Abgeltungssteuer

Wie werden Zinserträge aus Schweden besteuert? Werden sie in Schweden und Deutschland versteuert?Muss man Anträge stellen um, doppelte Versteuerung zu vermeiden? Und was ist mit dem Freibetrag von 801€ ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. September 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Finanzamt Düsseldorf-Süd Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abgeltungssteuer [#165717]
Datum
2. September 2019 12:04
An
Finanzamt Düsseldorf-Süd
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie werden Zinserträge aus Schweden besteuert? Werden sie in Schweden und Deutschland versteuert?Muss man Anträge stellen um, doppelte Versteuerung zu vermeiden? Und was ist mit dem Freibetrag von 801€ ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Finanzamt Düsseldorf-Süd
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre angeführten Anträge sind bei einer allgemeinen Frage in Steuersachen nicht eins…
Von
Finanzamt Düsseldorf-Süd
Betreff
WG: Abgeltungssteuer [#165717]
Datum
5. September 2019 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre angeführten Anträge sind bei einer allgemeinen Frage in Steuersachen nicht einschlägig. Ohne einen konkreten Sachverhalt in Ihrem Steuerfall kann und darf ich Ihnen keine Auskunft geben. Nach §4 des Steuerberatungsgesetzes sind Finanzbeamte nicht befugt, Rat in Steuersachen zu erteilen. Demnach wird Ihre Email als Erledigt angesehen und zur Ablage genommen. Mit freundlichen Grüßen