Abfrage zur Erhebung von Verkehrsschauen

Die "Abfrage zur Erhebung von Verkehrsschauen" (und deren Ergebnis), welche auf Seite 10 der Niederschrift der Dienstbesprechung des Ministeriums für Verkehr NRW mit den Verkehrsingenieurinnen und -ingenieuren der Bezirksregierungen und es Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen am 08./09. Juni 2022 in Bad Sassedorf - VIB I/2022 erwähnt wird.

Sie finden dieses Dokument unter:
https://fragdenstaat.de/anfrage/niederschriften-der-verkehrsingenieur-besprechungen-strassenverkehrsrechtliche-erlasse/792029/anhang/niederschriftvibi-2022.pdf

Antwort verspätet

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  • Datum
    21. Januar 2024
  • Frist
    24. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abfrage zur Erhebung von Verkehrsschauen [#297950]
Datum
21. Januar 2024 22:11
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die "Abfrage zur Erhebung von Verkehrsschauen" (und deren Ergebnis), welche auf Seite 10 der Niederschrift der Dienstbesprechung des Ministeriums für Verkehr NRW mit den Verkehrsingenieurinnen und -ingenieuren der Bezirksregierungen und es Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen am 08./09. Juni 2022 in Bad Sassedorf - VIB I/2022 erwähnt wird. Sie finden dieses Dokument unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/niederschriften-der-verkehrsingenieur-besprechungen-strassenverkehrsrechtliche-erlasse/792029/anhang/niederschriftvibi-2022.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297950/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Email: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, hiermit erinnere ich an die Bearbeitung meiner Anfrage vom 21. Januar 2024. Mit freundlichen Grüßen &…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abfrage zur Erhebung von Verkehrsschauen [#297950]
Datum
29. Januar 2024 18:28
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit erinnere ich an die Bearbeitung meiner Anfrage vom 21. Januar 2024. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297950/
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfrei…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
AW: Abfrage zur Erhebung von Verkehrsschauen [#297950] Mein Zeichen: DSB-57-04.02/102295
Datum
1. Februar 2024 01:22
Status
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Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 03.07.2023 und das damit verbundene Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW). Das Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen und das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes finden vorliegend keine Anwendung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Auskunftserteilung - in Abhängigkeit von dem für die Bearbeitung angefallenen Verwaltungsaufwand - durch das LZPD NRW auf Grundlage des § 11 IFG NRW<https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=5012&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=554418> in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Verwaltungsgebühren (VerwGebO IFG NRW)<https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=1120070810130547111> Gebühren festgesetzt werden können. Zum Verwaltungsaufwand gehören auch Zeiten einer -ggf. auch ergebnislosen- Recherche oder rechtlichen Prüfung, ob alle gefundenen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können, d.h. ob keine Versagungsgründe nach §§ 6-9 IFG NRW vorliegen. Ihr Anliegen wird geprüft, das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, sobald mir die benötigten Informationen aus den Fachabteilungen vorliegen. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Ungeachtet davon weise ich Sie darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW<https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=5012&aufgehoben=N&det_id=554420&anw_nr=2&menu=0&sg=0> das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit erinnere ich ein letztes Mal an die Beantwortung meiner Anfrage. Die Frist …
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abfrage zur Erhebung von Verkehrsschauen [#297950] Mein Zeichen: DSB-57-04.02/102295 [#297950]
Datum
22. Februar 2024 20:21
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit erinnere ich ein letztes Mal an die Beantwortung meiner Anfrage. Die Frist läuft am Samstag ab. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297950/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abfrage zur Erhebung von Verkehrsschauen“ [#297950]
Datum
28. Februar 2024 19:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/297950/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil trotz mehrfacher Erinnerung keine fristgerechte Beantwortung erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 297950.pdf - 2024-02-01_1-image001.jpg Anfragenr: 297950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297950/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.02.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Abfrage zur Erhebung von Verkehrsschauen“ [#297950]
Datum
29. Februar 2024 06:24
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.02.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank!  Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 14.209.2.3.1.5-1755/24 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informations…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 14.209.2.3.1.5-1755/24 Antrag auf Informationszugang; hier: Abfrage zur Erhebung von Verkehrsschauen
Datum
11. März 2024 12:33
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 14.209.2.3.1.5-1755/24 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 21.01.2024, hier: Abfrage zur Erhebung von Verkehrsschauen Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine IFG Anfrage ist inzwischen einen Monat über der gesetzlichen Frist. Bitte inf…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abfrage zur Erhebung von Verkehrsschauen [#297950] Mein Zeichen: DSB-57-04.02/102295 [#297950]
Datum
22. März 2024 17:07
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine IFG Anfrage ist inzwischen einen Monat über der gesetzlichen Frist. Bitte informieren Sie mich über den aktuellen Stand. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 14.209.2.3.1.5-1755/24 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Informationszugangsant…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 14.209.2.3.1.5-1755/24 Antrag auf Informationszugang; hier: Abfrage zur Erhebung von Verkehrsschauen
Datum
11. April 2024 08:29
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
meinaz14-209-2-3-1-5-175524antragaufin.eml
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Mein AZ: 14.209.2.3.1.5-1755/24 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Informationszugangsantrag des Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vom 21.01.2024 ________________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> bislang liegt mir noch keine Rückmeldung auf mein Auskunftsersuchen vom 11.03.2024 vor. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mein Auskunftsersuchen ist in der Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, gemäß § 6 c) IFG N…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
AW: Mein AZ: 14.209.2.3.1.5-1755/24 Antrag auf Informationszugang; hier: Abfrage zur Erhebung von Verkehrsschauen
Datum
11. April 2024 09:32
Status
image001.jpg
7,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, gemäß § 6 c) IFG NRW habe ich ein Zustimmungsverfahren eingeleitet. Sobald ich alle Rückmeldungen erhalten habe, werde ich über den Antrag entscheiden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abfrage zur Erhebung von Verkehrsschauen“ vom 2…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein AZ: 14.209.2.3.1.5-1755/24 Antrag auf Informationszugang; hier: Abfrage zur Erhebung von Verkehrsschauen [#297950]
Datum
11. April 2024 18:25
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abfrage zur Erhebung von Verkehrsschauen“ vom 21.01.2024 (#297950) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Leider haben Sie auf meine Nachricht vom 22. März nicht reagiert. Inzwischen liegt mir Ihre Antwort an die LDI vor. Leider ist der Status seit unserem Telefonat unverändert. Sie hatten mir telefonisch versprochen, dass es keine Hängepartie geben wird. Nun nähern wir uns, nachdem schon die gesetzliche Fust überschritten ist, der Dreimonatsfrist ab der eine Untätigkeitsklage möglich wird. Ich hoffe Sie halten Ihr Versprechen, so dass diese nicht nötig sein wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>