(Abgeschaffte) Schüler*innen-Auswahl Abiturthemen in Naturwissenschaften

Seit einigen Jahren dürfen Schüler*innen der gymnasialen Oberstufe in NRW nicht mehr eine Themenwahl (Auswahl 2 Themen von 3 zur Verfügung gestellten) im Zentralabitur z.B. im Fach Biologie vornehmen. Bislang konnten mir auf Anfrage verschiedene Repräsentant*innen von zuständigen Behörden keine Antwort im Sinne einer (pädagogischen) Begründung zu der Entscheidung geben, von der lange praktizierten Auswahl Abstand zu nehmen. Beachtet werden sollte bei der Antwort, dass in anderen Prüfungsfächern (z.B. Englisch, Geschichte) eine derartige Schüler*innenwahl nach wie vor (sinnvollerweise) vorgesehen ist.
Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
(Abgeschaffte) Schüler*innen-Auswahl Abiturthemen in Naturwissenschaften [#219029]
Datum
22. April 2021 18:38
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit einigen Jahren dürfen Schüler*innen der gymnasialen Oberstufe in NRW nicht mehr eine Themenwahl (Auswahl 2 Themen von 3 zur Verfügung gestellten) im Zentralabitur z.B. im Fach Biologie vornehmen. Bislang konnten mir auf Anfrage verschiedene Repräsentant*innen von zuständigen Behörden keine Antwort im Sinne einer (pädagogischen) Begründung zu der Entscheidung geben, von der lange praktizierten Auswahl Abstand zu nehmen. Beachtet werden sollte bei der Antwort, dass in anderen Prüfungsfächern (z.B. Englisch, Geschichte) eine derartige Schüler*innenwahl nach wie vor (sinnvollerweise) vorgesehen ist. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219029/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Ver…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
22. April 2021 18:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in seit 2017 erfolgt die Aufgabenauswahl im schriftlichen Zentralabitur im Fach Biologie durch…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: (Abgeschaffte) Schüler*innen-Auswahl Abiturthemen in Naturwissenschaften [#219029]
Datum
2. Juni 2021 10:23
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in seit 2017 erfolgt die Aufgabenauswahl im schriftlichen Zentralabitur im Fach Biologie durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer. Hierdurch wird u.a. sichergestellt, dass bei den zentralen Prüfungen im Fach Biologie die schulischen Rahmenbedingungen sowie mögliche unterrichtliche Schwerpunktsetzungen von den Lehrkräften weitgehend im Sinne der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden können. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort, die leider meiner Anfrage nicht gerecht wird. 1. enthä…
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Betreff
AW: (Abgeschaffte) Schüler*innen-Auswahl Abiturthemen in Naturwissenschaften [#219029]
Datum
3. Juni 2021 14:06
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort, die leider meiner Anfrage nicht gerecht wird. 1. enthält sie überraschenderweise einen Fehler oder zumindest eine missverständliche Formulierung: Die Auswahl erfolgt nicht durch die Lehrer*innen (so ihre Antwort, die tatsächlich eindeutig ist), sondern es sieht folgendermaßen aus: Ein Klausurthema wird durch das Land NRW vorgegeben ("wird verbindlich festgelegt"), das 2. Pflichtthema wird von der Lehrperson aus zwei Vorschlägen ausgewählt (vgl. dazu die Vorgaben zum Zentralbitur NRW Kapitel II.2 - für die Jahre 2021 und 2022 pandemiebedingte Anpassungen, für 2023 wieder gemäß meiner Angaben - https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/getfile.php?file=5160) Entsprechend muss sich die Aussage in Ihrer Antwort "schulischen Rahmenbedingungen sowie mögliche unterrichtliche Schwerpunktsetzungen von den Lehrkräften weitgehend im Sinne der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt" zu haben, nur auf das eine von der Lehrkraft ausgewählte Prüfungsthema beziehen, das 2. wird ja vorgegeben - warum diese zentrale Vorgabe? 2. wurde von Ihnen nicht beantwortet, warum die Regelungen zum schriftlichen Abitur in Biologie (im gesamten Aufgabenfeld III) sich nun seit Jahren (auch in 2021 und 2022) von denen in den anderen Aufgabenfeldern unterscheiden, in denen nach wie vor sinnvollerweise die Schüler*innen eine Auswahl treffen können. Mir fehlt noch immer die pädagogische Begründung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219029/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in in den zentralen schriftlichen Abiturprüfungen im Fach Biologie müssen die Prüflinge seit 2…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: (Abgeschaffte) Schüler*innen-Auswahl Abiturthemen in Naturwissenschaften [#219029]
Datum
18. Juni 2021 13:49
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in in den zentralen schriftlichen Abiturprüfungen im Fach Biologie müssen die Prüflinge seit 2017 zum einen eine Aufgabe bearbeiten, die verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen ist, zum anderen müssen sie eine Aufgabe bearbeiten, die die unterrichtende Fachlehrkraft für sie aus zwei weiteren Aufgaben ausgewählt hat. Die Auswahl durch die Lehrkräfte ermöglicht es, dass bei den zentralen Prüfungen die schulischen Rahmenbedingungen sowie mögliche unterrichtliche Schwerpunktsetzungen von den Lehrkräften weitgehend im Sinne der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden können. Eine Auswahl durch die Prüflinge ist dadurch nicht mehr notwendig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie haben nun meine Aussage zur Aufgabenauswahl in Biologie bestätigt - sie ist ja a…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: (Abgeschaffte) Schüler*innen-Auswahl Abiturthemen in Naturwissenschaften [#219029]
Datum
24. Juni 2021 19:02
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben nun meine Aussage zur Aufgabenauswahl in Biologie bestätigt - sie ist ja auch einschlägig nachzulesen - und Ihre in der 1. Antwort geäußerte Aussage, dass "mögliche unterrichtliche Schwerpunktsetzungen von den Lehrkräften weitgehend im Sinne der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden können" wörtlich wiederholt. Ich habe diese Aussage schon beim ersten Mal verstanden, aber leider noch immer nicht von Ihnen beantwortet bekommen, warum die Vorgehensweise zur Auswahl der Prüfungsaufgaben im Aufgabenfeld III im schriftlichen Abitur von der in den Aufgabenfeldern I und II - die alle, die ich kenne (Lehrenden, Schulleitungen und Schüler*innen) äußerst sinnvoll finden - seit Jahren abweicht (geändert wurde). Es fehlt nach wie vor eine Begründung dafür. Eine pädagogische. Selbstverständlich muss man ergänzend fragen: Warum schickt im AF III das Land eine Aufgabe, die die Lehrperson nehmen muss - und ermöglicht für die 2. eine Auswahl zur Berücksichtigung von Schwerpunktsetzungen. z.B. in Biologie gibt es i.V. zu früheren Jahren nicht mehr eine ind. Schwerpunktsetzung durch die Lehrperson (früher in der Sachdiziplin Ökologie). Und wenn diese doch vorkommt, wieso dann nur für eine Prüfungsaufgabe? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn sie nunmehr ihre Antworten nicht wiederholen würden, sondern meine konkreten Fragen inhaltlich beantworten würden. So könnten wir diese Anfrage zum Abschluss bringen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219029/
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Vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin zur Zeit nicht im Schulministerium erreichbar. Ihre Mail wird nicht weitergel…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: (Abgeschaffte) Schüler*innen-Auswahl Abiturthemen in Naturwissenschaften [#219029]
Datum
24. Juni 2021 19:03
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin zur Zeit nicht im Schulministerium erreichbar. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an <<E-Mail-Adresse>>. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „(Abgeschaffte) Schüler*innen-Auswahl Abiturthe…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erneute Bitte um tatsächliche beantwortung: (Abgeschaffte) Schüler*innen-Auswahl Abiturthemen in Naturwissenschaften [#219029]
Datum
30. September 2021 11:29
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „(Abgeschaffte) Schüler*innen-Auswahl Abiturthemen in Naturwissenschaften“ vom 22.04.2021 (#219029) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit sinnvoll beantwortet - vergleiche meine Mail vom 24.06.2021. Sie haben die Frist mittlerweile um 128 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219029/

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Sehr Antragsteller/in ich verweise abschließend auf meine Antwort vom 18.06.2021, in dem der Sachverhalt hinreich…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: (Abgeschaffte) Schüler*innen-Auswahl Abiturthemen in Naturwissenschaften [#219029]
Datum
1. Oktober 2021 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in ich verweise abschließend auf meine Antwort vom 18.06.2021, in dem der Sachverhalt hinreichend dargelegt ist. Ich bitte Sie zudem, bei zukünftigen fachlichen Anfragen den regulären Kommunikationsweg über die Poststelle des Ministeriums für Schule und Bildung zu wählen. Mit freundlichen Grüßen