Abfallentsorgung

Einen Bericht bzw. eine Auflistung was mit den Abfällen aus den sog. Gelben Säcken passiert nach Prozent und wie diese weiterverwendet werden.

Ergebnis der Anfrage

Das Duale System Deutschland selbst, nicht der Landkreis Weilheim-Schongau macht die Ausschreibung an geeignete Firmen zum Einsammeln der gelben Säcke. Im Landkreis Weilheim-Schongau wird diese Sammlung derzeit von der Firma Heinz in Penzberg durchgeführt. Das duale System bzw. die Systembetreiber des dualen Systems (es kommen immer wieder neue hinzu, aber auch wieder welche weg) verpflichten sich, die Abfälle ordnungsgemäß und flächendeckend einzusammeln.

Die Systembetreiber sind uns gegenüber nicht auskunftspflichtig. Daher haben wir keine Prozentzahlen und keine Angaben über die Weiterverwendung. Die Systembetreiber sind lediglich dazu verpflichtet, ihre Zahlen an die sogenannte "Clearingstelle" zu melden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Februar 2022
  • Frist
    25. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Einen Bericht …
An Landratsamt Weilheim-Schongau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abfallentsorgung [#241771]
Datum
23. Februar 2022 19:28
An
Landratsamt Weilheim-Schongau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einen Bericht bzw. eine Auflistung was mit den Abfällen aus den sog. Gelben Säcken passiert nach Prozent und wie diese weiterverwendet werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241771/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Weilheim-Schongau
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landratsamt Weilheim-Schongau
Betreff
AW: Abfallentsorgung [#241771]
Datum
24. Februar 2022 08:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Weilheim-Schongau
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 24.02.2022 zu den "Gelben Säcken" möchten wir gerne beantworten.…
Von
Landratsamt Weilheim-Schongau
Betreff
AW: Abfallentsorgung [#241771]
Datum
2. März 2022 09:20
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 24.02.2022 zu den "Gelben Säcken" möchten wir gerne beantworten. Die Gesamtabwicklung der Wertstofffraktion "Gelber Sack" übernimmt das Duale System Deutschland (DSD). Gemäß der Verpackungsverordnung ist DSD dazu verpflichtet, Verkaufsverpackungen einzusammeln. Das Duale System Deutschland selbst, nicht der Landkreis Weilheim-Schongau macht die Ausschreibung an geeignete Firmen zum Einsammeln der gelben Säcke. Im Landkreis Weilheim-Schongau wird diese Sammlung derzeit von der Firma Heinz in Penzberg durchgeführt. Das duale System bzw. die Systembetreiber des dualen Systems (es kommen immer wieder neue hinzu, aber auch wieder welche weg) verpflichten sich, die Abfälle ordnungsgemäß und flächendeckend einzusammeln. Die Systembetreiber sind uns gegenüber nicht auskunftspflichtig. Daher haben wir keine Prozentzahlen und keine Angaben über die Weiterverwendung. Die Systembetreiber sind lediglich dazu verpflichtet, ihre Zahlen an die sogenannte "Clearingstelle" zu melden. Wir hatten jedoch in einer Ausgabe der "EVA Info" einen Artikel über die gelben Säcke, den ich Ihnen an diese E-Mail anhänge. Hier finden Sie vielleicht das eine oder andere Wissenswerte. Auch unter der E-Mail-Adresse www.muelltrennung-wirkt.de finden Sie Interessantes über die Dualen Systeme. Wir bedauern, Ihnen nicht die gewünschten Auskünfte geben zu können und verbleiben mit freundlichen Grüßen