ABE für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge der DDR
Die Papiere einer ABE bzw. BE für Fahrzeuge der DDR, welche nicht zulassungspflichtig waren bzw. geworden sind.
Ehemals wurden diese durch die Zweigstelle Dresden ausgeführt, seit vielen Jahren aber nicht mehr, obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt der Rechtsnachfolger der DDR-Behörde ist und ich hier das Bundesamt in der Verpflichtung sehe.
Ich zitiere dazu: "Der nach § 18 StVZO erforderliche Nachweis der Betriebserlaubnis konnte mit den früheren Fahrzeugpapieren geführt werden, für ehemals nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge durch eine Bestätigung der Außenstelle der Kraftfahrt-Bundesamtes in Dresden oder des Fahrzeugherstellers".
(Quelle: Kommentar Lütkes/Ferner/Kramer zu § 18 StVZO).
Ich bitte auch um Übersendung der Dienstanweisung des/der damaligen Behördenleiters, welche die vorherige Praxis der Ausstellung von (A)BE-Dokumenten für nicht zulassunspflichtige Fahrzeuge der DDR untersagt hat.
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Oktober 2023
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14. November 2023
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