Abgabe eines IFG-Antrags v. 05.02.2024 zu Vorgang in Senatskanzlei 2022 an Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Details zur Entscheidung, mitgeteilt am 06.02.2024, den IFG-Antrag

https://fragdenstaat.de/a/299325
'[SKzl - 1981/99]? Stand Aufsichtsbeschwerde gegen Senatorin Spranger 2022-01-11 - Fall "Mehrfacher Verstoß gegen NrVO § 4 (1) - Beleuchtung von Hausnummern" - Bezirksamt Mitte'

vom 05.02.2024 zu Vorgang in Senatskanzlei 2022, möglicherweise veraktet unter dem Zeichen "SKzl - 1981/99", "zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport abgegeben".

1) Anzahl der Beteiligten
2) Wurde die Entscheidung einstimmig getroffen?
3) Auf Grundlage welcher internen Anweisung erfolgte die Weitergabe?
4) Wurden Datenschutzbelange geprüft?
5) Verwaltet die "Senatsverwaltung für Inneres und Sport" Akten der Senatskanzlei?

Ergebnis der Anfrage

18.03.2024
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Der an die Senatskanzlei gerichtete IFG-Antrag vom 05.02.2024 wurde am 06.02.2024 zuständigkeitshalber mit der Bitte um Übernahme und weitere Veranlassung an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport abgegeben, worüber dem Antragsteller eine Abgabenachricht erteilt wurde. Diese Abgabe erfolgte, da für eine inhaltliche Prüfung der angefragten „Aufsichtsbeschwerde" die Senatskanzlei seinerzeit nicht zuständig war und den Vorgang am 28.01.2022 an die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport abgegeben hat.

Der Antrag vom 05.02.2024, mit dem Auskunft „zum Stand der Bearbeitung der per E-Mail am 11.01.2022 eingegangenen Meldung "Aufsichtsbeschwerde Re: WG: Aufsichtsbeschwerde Fwd: Mehrfacher Verstoß gegen NrVO § 4 (l) - Beleuchtung von Hausnummern" begehrt wurde, ist somit gem. § 13 Abs. l S. 4 IFG bei einer unzuständigen öffentlichen Stelle gestellt worden. Nach dieser Vorschrift ist die nicht zuständige öffentliche Stelle verpflichtet, den Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten und den Antragsteller oder die Antragstellerin entsprechend zu unterrichten.

Dementsprechend wurde mit dem Antrag vom 05.02.2024 verfahren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2024
  • Frist
    9. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Detail…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abgabe eines IFG-Antrags v. 05.02.2024 zu Vorgang in Senatskanzlei 2022 an Senatsverwaltung für Inneres und Sport [#299433]
Datum
6. Februar 2024 22:33
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Details zur Entscheidung, mitgeteilt am 06.02.2024, den IFG-Antrag https://fragdenstaat.de/a/299325 '[SKzl - 1981/99]? Stand Aufsichtsbeschwerde gegen Senatorin Spranger 2022-01-11 - Fall "Mehrfacher Verstoß gegen NrVO § 4 (1) - Beleuchtung von Hausnummern" - Bezirksamt Mitte' vom 05.02.2024 zu Vorgang in Senatskanzlei 2022, möglicherweise veraktet unter dem Zeichen "SKzl - 1981/99", "zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport abgegeben". 1) Anzahl der Beteiligten 2) Wurde die Entscheidung einstimmig getroffen? 3) Auf Grundlage welcher internen Anweisung erfolgte die Weitergabe? 4) Wurden Datenschutzbelange geprüft? 5) Verwaltet die "Senatsverwaltung für Inneres und Sport" Akten der Senatskanzlei?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/299433/upload/dc895bedc73c61300d1aa029acb379332c722a02/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Abgabe eines IFG-Antrags v. 05.02.2024 zu Vorgang in Senatskanzlei 2022 an Senatsverwaltung für Inneres und Sport [#299433]
Datum
9. Februar 2024 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr << Antragsteller:in >> an…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
18. März 2024 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen in der o. a. Angelegenheit den Bescheid vom 18.3.2024. Mit freundlichen Grüßen