Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Abendöffnungszeiten der Freibäder in Berlin

Seit einigen Jahren ist es in den Berliner Freibädern mehrheitlich üblich, den Badeschluss für öffentliches Schwimmen auf 19.30 Uhr festzusetzen.

Welche Hinderungsgründe gibt es grundsätzlich, die Freibäder länger als bis 19.30 h für die Öffentlichkeit zu öffnen?

Wir bitten um Angaben je Bad.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2022
  • Frist
    27. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abendöffnungszeiten der Freibäder in Berlin [#244640]
Datum
25. März 2022 19:53
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit einigen Jahren ist es in den Berliner Freibädern mehrheitlich üblich, den Badeschluss für öffentliches Schwimmen auf 19.30 Uhr festzusetzen. Welche Hinderungsgründe gibt es grundsätzlich, die Freibäder länger als bis 19.30 h für die Öffentlichkeit zu öffnen? Wir bitten um Angaben je Bad.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244640/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Bäderbetriebe
Eingang Ihrer Anfrage [#244640] Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage "…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
Eingang Ihrer Anfrage [#244640]
Datum
30. März 2022 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage "Abendöffnungszeiten der Freibäder in Berlin" [#244640]. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Berliner Bäderbetriebe
Unsere Antwort auf Ihre Frage #244640 Sehr Antragsteller/in gern antworten wir auf Ihre Frage nach den Abendöffn…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
Unsere Antwort auf Ihre Frage #244640
Datum
21. April 2022 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gern antworten wir auf Ihre Frage nach den Abendöffnungszeiten der Freibäder in Berlin [#244640]. Die Öffnungszeiten unserer Bäder fußen auf unternehmerischen Entscheidungen, in die auch Abwägungen zu Kosten-Nutzen und die Erfahrungen vergangener Jahre einfließen. In vielen Sommerbädern verschwindet die Sonne am späten Nachmittag hinter Bäumen und auf den Liegewiesen wird es schattig und damit sehr viel kühler. Dann nimmt auch die Zahl der Badegäste spürbar ab. Die Bäder schließen daher meist gegen 20 Uhr. Derzeit arbeiten unsere Kolleginnen und Kollegen in den Sommerbädern im Zwei-Schicht-System. Grundsätzliche Öffnungszeiten über 20 Uhr hinaus würden eine dritte Schicht nötig machen, was wiederum mehr Personal und damit auch höhere Kosten zur Folge hätte. Im vergangenen Jahr haben wir vereinzelt Öffnungszeiten auch nach 20 Uhr ermöglicht (im Sommerbad Humboldthain), zudem haben wir zahlreichen Vereinen in zehn Sommerbädern Trainingszeiten nach 20 Uhr eingeräumt, in einigen Bädern bis 21.30 Uhr. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.