Abbruch von Prüfungsleistungen

Anfrage an: TH Köln

-Anzahl der Prüfungen, die in der Vergangenheit (seit 2019) abgebrochen und wiederholt werden mussten, aufgeschlüsselt nach Jahr, Fakultät, Modul, Prüfungsart und Ursache des Abbruchs (vor allem, ob es sich um technische Ursachen handelt), in tabellarischer Form.
-Dokumente und Schriftverkehr, die behandeln, wie die TH Köln mit Prüfungsabbrüchen und dem Ansetzen von Wiederholungsprüfungen generell umgeht und in der Vergangenheit umgegangen ist.
-Dokumente und Schriftverkehr zu Maßnahmen, die die TH Köln ergriffen hat und ergreifen will, um die Anzahl an Prüfungsabbrüchen und -wiederholungen gering zu halten.

Vielen Dank im voraus.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Februar 2024
  • Frist
    3. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -A…
An TH Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abbruch von Prüfungsleistungen [#301450]
Datum
28. Februar 2024 03:30
An
TH Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Anzahl der Prüfungen, die in der Vergangenheit (seit 2019) abgebrochen und wiederholt werden mussten, aufgeschlüsselt nach Jahr, Fakultät, Modul, Prüfungsart und Ursache des Abbruchs (vor allem, ob es sich um technische Ursachen handelt), in tabellarischer Form. -Dokumente und Schriftverkehr, die behandeln, wie die TH Köln mit Prüfungsabbrüchen und dem Ansetzen von Wiederholungsprüfungen generell umgeht und in der Vergangenheit umgegangen ist. -Dokumente und Schriftverkehr zu Maßnahmen, die die TH Köln ergriffen hat und ergreifen will, um die Anzahl an Prüfungsabbrüchen und -wiederholungen gering zu halten. Vielen Dank im voraus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301450/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
TH Köln
Ihre IFG-Anfrage vom 28.02.2024 Sehr [geschwärzt], anbei finden Sie die Antwort zu Ihrer IFG-Anfrage vom 28.02.20…
Von
TH Köln
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 28.02.2024
Datum
25. März 2024 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], anbei finden Sie die Antwort zu Ihrer IFG-Anfrage vom 28.02.2024. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ( [geschwärzt]+[geschwärzt]) [geschwärzt] +[geschwärzt] ( [geschwärzt]+[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 28.02.2024 [#301450] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf mein…
An TH Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 28.02.2024 [#301450]
Datum
26. März 2024 14:55
An
TH Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 28.02.2024 bezüglich der Handhabung von Prüfungsabbrüchen und Wiederholungsprüfungen an der Technischen Hochschule Köln. Ich möchte einige Punkte Ihrer Argumentation ansprechen und meine Anfrage entsprechend präzisieren, um den Anforderungen des IFG NRW gerecht zu werden. 1. Anwendbarkeit des IFG NRW auf Hochschulen: Sie führen an, dass das IFG NRW gemäß § 2 Abs. 3 nur eingeschränkt auf Hochschulen anwendbar sei, insbesondere nicht im Bereich von Prüfungen. Allerdings bezieht sich meine Anfrage nicht auf spezifische Prüfungsleistungen oder -ergebnisse einzelner Studierender, sondern auf allgemeine Verwaltungsverfahren und Richtlinien im Umgang mit Prüfungsabbrüchen und Wiederholungsprüfungen. Diese Informationen betreffen nicht direkt Forschung, Lehre oder die Bewertung von Studienleistungen, sondern administrative Abläufe, und sollten somit unter das IFG NRW fallen. 2. Präzisierung der Anfrage: Ich nehme Ihre Anmerkung zur Notwendigkeit einer hinreichenden Bestimmtheit meiner Anfrage zur Kenntnis und möchte daher präzisieren: Mein Interesse gilt nicht den Prüfungsabbrüchen und Wiederholungsprüfungen aus individuellen Gründen einzelner Studierender. Vielmehr fokussiere ich auf Situationen, in denen Wiederholungsprüfungen für einen signifikanten Teil der Studierenden angesetzt werden, die aus nicht-individuellen Gründen, wie z.B. technischen Störungen oder anderen organisatorischen Mängeln, resultieren. Daher möchte ich meine Anfrage wie folgt konkretisieren: Ich bitte um Dokumente wie Richtlinien und Verfahrensanweisungen, die den Umgang mit Prüfungsabbrüchen und Wiederholungsprüfungen regeln. Ich bitte außerdem um Dokumente, die die Anzahl und die Gründe für solches Vorkommen darlegen. Nun möchte ich auf die einzelnen Ablehnungsgründe eingehen, die in Ihrer Antwort genannt wurden, und darlegen, warum diese in meinem spezifischen Fall nicht zutreffend sind und warum mir die angeforderten Informationen dennoch übermittelt werden sollten: -Datenschutzrechtliche Bedenken und Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses: Die von mir angeforderten Informationen betreffen allgemeine Verfahren und Richtlinien, die keinen Bezug zu individuellen Prüfungsleistungen oder personenbezogenen Daten haben. Sollten in den Dokumenten personenbezogene Daten enthalten sein, können diese geschwärzt werden, um den Datenschutzanforderungen gerecht zu werden. -Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: Die Offenlegung von Informationen zu Verfahrensweisen im Umgang mit technisch oder organisatorisch bedingten Prüfungsabbrüchen und -wiederholungen stellt kein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis dar und ist von öffentlichem Interesse, da es Transparenz über die Verwaltungspraktiken und -maßnahmen der Technischen Hochschule Köln bietet. Die Bereitstellung dieser Informationen würde das Vertrauen in die Hochschulverwaltung stärken und ist von öffentlichem Interesse. Ich hoffe auf Ihr Verständnis und eine positive Bearbeitung meiner präzisierten Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301450/
TH Köln
Antw: AW: Ihre IFG-Anfrage vom 28.02.2024 [#301450] Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ih…
Von
TH Köln
Betreff
Antw: AW: Ihre IFG-Anfrage vom 28.02.2024 [#301450]
Datum
28. März 2024 15:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 26.03.2024. § 2 Abs. 3 IFG NRW differenziert nicht nach den Teilaspekten von Prüfungen. § 2 Abs. 3 IFG NRW nennt „Leistungsbeurteilungen und Prüfungen“ gleichberechtigt nebeneinander als Ausschluss vom Anwendungsbereich. Insofern ist der Themenbereich „Prüfungen“ in Gänze ausgeklammert vom Anwendungsbereich des IFG NRW. Des Weiteren ist es nach wie vor unklar, zu welchen konkreten Prüfungsabbrüchen Sie Angaben wünschen. Wenn Sie zu einem konkreten Fall Fragen haben, dann ist das Mittel der IFG-Anfrage möglicherweise nicht einschlägig. Möglicherweise sind dann Ansprüche aus Spezialgesetz vorrangig, vgl. § 4 Abs. 2 IFG NRW, so zum Beispiel ein Akteneinsichtsrecht nach § 29 Abs. 1 VwVfG. Wir bitten Sie, dies vorrangig in Betracht zu ziehen. Die IFG-Anfrage ist kein Ersatz für den Anspruch nach § 29 VwVfG und dient auch nicht der Umgehung der Voraussetzungen dieser Norm. Im Übrigen kann die TH Köln bereits aus IT-Sicherheitsgründen hier nicht Ihre Verfahrensweise in E-Prüfungen oder bei Prüfungsabbrüchen darlegen. In Zeiten von Hacker-Angriffen und Bedrohungen der IT-Sicherheit von Hochschulen gehört dies zum geschützten Bereich, der nicht nach außen dringen darf. Zu Ihrem Anliegen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die TH Köln versucht nach besten Wissen und Gewissen solche Fälle zu vermeiden. Wenn Sie doch vorkommen, so wird jeweils eine Einzelfallentscheidung getroffen, welche den Interessen der Studierenden entspricht und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: AW: Ihre IFG-Anfrage vom 28.02.2024 [#301450] Sehr [geschwärzt], ich danke Ihnen für Ihre Antwort und d…
An TH Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: Ihre IFG-Anfrage vom 28.02.2024 [#301450]
Datum
28. März 2024 17:25
An
TH Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich danke Ihnen für Ihre Antwort und die detaillierten Erläuterungen. Ich verstehe Ihre Bedenken bezüglich der IT-Sicherheit und schätze die Maßnahmen der TH Köln zum Schutz vor digitalen Bedrohungen hoch. Die Wichtigkeit, sensiblen Informationen keinen Schaden zuzuführen, ist mir bewusst und ich möchte betonen, dass meine Anfrage in keiner Weise darauf abzielt, die IT-Sicherheit der Hochschule zu kompromittieren. Mein Anliegen bezieht sich spezifisch auf die wiederholten Vorfälle von Prüfungsabbrüchen bzw. Wiederholungsprüfungen im Modul "Elektrotechnische Grundlagen", die aufgrund organisatorischer und technischer Probleme entstanden sind. Aufgrund des unverständlicherweise wiederholten Vorkommens stellte sich die Frage, ob solche oder ähnlich gelagerte Probleme an der TH Köln häufiger auftreten und welche konkreten Maßnahmen dagegen ergriffen werden. § 29 VwVfG findet [geschwärzt] keine Anwendung, [geschwärzt] Ich möchte hervorheben, dass meine Anfrage sich nicht auf spezifische Details oder konkrete Verfahrensweisen der (E-)Prüfungen konzentriert, die die IT-Sicherheit gefährden könnten. Sollten in Dokumenten, die meine Anfrage betreffen, personenbezogene Daten oder sicherheitsrelevante Informationen enthalten sein, bin ich selbstverständlich einverstanden, dass diese entsprechend anonymisiert oder geschwärzt werden, um den Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden. Bezüglich ihrer Mitteilung zum Umgang: Ich verstehe Sie damit richtig, dass die TH Köln für ein solches Vorkommen keine standardisierten Abläufe oder Regeln hat um damit umzugegen sondern dies im Einzellfall entscheidet? Ich bedanke mich für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] Anfragenr: 301450 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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TH Köln
AW: Antw: AW: Ihre IFG-Anfrage vom 28.02.2024 [#301450] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für I…
Von
TH Köln
Betreff
AW: Antw: AW: Ihre IFG-Anfrage vom 28.02.2024 [#301450]
Datum
2. April 2024 16:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Was das Modul "Elektrotechnische Grundlagen" betrifft, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Fakultät teilte mir mit, dass es in diesem Zusammenhang drei Prüfungsabbrüche aus technischen Gründen gab, die zum Teil mit Wartungsarbeiten an den IT-Systemen zusammenhingen. Für Störungen oder Unterbrechungen ist die Verlängerung der Schreibzeit vorgesehen. Wenn dies nicht möglich ist, so wird schnellstmöglich ein Termin einer Wiederholungsprüfung anberaumt. Diesbezügliche Prozesse befinden sich laufend in der Fortentwicklung und Verbesserung. Mit freundlichen Grüßen