Abfragen des Melderegisters durch Parteien

eine Übersicht aller Melderegister-Abfragen durch Parteien in den letzten zehn Jahren, aufgeschlüsselt nach Wahl (Bundestagswahl, Landtagswahl, EU-Parlament, Kommunalwahl, etc.)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht al…
An Landratsamt Fürstenfeldbruck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abfragen des Melderegisters durch Parteien [#172283]
Datum
17. Dezember 2019 13:31
An
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht aller Melderegister-Abfragen durch Parteien in den letzten zehn Jahren, aufgeschlüsselt nach Wahl (Bundestagswahl, Landtagswahl, EU-Parlament, Kommunalwahl, etc.)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 172283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172283 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Fürstenfeldbruck
Sehr geehrteAntragsteller/in Auskünfte aus dem Melderegister dürfen nur von den jeweiligen Meldebehörden erteilt …
Von
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Betreff
WG: Abfragen des Melderegisters durch Parteien [#172283]
Datum
18. Dezember 2019 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Auskünfte aus dem Melderegister dürfen nur von den jeweiligen Meldebehörden erteilt werden. Meldebehörden sind nicht die Landratsämter, sondern die Gemeinden und Städte (Art. 1 BayAGBMG). Aus diesem Grund existieren im Landratsamt Fürstenfeldbruck keine der von Ihnen genannten Daten. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Meldebehörde (= Einwohnermeldeamt der Wohnort-Gemeinde). Mit freundlichen Grüßen