ABE E-Scooter IO HAWK Legacy 2.0

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

Bitte nehmen Sie Stellung zu folgendem Sachverhalt:
Der E-Scooter-Hersteller IO HAWK verkauft seit einiger Zeit eine überarbeitete Version seines E-Scooters Legacy ("Legacy 2.0"), beide ABE P348. Diese überarbeitete Version verfügt über einige Änderungen, am auffälligsten das Hinzufügen eines zweiten Motors (Allradbetrieb anstatt Hinterradmotor).
Ist eine Zulassung trotz dieser baulichen Veränderung weiter gewährt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Bitte nehmen Sie Stellung zu folgendem Sachverhalt: Der E-Scooter-Herstel…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ABE E-Scooter IO HAWK Legacy 2.0 [#292730]
Datum
19. November 2023 11:55
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Bitte nehmen Sie Stellung zu folgendem Sachverhalt: Der E-Scooter-Hersteller IO HAWK verkauft seit einiger Zeit eine überarbeitete Version seines E-Scooters Legacy ("Legacy 2.0"), beide ABE P348. Diese überarbeitete Version verfügt über einige Änderungen, am auffälligsten das Hinzufügen eines zweiten Motors (Allradbetrieb anstatt Hinterradmotor). Ist eine Zulassung trotz dieser baulichen Veränderung weiter gewährt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292730/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kraftfahrt-Bundesamt
400-26/016#014-<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Auskunft ABE Sehr << …
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
400-26/016#014-<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Auskunft ABE
Datum
20. November 2023 14:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie hiermit zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 400-26/016#014-<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Auskunft ABE zum E-Scoot…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 400-26/016#014-<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Auskunft ABE zum E-Scooter IO Haw
Datum
15. Januar 2024 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen