ABE für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge der DDR

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Die Papiere einer ABE bzw. BE für Fahrzeuge der DDR, welche nicht zulassungspflichtig waren bzw. geworden sind.

Ehemals wurden diese durch die Zweigstelle Dresden ausgeführt, seit vielen Jahren aber nicht mehr, obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt der Rechtsnachfolger der DDR-Behörde ist und ich hier das Bundesamt in der Verpflichtung sehe.

Ich zitiere dazu: "Der nach § 18 StVZO erforderliche Nachweis der Betriebserlaubnis konnte mit den früheren Fahrzeugpapieren geführt werden, für ehemals nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge durch eine Bestätigung der Außenstelle der Kraftfahrt-Bundesamtes in Dresden oder des Fahrzeugherstellers".
(Quelle: Kommentar Lütkes/Ferner/Kramer zu § 18 StVZO).

Ich bitte auch um Übersendung der Dienstanweisung des/der damaligen Behördenleiters, welche die vorherige Praxis der Ausstellung von (A)BE-Dokumenten für nicht zulassunspflichtige Fahrzeuge der DDR untersagt hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
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Eike Döring
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Papiere einer ABE bzw. BE für Fah…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Eike Döring
Betreff
ABE für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge der DDR [#290085]
Datum
12. Oktober 2023 21:34
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Papiere einer ABE bzw. BE für Fahrzeuge der DDR, welche nicht zulassungspflichtig waren bzw. geworden sind. Ehemals wurden diese durch die Zweigstelle Dresden ausgeführt, seit vielen Jahren aber nicht mehr, obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt der Rechtsnachfolger der DDR-Behörde ist und ich hier das Bundesamt in der Verpflichtung sehe. Ich zitiere dazu: "Der nach § 18 StVZO erforderliche Nachweis der Betriebserlaubnis konnte mit den früheren Fahrzeugpapieren geführt werden, für ehemals nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge durch eine Bestätigung der Außenstelle der Kraftfahrt-Bundesamtes in Dresden oder des Fahrzeugherstellers". (Quelle: Kommentar Lütkes/Ferner/Kramer zu § 18 StVZO). Ich bitte auch um Übersendung der Dienstanweisung des/der damaligen Behördenleiters, welche die vorherige Praxis der Ausstellung von (A)BE-Dokumenten für nicht zulassunspflichtige Fahrzeuge der DDR untersagt hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Eike Döring Anfragenr: 290085 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290085/ Postanschrift Eike Döring << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eike Döring
Eike Döring
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „ABE für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge der DDR“ vom 12.10.20…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Eike Döring
Betreff
AW: ABE für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge der DDR [#290085]
Datum
14. November 2023 04:14
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „ABE für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge der DDR“ vom 12.10.2023 (#290085) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Eike Döring

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Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 400-26/016#013-Eike Döring - Herausgabe ABE/BE Fahrzeuge der DDR Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 400-26/016#013-Eike Döring - Herausgabe ABE/BE Fahrzeuge der DDR
Datum
17. November 2023 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwort-17-11-2023-dring-eike.pdf
69,7 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen