Abfrage der Sexualität von männlichen Blutspendern
Unterlagen in Bezug auf den „Einheitliche[n] Blut- und Plasmaspenderfragebogen – Standardversion 2018“ [1] und die „Kurzversion 2019“, aus denen die Notwendigkeit der lebenslangen Angabe der eigenen Sexualität nicht-heterosexueller Männer hervorgeht.
Hintergrund ist der im Fragebogen unter Punkt 16, Unterpunkt 4 (Standardversion) bzw. Punkt 13, Unterpunkt 4 (Kurzversion) separat erfragte Sexualverkehr mit einem anderen Mann für einen unbeschränkten Zeitraum (lebenslang). Gemäß Punkt 2.2.4.3.2.2 der „Richtlinie Hämotherapie“ [2] sind jedoch nur sexuelle Kontakte der letzten 12 Monate von Bedeutung.
[1] https://www.pei.de/DE/regulation/zulassung-human/blutkomponenten/bk-node.html?cms_tabcounter=4
[2] „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“. Gesamtnovelle 2017. https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/medizin-ethik/wissenschaftlicher-beirat/veroeffentlichungen/haemotherapietransfusionsmedizin/richtlinie/
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Juni 2020
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7. Juli 2020
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