Abführung von Aufsichtsrats-Vergütungen von Gemeinderäten
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahre 2009 wurde in Mannheim bemerkt, dass Gemeinderäte Einnahmen aus Aufsichtsratsposten, die sie im Rahmen ihres Mandats besetzen, ab einer gewissen Höhe nicht behalten dürfen.
Ich bitte Sie um folgende Informationen:
- Hat sich das bis heute geändert?
- Wo findet man die entsprechende rechtliche Grundlage?
- Wie überprüfen die Finanzbehörden die Einhaltung der Regel?
Falls es nicht direkt aus der Rechtsgrundlage ersichtlich ist:
- Bis zu welcher Höhe dürfen die Vergütungen heute behalten werden?
- Gilt die Grenze für die Summe aller Vergütungen, oder für jede einzeln?
- Wie verhält es sich, wenn Parteien ihnen zustehende Aufsichtsratsposten nicht mit Mandatsträgern, sondern mit anderen Personen besetzen?
- Spielt es in letzem Fall eine Rolle, ob diese Personen Parteimitglieder, oder mit den Mandatsträgern persönlich verbunden sind (verwandt, verschwägert, verpartnert)?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Februar 2022
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25. März 2022
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