Abfrage der Sexualität von männlichen Blutspendern

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Unterlagen in Bezug auf den „Einheitliche[n] Blut- und Plasmaspenderfragebogen – Standardversion 2018“ [1] und die „Kurzversion 2019“, aus denen die Notwendigkeit der lebenslangen Angabe der eigenen Sexualität nicht-heterosexueller Männer hervorgeht.

Hintergrund ist der im Fragebogen unter Punkt 16, Unterpunkt 4 (Standardversion) bzw. Punkt 13, Unterpunkt 4 (Kurzversion) separat erfragte Sexualverkehr mit einem anderen Mann für einen unbeschränkten Zeitraum (lebenslang). Gemäß Punkt 2.2.4.3.2.2 der „Richtlinie Hämotherapie“ [2] sind jedoch nur sexuelle Kontakte der letzten 12 Monate von Bedeutung.

[1] https://www.pei.de/DE/regulation/zulassung-human/blutkomponenten/bk-node.html?cms_tabcounter=4
[2] „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“. Gesamtnovelle 2017. https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/medizin-ethik/wissenschaftlicher-beirat/veroeffentlichungen/haemotherapietransfusionsmedizin/richtlinie/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen in Bezug…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
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Betreff
Abfrage der Sexualität von männlichen Blutspendern [#187959]
Datum
3. Juni 2020 23:35
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen in Bezug auf den „Einheitliche[n] Blut- und Plasmaspenderfragebogen – Standardversion 2018“ [1] und die „Kurzversion 2019“, aus denen die Notwendigkeit der lebenslangen Angabe der eigenen Sexualität nicht-heterosexueller Männer hervorgeht. Hintergrund ist der im Fragebogen unter Punkt 16, Unterpunkt 4 (Standardversion) bzw. Punkt 13, Unterpunkt 4 (Kurzversion) separat erfragte Sexualverkehr mit einem anderen Mann für einen unbeschränkten Zeitraum (lebenslang). Gemäß Punkt 2.2.4.3.2.2 der „Richtlinie Hämotherapie“ [2] sind jedoch nur sexuelle Kontakte der letzten 12 Monate von Bedeutung. [1] https://www.pei.de/DE/regulation/zulassung-human/blutkomponenten/bk-node.html?cms_tabcounter=4 [2] „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“. Gesamtnovelle 2017. https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/medizin-ethik/wissenschaftlicher-beirat/veroeffentlichungen/haemotherapietransfusionsmedizin/richtlinie/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187959
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Plasma-verarbeitende Industrie hat bestimmte Vorgaben für ihre Spendenden und d…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Abfrage der Sexualität von männlichen Blutspendern [#187959]
Datum
16. Juni 2020 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Die Plasma-verarbeitende Industrie hat bestimmte Vorgaben für ihre Spendenden und dazu gehört, dass sie kein Plasma von Männern akzeptieren, die schon einmal Sex mit einem anderen Mann hatten. Die Formulierung "Nur für Männer: Hatten Sie schon einmal Sexualverkehr mit einem anderen Mann? Wenn ja, fand dieser Kontakt innerhalb der letzten 12 Monate statt?" dient dazu, beiden Anforderungen gerecht zu werden: · Plasmaspende für die Industrie: Noch nie Sexualverkehr mit einem anderen Mann · Alle anderen Blutspenden: Seit 12 Monaten keinen Sexualverkehr mit einem anderen Mann Mit freundlichen Grüßen