Abfrage des ZStV bzw. des BZRG?

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Bitte sagen Sie mir wann und von wem auf meine Daten in den zentralen Verzeichnissen zugegriffen wurde.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Jens-Detlev Doll
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte sagen Sie mir wann und von wem …
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Jens-Detlev Doll
Betreff
Abfrage des ZStV bzw. des BZRG? [#297205]
Datum
15. Januar 2024 09:36
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte sagen Sie mir wann und von wem auf meine Daten in den zentralen Verzeichnissen zugegriffen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens-Detlev Doll Anfragenr: 297205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297205/ Postanschrift Jens-Detlev Doll << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens-Detlev Doll

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Bundesamt für Justiz
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15. Januar 2024 [#297205] Az.: I 5 -1530/2 - A 2 55/2024…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15. Januar 2024 [#297205]
Datum
19. Januar 2024 09:10
Status
Warte auf Antwort
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 55/2024 Sehr geehrter Herr Doll, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag über fragdenstaat.de auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15. Januar 2024, in dem Sie um Auskunft gebeten haben, wann und von wem auf Ihre Daten in den zentralen Verzeichnissen zugegriffen wurde. Wie Ihnen bereits zu Ihrer gleichlautenden Anfrage # 294613 über www.fragdenstaat.de mitgeteilt wurde, wird die Beantwortung Ihrer Anfrage wer wann welche Daten über Sie aus dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister abgerufen hat, vom zuständigen Fachreferat beantwortet werden. Auskünfte zu abgerufenen Daten aus zentralen Verzeichnissen können aufgrund der Sensibilität der Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht auf öffentlichen Plattformen, wie www.fragdenstaat.de erfolgen. Mit freundlichen Grüßen