Abbruch eines Wohnhauses in Königstein

Ich beabsichtige einen Antrag auf Abbruch eines Wohnhauses zu stellen.
Welche Unterlagen sind hierfür beim Bauamt einzureichen ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
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Lothar Busert
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich beabsicht…
An Hochtaunuskreis - Untere Bauaufsichtsbehörde Details
Von
Lothar Busert
Betreff
Abbruch eines Wohnhauses in Königstein [#246759]
Datum
21. April 2022 10:14
An
Hochtaunuskreis - Untere Bauaufsichtsbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beabsichtige einen Antrag auf Abbruch eines Wohnhauses zu stellen. Welche Unterlagen sind hierfür beim Bauamt einzureichen ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lothar Busert Anfragenr: 246759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246759/ Postanschrift Lothar Busert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lothar Busert
Hochtaunuskreis - Untere Bauaufsichtsbehörde
Sehr geehrter Herr Busert, sofern Sie berechtigte/r Beteiligte/r im Sinne des § 29 des Hessischen Verwaltungsverfa…
Von
Hochtaunuskreis - Untere Bauaufsichtsbehörde
Betreff
WG: Abbruch eines Wohnhauses in Königstein [#246759]
Datum
21. April 2022 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Busert, sofern Sie berechtigte/r Beteiligte/r im Sinne des § 29 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) sind, d.h. neben der Bauherrschaft unmittelbare Nachbarschaft, soweit sie in ihren Nachbarrechten betroffen sein können und die von ihnen beauftragten Dritten, z.B. Rechtsanwälte, steht Ihnen ein Recht auf Akteneinsicht in den entsprechenden Vorgang unter bestimmten Voraussetzungen zu. Sollten Sie keine unmittelbare Nachbarschaft sein, haben Sie das berechtigte Interesse auf Akteneinsicht schriftlich darzulegen. Hierzu muss begründet werden inwiefern und wozu die Kenntnis der Akte erforderlich ist. Nähere Informationen, die erforderlichen Unterlagen sowie die zuständigen Ansprechpartner/innen können Sie hier finden: https://www.hochtaunuskreis.de/Bauen_+Umwelt+_+Verkehr/Bauen/Untere+Bauaufsichtsbeh%C3%B6rde/Aktenverwaltung/Akteneinsicht.html Für einen Termin zur Akteneinsicht setzten Sie sich bitte direkt mit der Bauverwaltung in Verbindung: Verwaltungsservice Königstein Frau Siese Telefon: 06172-999 6329 Email: <<E-Mail-Adresse>> oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Unter folgendem Link erhalten Sie weitere Informationen zur Orientierung und Zusammenstellung der Bauantragsunterlagen. https://www.hochtaunuskreis.de/Themenfelder/Bauen-Infrastruktur/Bauaufsicht/Baugenehmigungen-und-Bescheide/ Mit freundlichen Grüßen
Lothar Busert
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für ihre Antwort, ich benötige jedoch keine Akteneinsicht. Alle alten Bauakt…
An Hochtaunuskreis - Untere Bauaufsichtsbehörde Details
Von
Lothar Busert
Betreff
AW: WG: Abbruch eines Wohnhauses in Königstein [#246759]
Datum
21. April 2022 14:05
An
Hochtaunuskreis - Untere Bauaufsichtsbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für ihre Antwort, ich benötige jedoch keine Akteneinsicht. Alle alten Bauakten liegen mir vor. Meine Frage war : Welche Unterlagen verlangt die Bauaufsicht für einen Antrag auf Abbruch eines Einfamilienwohnhauses. Wenn sie mir bitte diesbezüglich noch einmal antworten. Mit freundlichen Grüßen Lothar Busert Anfragenr: 246759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246759/ Postanschrift Lothar Busert << Adresse entfernt >>

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Hochtaunuskreis - Untere Bauaufsichtsbehörde
Sehr geehrter Herr Busert, die Bauantragsunterlagen sind gemäß dem neuen Bauvorlagenerlass in min. 3-facher Ausfer…
Von
Hochtaunuskreis - Untere Bauaufsichtsbehörde
Betreff
AW: WG: Abbruch eines Wohnhauses in Königstein [#246759]
Datum
21. April 2022 14:18
Status
Sehr geehrter Herr Busert, die Bauantragsunterlagen sind gemäß dem neuen Bauvorlagenerlass in min. 3-facher Ausfertigung einzureichen. https://wirtschaft.hessen.de/Bauvorlagen-Bauvorlagenerlass-und-Vordrucke Mit freundlichen Grüßen