Abfrage von Verkäufen durch die VEBEG GmbH

Bitte senden Sie mir die vorhandenen Daten zu getätigten Verkäufen über die VEBEG GmbH zu. Zeitraum ab 01.01.2018.
Führen Sie auch Daten zu geplanten Verkäufen über genannten Dienstleister bitte ich auch dort um Ihre Informationen.
Ich bitte Sie diese Anfrage auch an die unteren Forstverwaltungen des Landes M-V weiterzuleiten, sollte Ihnen dieses nicht möglich sein, bitte ich um eine schriftliche Erklärung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
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Eike Döring
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Landesforst Mecklenburg‑Vorpommern AöR Details
Von
Eike Döring
Betreff
Abfrage von Verkäufen durch die VEBEG GmbH [#284174]
Datum
18. Juli 2023 14:14
An
Landesforst Mecklenburg‑Vorpommern AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die vorhandenen Daten zu getätigten Verkäufen über die VEBEG GmbH zu. Zeitraum ab 01.01.2018. Führen Sie auch Daten zu geplanten Verkäufen über genannten Dienstleister bitte ich auch dort um Ihre Informationen. Ich bitte Sie diese Anfrage auch an die unteren Forstverwaltungen des Landes M-V weiterzuleiten, sollte Ihnen dieses nicht möglich sein, bitte ich um eine schriftliche Erklärung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Eike Döring Anfragenr: 284174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284174/ Postanschrift Eike Döring << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eike Döring
Eike Döring
Abfrage von Verkäufen durch die VEBEG GmbH [#284174]
An Landesforst Mecklenburg‑Vorpommern AöR Details
Von
Eike Döring
Via
Fax
Betreff
Abfrage von Verkäufen durch die VEBEG GmbH [#284174]
Datum
18. Juli 2023 14:15
An
Landesforst Mecklenburg‑Vorpommern AöR
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
20,1 KB

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Landesforst Mecklenburg‑Vorpommern AöR
Ihre Anfrage bzgl. VEBEG GmbH Guten Tag Eike Döring, hiermit bestätigen wir den Eingang des von Ihnen über die Pl…
Von
Landesforst Mecklenburg‑Vorpommern AöR
Betreff
Ihre Anfrage bzgl. VEBEG GmbH
Datum
7. August 2023 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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Guten Tag Eike Döring, hiermit bestätigen wir den Eingang des von Ihnen über die Plattform "Frag-den-Staat" eingereichten Schreibens vom 18.07.2023 bzgl. Verkäufen über die VEBEG GmbH. Anbei erhalten Sie die Auswertung für Verkäufe über die VEBEG GmbH. Die Auswertung impliziert auch die Forstämter. Für die als Anlage zu diesem Schreiben bereitgestellten Daten darf ich Ihnen mitteilen, dass aufgrund des diesbezüglichen Aufwands bis hier keine finanziellen Aufwände für Sie entstanden sind. Ihr Schreiben wurde dahingehend ausgelegt, dass Ihnen daran gelegen ist, diese kostenfrei zugänglichen Informationen übermittelt zu erhalten. Weitergehende Recherchen - insbesondere im Zusammenhang mit Nachfragen bei den Forstämtern - würden dann nicht mehr eine einfache Anfrage darstellen, mit der Folge, dass für Sie dann damit Kosten verbunden sein würden. Die konkrete Höhe der Kosten lässt sich dazu noch nicht hinreichend konkret abschätzen. Die konkreten Kosten ergeben sich aus der oder den jeweils anzuwendenden Kostenvorschriften der für die von Ihnen zitierten Anspruchsgrundlagen maßgeblichen Verordnungen bzgl. Kosten, Gebühren und Auslagen ((Informationskostenverordnung - IFGKostVO M-V, Umweltinformationskostenverordnung - UIKostVO M-V, Verbraucherinformationsgesetz-Kostenverordnung - VIGKostVO M-V). Unter Zugrundelegung des jeweiligen Kostenrahmens ist ein Aufwand in der Größenordnung eines dreistelligen EUR-Betrages nicht fernliegend. Denkbar sind auch höhere Aufwände. Wir hoffen, dass wir vorliegend Ihrem Begehren gerecht werden konnten. Mit freundlichen Grüßen