Abbruchanträge Kirchen Alt-Otzenrath

- den durch RWE Power gestellten Abbruchantrag für die katholische Kirche in Alt-Otzenrath
- den durch RWE Power gestellten Abbruchantrag für die evangelische Kirche in Alt-Otzenrath
- weitere Informationen darüber, inwieweit Kontakt zwischen RWE Power und Ihnen bezüglich des Aufkaufes und Abbruchs der Kirchen von Otzenrath bestand

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2014
  • Frist
    13. Mai 2014
  • 0 Follower:innen
Arne Müseler
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Jüchen Details
Von
Arne Müseler
Betreff
Abbruchanträge Kirchen Alt-Otzenrath [#6226]
Datum
11. April 2014 19:41
An
Kommunalverwaltung Jüchen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den durch RWE Power gestellten Abbruchantrag für die katholische Kirche in Alt-Otzenrath - den durch RWE Power gestellten Abbruchantrag für die evangelische Kirche in Alt-Otzenrath - weitere Informationen darüber, inwieweit Kontakt zwischen RWE Power und Ihnen bezüglich des Aufkaufes und Abbruchs der Kirchen von Otzenrath bestand
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Arne Müseler <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Müseler
Kommunalverwaltung Jüchen
Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW übersende ich Ihnen …
Von
Kommunalverwaltung Jüchen
Betreff
WG: Abbruchanträge Kirchen Alt-Otzenrath [#6226]
Datum
14. Mai 2014 11:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW übersende ich Ihnen zur weiteren Veranlassung. ----- Weitergeleitet von Juergen Wolf/intern/juechen/de am 14.05.2014 11:42 ----- Von: Harald Zillikens/intern/juechen/de An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 15.04.2014 13:08 Betreff: WG: Abbruchanträge Kirchen Alt-Otzenrath [#6226] ----- Weitergeleitet von Harald Zillikens/intern/juechen/de am 15.04.2014 13:08 ----- Von: ju.gemeinde/intern/juechen/de An: Tim <<E-Mail-Adresse>> Harald <<E-Mail-Adresse>> Datum: 14.04.2014 09:19 Betreff: WG: Abbruchanträge Kirchen Alt-Otzenrath [#6226] Gesendet von: Stefanie Fleer ----- Weitergeleitet von Stefanie Fleer/intern/juechen/de am 14.04.2014 09:19 ----- Von: Arne Müseler <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 11.04.2014 19:41 Betreff: Abbruchanträge Kirchen Alt-Otzenrath [#6226] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den durch RWE Power gestellten Abbruchantrag für die katholische Kirche in Alt-Otzenrath - den durch RWE Power gestellten Abbruchantrag für die evangelische Kirche in Alt-Otzenrath - weitere Informationen darüber, inwieweit Kontakt zwischen RWE Power und Ihnen bezüglich des Aufkaufes und Abbruchs der Kirchen von Otzenrath bestand Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Jüchen
Sehr geehrter Herr Müseler, die von Ihnen geforderten Unterlagen sind zwischenzeitlich an die Archive übergeben w…
Von
Kommunalverwaltung Jüchen
Betreff
Abbruchanträge Kirchen Alt-Otzenrath [#6226]
Datum
2. Juni 2014 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müseler, die von Ihnen geforderten Unterlagen sind zwischenzeitlich an die Archive übergeben worden. Sie können im Gemeindearchiv Steinstraße 9 41363 Jüchen 02165/915-4005 oder Kreisarchiv Schloßstraße 1 41541 Dormagen 02133/ 530210 eingesehen werden. Unter den genannten Rufnummern können Sie gerne einen Termin vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen