abgelehnte Patentanmeldungen

Ich hätte gern gewusst wie viele Anträge für Patentanmeldungen abgelehnt wurden bei denen die Patentanmelder bereits Jahresgebühren bezahlt haben. Wenn möglich die Anzahl pro Jahr für die vergangenen 3 Jahre.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde nicht beantwortet, weil keine statistischen Angaben darüber vorliegen.
In der Antwort wird auf die Jahresstatistik des DPMA von 2023 verwiesen (Jahresstatistik für das Jahr 2023 im Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen (BlPMZ) in Heft 3 aus 2024 veröffentlicht). Da nach DPMA-Website die Dauer einer Patentanmeldung im Jahr 2021 durchschnittlich 3,3 Jahre dauerte, kann geschätzt werden.
Minimale Anzahl der Betroffenen: alle Patentanträge, die im Beschwerdeverfahren abgelehnt wurden, da diese Verfahren in der Regel länger als Patentanträge dauern, bei denen keine Beschwerde eingelegt wird.
Wenn angenommen wird, dass die Hälfte der Patentanträge länger als 3,3 Jahre dauert, kann angenommen werden, dass auch die Hälfte der abgelehnten Patentantragssteller betroffen sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. April 2024
  • Frist
    24. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
Armin Thiemeier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gern gewusst wie viele Antr…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
Armin Thiemeier
Betreff
abgelehnte Patentanmeldungen [#306953]
Datum
21. April 2024 18:49
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gern gewusst wie viele Anträge für Patentanmeldungen abgelehnt wurden bei denen die Patentanmelder bereits Jahresgebühren bezahlt haben. Wenn möglich die Anzahl pro Jahr für die vergangenen 3 Jahre.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Armin Thiemeier Anfragenr: 306953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306953/ Postanschrift Armin Thiemeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Armin Thiemeier

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Deutsches Patent- und Markenamt
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom21.04.2024 betreffend Anzahl der zurückgewiesenen Patenta…
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom21.04.2024 betreffend Anzahl der zurückgewiesenen Patentanmeldungen [#306953]
Datum
24. April 2024 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Thiemeier, mit E-Mail vom 21.04.2024 haben Sie sich über das Portal „fragdenstaat.de“ an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) gewandt und unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) um die Anzahl der abgelehnten Anträge für Patentanmeldungen gebeten, „bei denen die Patentanmelder bereits Jahresgebühren bezahlt haben. Wenn möglich die Anzahl pro Jahr für die vergangenen 3 Jahre“. Ich gehe davon aus, dass Sie die Anzahl der Zurückweisungen von Patentanmeldungen meinen. Das DPMA hat hierzu entsprechende Zahlen für die vergangenen sieben Jahre in der Jahresstatistik für das Jahr 2023 im Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen (BlPMZ) in Heft 3 aus 2024 veröffentlicht. In wie vielen Fällen von den zurückgewiesenen Patentanmeldungen bereits Jahresgebühren bezahlt wurden, wird im DPMA jedoch nicht ermittelt. Statistische Daten dazu liegen deshalb nicht vor. Die Anzahl der zurückgewiesenen Patentanmeldungen finden Sie in der angefügten PDF-Datei des BlPMZ, Heft 3 aus 2024, in den nachfolgend genannten Tabellen. Ich habe die entsprechenden Stellen im BlPMZ auch gelb markiert. * In Tabelle „I. 2.1. Patentanmeldungen vor Eintritt in das Prüfungsverfahren“ sind auf Seite 84 in Spalte 15 die Zurückweisungen in Patentanmeldungen ohne Prüfungsantrag zu finden. * In Tabelle „I. 2.2. Patentanmeldungen im Prüfungsverfahren“ sind auf Seite 85 in Spalte 7 die Zurückweisungen im Prüfungsverfahren ausgewiesen. Zum BlPMZ können Sie auch über die Internetseite des DPMA unter https://www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/blatt_fuer_pmz/index.html gelangen. Mit freundlichen Grüßen