Abfallmitverbrennung in Kreis Soest

Alle Betriebe, welchen erlaubt ist eine Abfallmitverbrennung durchzuführen.
Zu jeden Betrieb:
- wie viel Prozent Abfallmitverbrennung stattfindet
- ob abweichende Grenzwerte vom 17. BImSchV gelten
- in wie fern vom 17. BImSchV abgewichen werden darf
- die entstandenen Emissionsbelastung der letzten zwei Jahre, welche nach 17. BImSchV geregelt sind

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Bezirksregierung Arnsberg - Kreisverwaltung Soest Immissionsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abfallmitverbrennung in Kreis Soest [#212749]
Datum
15. Februar 2021 15:55
An
Bezirksregierung Arnsberg - Kreisverwaltung Soest Immissionsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Betriebe, welchen erlaubt ist eine Abfallmitverbrennung durchzuführen. Zu jeden Betrieb: - wie viel Prozent Abfallmitverbrennung stattfindet - ob abweichende Grenzwerte vom 17. BImSchV gelten - in wie fern vom 17. BImSchV abgewichen werden darf - die entstandenen Emissionsbelastung der letzten zwei Jahre, welche nach 17. BImSchV geregelt sind
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212749/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Arnsberg - Kreisverwaltung Soest Immissionsschutz
Sehr Antragsteller/in die Anlagen, die Abfall mitverbrennen dürfen, fallen u. a. aufgrund der 17. BImSchV in den …
Von
Bezirksregierung Arnsberg - Kreisverwaltung Soest Immissionsschutz
Betreff
AW: Abfallmitverbrennung in Kreis Soest [#212749]
Datum
22. Februar 2021 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Anlagen, die Abfall mitverbrennen dürfen, fallen u. a. aufgrund der 17. BImSchV in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierungen, hier der Bezirksregierung Arnsberg. Zuständigkeitshalber habe ich Ihren Antrag weitergeleitet (<<E-Mail-Adresse>>) Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke dafür. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragen…
An Bezirksregierung Arnsberg - Kreisverwaltung Soest Immissionsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abfallmitverbrennung in Kreis Soest [#212749]
Datum
22. Februar 2021 09:45
An
Bezirksregierung Arnsberg - Kreisverwaltung Soest Immissionsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke dafür. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212749/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich wollte mich über den Stand meiner Anfrage erkundigen. Mit freundlichen Grüßen …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abfallmitverbrennung in Kreis Soest [#212749]
Datum
11. März 2021 16:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich wollte mich über den Stand meiner Anfrage erkundigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212749/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich wollte mich über den Stand meiner Anfrage erkundigen. Mit freundlichen Grüßen …
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abfallmitverbrennung in Kreis Soest [#212749]
Datum
11. März 2021 16:14
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich wollte mich über den Stand meiner Anfrage erkundigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212749/
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr Antragsteller/in mit Mail vom 11.03.2021 fragen Sie nach dem Stand der Angelegenheit. Ihre ursprüngliche An…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Abfallmitverbrennung in Kreis Soest [#212749]
Datum
18. März 2021 07:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Mail vom 11.03.2021 fragen Sie nach dem Stand der Angelegenheit. Ihre ursprüngliche Anfrage liegt hier in den beiden Fachbereichen Immissionsschutz und Abfallwirtschaft jedoch nicht vor. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Ausgangsmail nochmals an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu senden. Vorab bitte ich aber zu prüfen, ob ggf. der Kreis Soest der richtige Adressat Ihrer Anfragen ist und in dem Fall dort nachzufragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abfallmitverbrennung in Kreis Soest“ vom 15.02.…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abfallmitverbrennung in Kreis Soest [#212749]
Datum
18. März 2021 09:41
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abfallmitverbrennung in Kreis Soest“ vom 15.02.2021 (#212749) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212749/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abfallmitverbrennung in Kreis Soest“ vom 15.02.…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abfallmitverbrennung in Kreis Soest [#212749]
Datum
18. März 2021 09:43
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abfallmitverbrennung in Kreis Soest“ vom 15.02.2021 (#212749) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfrage: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Betriebe, welchen erlaubt ist eine Abfallmitverbrennung durchzuführen. Zu jeden Betrieb: - wie viel Prozent Abfallmitverbrennung stattfindet - ob abweichende Grenzwerte vom 17. BImSchV gelten - in wie fern vom 17. BImSchV abgewichen werden darf - die entstandenen Emissionsbelastung der letzten zwei Jahre, welche nach 17. BImSchV geregelt sind Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 212749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212749/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Anfrage vom 15.02.21: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abfallmitverbrennung in Kreis Soest [#212749]
Datum
19. März 2021 19:39
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Anfrage vom 15.02.21: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Betriebe, welchen erlaubt ist eine Abfallmitverbrennung durchzuführen. Zu jeden Betrieb: - wie viel Prozent Abfallmitverbrennung stattfindet - ob abweichende Grenzwerte vom 17. BImSchV gelten - in wie fern vom 17. BImSchV abgewichen werden darf - die entstandenen Emissionsbelastung der letzten zwei Jahre, welche nach 17. BImSchV geregelt sind Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 212749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/212749/… Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212749/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksregierung Arnsberg
Abfallmitverbrennung im Kreis Soest Abfallmitverbrennung im Kreis Soest Ihre Mail vom 18.03.2021 Immissionsschut…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Abfallmitverbrennung im Kreis Soest
Datum
24. März 2021 10:59
Status
Warte auf Antwort
Abfallmitverbrennung im Kreis Soest Ihre Mail vom 18.03.2021 Immissionsschutz; Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist am 18.03.2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Gemäß § 3 Abs. 3 des Umweltinformationsgesetzes -UIG sind die Umweltinformationen einer antragstellenden Person zugänglich zu machen und innerhalb eines Monats zu beantworten. Im Falle sehr umfangreicher Umweltinformationen kann die Frist von einem Monat auf zwei Monate verlängert werden. Sollte die Einhaltung der Monatsfrist aufgrund des Umfangs der Beantwortung Ihrer Fragen nicht möglich sein, erhalten Sie von hier weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Abfallmitverbrennung im Kreis Soest [#212749] Sehr << Anrede >> meine Anfrage vom 15. Februar 202…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abfallmitverbrennung im Kreis Soest [#212749]
Datum
24. März 2021 19:48
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Anfrage vom 15. Februar 2021 wurde aber von der Kreis Verwaltung am 22. Februar 2021 ca. 09:30 Uhr an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Wäre dann die Frist von einem Monat nicht schon verstrichen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212749/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksregierung Arnsberg
AW: Abfallmitverbrennung im Kreis Soest [#212749] Sehr Antragsteller/in meine Recherchen hier im Hause haben erge…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Abfallmitverbrennung im Kreis Soest [#212749]
Datum
25. März 2021 10:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in meine Recherchen hier im Hause haben ergeben, dass Ihr Vorgang an dem von Ihnen genannten Datum im Hause eingegangen ist. Aufgrund eines hausinternen Büroversehens wurde Ihre Anfrage bedauerlicherweise nicht an das zuständige Dezernat 53 weitergeleitet. Ich bitte dies zu entschuldigen. Ihre direkte Anfrage vom 18.03.2021 an das Dezernat 53 wird umgehend bearbeitet und Sie werden von hier weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Arnsberg
Anfrage nach UIG Abfallmitverbrennung Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer bei mir am 18.03.2021 eingegangenen A…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Anfrage nach UIG Abfallmitverbrennung
Datum
7. April 2021 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer bei mir am 18.03.2021 eingegangenen Anfrage übersende ich Ihnen beiliegend die mir vorliegenden Daten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach UIG Abfallmitverbrennung [#212749] Sehr << Anrede >> danke für Ihre Mühen. Mit freu…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach UIG Abfallmitverbrennung [#212749]
Datum
7. April 2021 13:49
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212749/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach UIG Abfallmitverbrennung [#212749] Sehr << Anrede >> ich hätte zu den Daten noch Fra…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach UIG Abfallmitverbrennung [#212749]
Datum
14. April 2021 09:56
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich hätte zu den Daten noch Fragen: Liegen Ihnen Daten vor, wie häufig und wie sehr die entsprechenden Betriebe ihre Anteile zur Abfahlmitverbrennung in Anspruch nehmen? Wenn ja, hätte ich diese gerne auch, wenn es nicht zu viele Umstände macht. Die Abkürzung FWL steht doch für Feuerungswärmeleistung oder? Die Abkürzung SCR soll wahrscheinlich für "selective catalytic reduction" und SNCR für "selective non-catalytic reduction" stehen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212749/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksregierung Arnsberg
Anfrage Zement Sehr Antragsteller/in Die von Ihnen recherchierten Erläuterungen zu den Abkürzungen FWL, SCR sowie…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Anfrage Zement
Datum
15. April 2021 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Die von Ihnen recherchierten Erläuterungen zu den Abkürzungen FWL, SCR sowie SNCR sind korrekt. Aufgrund des häufigen Umgangs mit diesen Abkürzungen ist es mir entgangen, Ihnen diese Begriffe näher zu erläutern. Bezüglich Ihrer Frage zu Daten, wie häufig und wie sehr die entsprechenden Betriebe ihre Anteile zur Abfallmitverbrennung in Anspruch nehmen, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass uns diesbezüglich keine Daten vorliegen. Eine Überprüfung würde in begründeten Einzelfällen erfolgen. Beispielhaft nenne ich Ihnen hier Betriebe, die entsprechende Daten auf ihrer Internetseite veröffentlicht haben: Dyckerhoff: http://buzzi-prod.ariadnedev.it/web/dyckerhoff/geseke/sekundarbrennstoffe Spenner: https://spenner-zement.de/unternehmen/umweltschutz/ HeidelbergCement: https://www.heidelbergcement.de/de/geseke Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage Zement [#212749] Sehr << Anrede >> danke. Damit konnten Sie mir weiterhelfen. Mit freund…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Zement [#212749]
Datum
15. April 2021 12:43
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke. Damit konnten Sie mir weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212749/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>