Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Statistik aus der ersichtlich wird wie hoch die Quote der Ingenieursstudenten ist die das Studienfach an der RWTH wechseln oder abbrechen, die Anzahl an Absolventen in RSZ (Regelstudienzeit), sowie die Anzahl an Absolventen in RSZ+2.
Konkret:
1. Abbrecherquote Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Maschinenbau,
B.Sc.
2. Absolventen zum Stichtag in RSZ, RSZ+2 im Fach Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Maschinenbau,
B.Sc.
3. AKTUELLE ECTS-Einstuftungstabelle im Fach Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Maschinenbau,
B.Sc
4. Kurze Stellungnahme, ob in der Absolventenübersicht die Pandemie-bedingte RSZ-Verlängerung berücksichtigt wurde.
In einer anderen Anfrage, welche als fälschlicherweise als erfolgreich markiert wurde, schickte die RWTH leider die falschen Fächer (FR Bauingenieurwesen statt FR Maschinenbau).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 256101
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/256101/