Abfallwirtschaft: Entscheidungsgrundlage und wirtschaftliche Nachbetrachtung der Umstellung von der Grünen Tonne auf den Gelben Sack.

1. Die Entscheidungsgrundlage für die Umstellung von der grünen Tonne auf den gelben Sack für Leichtverpackungen (LVP) für unterschiedliche Szenarien:
- LVP Sammlung wie bisher in der "Grünen Tonne"
- LVP Sammlung mit "Gelber Tonne"
- LVP Sammlung mit "Kommunaler Wertstofftonne"
-LVP Sammlung mit "Gelben Sack"
2. Wirtschaftliche Betrachtung zur Einführung des gelben Sacks im Vergleich zur grünen Tonne.
3. Alle Vergleichsangebote für die Abfuhr und Entsorgung von LVP mittels "Gelber Tonne" und "Gelben Sack"
4. Kosten für den Mehraufwand zur Beseitigung von herumfliegende LVPs aus den gelben Säcken seit 01.01.2021.
5. Die Verträge mit der Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG für die Entsorgung des "Gelben Sacks"
6. Wurde eine Betrachtung der fiktiven Mietkosten für Lagerkosten bei den Bürgern durchgeführt, da die gelben Säcke deutlich mehr Volumen haben, als der gleiche Müll in einer Tonne (durch zusammendrücke, pressen).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Februar 2022
  • Frist
    19. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Entsche…
An Landratsamt Hohenlohekreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abfallwirtschaft: Entscheidungsgrundlage und wirtschaftliche Nachbetrachtung der Umstellung von der Grünen Tonne auf den Gelben Sack. [#241151]
Datum
17. Februar 2022 09:38
An
Landratsamt Hohenlohekreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Entscheidungsgrundlage für die Umstellung von der grünen Tonne auf den gelben Sack für Leichtverpackungen (LVP) für unterschiedliche Szenarien: - LVP Sammlung wie bisher in der "Grünen Tonne" - LVP Sammlung mit "Gelber Tonne" - LVP Sammlung mit "Kommunaler Wertstofftonne" -LVP Sammlung mit "Gelben Sack" 2. Wirtschaftliche Betrachtung zur Einführung des gelben Sacks im Vergleich zur grünen Tonne. 3. Alle Vergleichsangebote für die Abfuhr und Entsorgung von LVP mittels "Gelber Tonne" und "Gelben Sack" 4. Kosten für den Mehraufwand zur Beseitigung von herumfliegende LVPs aus den gelben Säcken seit 01.01.2021. 5. Die Verträge mit der Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG für die Entsorgung des "Gelben Sacks" 6. Wurde eine Betrachtung der fiktiven Mietkosten für Lagerkosten bei den Bürgern durchgeführt, da die gelben Säcke deutlich mehr Volumen haben, als der gleiche Müll in einer Tonne (durch zusammendrücke, pressen).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241151/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Hohenlohekreis
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns über ein Internetportal erreicht hat. Gerne können Si…
Von
Landratsamt Hohenlohekreis
Betreff
AW: Abfallwirtschaft: Entscheidungsgrundlage und wirtschaftliche Nachbetrachtung der Umstellung von der Grünen Tonne auf den Gelben Sack. [#241151]
Datum
28. Februar 2022 14:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns über ein Internetportal erreicht hat. Gerne können Sie auch mit uns direkt in Kontakt treten. Dafür steht Ihnen als Bürger des Hohenlohekreises ein Kundencenter mit einer Hotline bei der Abfallwirtschaft zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie in der Signatur. Die Umstellung der Verpackungssammlung erfolgte bereits zum Jahreswechsel 2020/21 durch die zuständigen Dualen Systeme. Darüber wurde ausführlich auf öffentlichen Kreistagssitzungen beraten und informiert. Alle Beschlüsse und Vorlagen finden Sie im digitalen Ratsinformationssystem des Hohenlohekreises. Die Bürgerinnen und Bürger des Hohenlohekreises wurden durch die Abfallwirtschaft und die zuständigen Dualen Systeme ab dem Jahr 2019 durch eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit informiert. Für die Antworten zu Fragen 1 bis 3 dürfen wir Sie daher auf die Dokumentation in unserem Ratsinformationssystem verweisen: https://gremieninfo-hohenlohekreis.komm.one/bi/ Frage 4: Es erfolgt keine gesonderte Erfassung dieser Abfälle. Für nicht ordnungsgemäß bereitgestellte Gelbe Säcke und deren Folgeerscheinungen ist der Abfallerzeuger selbst verantwortlich. Frage 5: Da die Verpackungssammlung in Deutschland in der Verantwortung der Privatwirtschaft liegt, ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Hohenlohekreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nicht zuständig für diese Verträge bzw. er ist auch kein Vertragspartner. Für Anfragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, Öwer de Hase 18, 49074 Osnabrück. Frage 6: Durch die Umstellung von einem vierwöchentlichen Sammelrhythmus der Leichtverpackungssammlung auf eine zweiwöchentliche Abholung mit dem Gelben Sack ist für die Sammellogistik in den privaten Haushalten eine deutliche Verbesserung entstanden. So müssen die Leichtverpackungen jetzt nur noch zwei anstatt vier Wochen gesammelt werden. Da die Verpackungssammlung in Deutschland in der Verantwortung der Privatwirtschaft liegt, ist aber auch hier der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Hohenlohekreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nicht zuständig in dieser Sache. Für Anfragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, Öwer de Hase 18, 49074 Osnabrück. Lieber Antragsteller/in Herzliche Grüße