erfolgreich beendet wurde (u.a. Exmatrikulation, fehlende Rückmeldung, Wechsel des Studienganges, Studiendauer länger als doppelte Regelstudienzeit), aufgeschlüsselt nach Studiengang, Abschlussart, Geschlechtseintrag und Einschreibejahr. Für die Einschreibejahre, die noch nicht doppelte Regelstudienzeit zurückliegen, sollen entsprechend die Quote und Absolutzahlen an Studierenden angegeben werden, die den Studiengang nicht mehr studieren und dabei nicht den Abschluss erreicht haben. Eine mögliche tabellarische Darstellung wäre je eine Tabelle pro möglichem Geschlechtseintrag, mit je einer Zeile pro Studiengang und dem Einschreibejahr als Spalte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295106/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Auskunft darüber, wel…
Von
Universität Hamburg
Betreff
AW: Abbrecherqouten an der Universität Hamburg [#295106]
Datum
18. Dezember 2023 13:07
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Auskunft darüber, welche Informationen wir Ihnen zur Verfügung stellen können und ob bzw. in welcher Höhe Gebühren erhoben werden, erhalten Sie in Kürze. Mit freundlichen Grüßen

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Universität Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> die angefragten Informationen können nicht wie gewünscht zugänglich ge…
Von
Universität Hamburg
Betreff
AW: Abbrecherqouten an der Universität Hamburg [#295106]
Datum
29. Januar 2024 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die angefragten Informationen können nicht wie gewünscht zugänglich gemacht werden, da insbesondere schon keine Verpflichtung zur Angabe des Exmatrikulationsgrunds besteht. Geliefert werden können: * die Absolutzahlen aller Studierenden an der Universität Hamburg seit Wintersemester 2009/2010, * die Zahlen der Exmatrikulationen seit Wintersemester 2009/2010, * das Merkmal „in doppelter Regelstudienzeit + 2“, * das Merkmal „Geschlecht“, * die „Ersteinschreibung Semester“ (Semester und Jahreszahl; z.B.: 01.04.2015/ 20151, 01.10.2015/ 20152) sowie * der Studiengang. Darüber hinaus könnten zusätzlich die Exmatrikulationsgründe geliefert werden, die in den Systemen hinterlegt sind. Dabei handelt es sich um Angaben von Studierenden, deren Aussagekräftigkeit möglicherweise nicht immer valide ist. Außerdem weise ich Sie darauf hin, dass aufgrund der statistischen Grundanforderung der Vermeidung der Möglichkeit zur Zuordnung von personenbezogenen Daten nur insofern eine Auskunft erfolgt, wie die Anzahl der Studierenden größer/gleich 5 beträgt. Zudem ist das Zugänglichmachen der gewünschten Informationen gebührenpflichtig und wird aufgrund des zeitlichen Aufwands als Auskunft mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand gemäß Ziffer 1.1.1 der Anlage der HmbTGGebO eingestuft. Die konkrete Gebühr berechnet sich nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand; es ist denkbar, dass die Obergrenze des Gebührenrahmes in Höhe von 265 EUR erreicht wird. Ich bitte Sie um Rückmeldung, ob Sie in Anbetracht der nur begrenzt vorhandenen Informationen sowie der Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten und welche der oben genannten Informationen Sie in diesem Fall wünschen, wobei dann nach § 13 Abs. 5 HmbTG eine Fristverlängerung auf zwei Monate erfolgt. Sofern Sie nach § 3 HmbTGGebO von Gebühren befreit sind, bitte ich Sie um Mitteilung sowie Zusendung eines entsprechenden Nachweises. Mit freundlichen Grüßen