Abgeschlossene Gerichtsverfahren klimapolitischer Blockadeaktionen

1. Die Anzahl abgeschlossener Gerichtsverfahren von Januar 2022 bis April 2023 gegen Menschen, denen vorgeworfen wurde, Blockadeaktionen von Straßen oder anderer öffentlicher oder privater Infrastruktur (bspw. Kohlekraftwerke) durchgeführt zu haben. Diese angefragte Anzahl beschränkt sich auf Aktionen/Blockaden, die im Zusammenhang mit klimapolitischen Forderungen standen.
2. Eine Aufschlüsselung, wie viele Verurteilungen, sowohl Strafurteile als auch Ordnungswidrigkeiten, und wie viele Freisprüche es in diesen Gerichtsverfahren gab.
3. Eine Aufschlüsselung der Straftaten, für die die Menschen in diesen Verfahren verurteilt wurden. Bitte unterteilen Sie die Urteile aufgrund von Nötigung in "einfache" Nötigung und "schwere" Nötigung nach § 240 Abs. 4 Stgb.

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  • Datum
    19. Mai 2023
  • Frist
    21. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl abgeschlossener Gericht…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Abgeschlossene Gerichtsverfahren klimapolitischer Blockadeaktionen [#279291]
Datum
19. Mai 2023 20:38
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl abgeschlossener Gerichtsverfahren von Januar 2022 bis April 2023 gegen Menschen, denen vorgeworfen wurde, Blockadeaktionen von Straßen oder anderer öffentlicher oder privater Infrastruktur (bspw. Kohlekraftwerke) durchgeführt zu haben. Diese angefragte Anzahl beschränkt sich auf Aktionen/Blockaden, die im Zusammenhang mit klimapolitischen Forderungen standen. 2. Eine Aufschlüsselung, wie viele Verurteilungen, sowohl Strafurteile als auch Ordnungswidrigkeiten, und wie viele Freisprüche es in diesen Gerichtsverfahren gab. 3. Eine Aufschlüsselung der Straftaten, für die die Menschen in diesen Verfahren verurteilt wurden. Bitte unterteilen Sie die Urteile aufgrund von Nötigung in "einfache" Nötigung und "schwere" Nötigung nach § 240 Abs. 4 Stgb.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279291/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0210 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 19. Mai 2023 - Abgeschlossene Gerichtsverfahren klimapolitischer Blockadeaktionen [#279291]
Datum
31. Mai 2023 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0210 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19. Mai 2023 teile ich Ihnen folgendes mit: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) verfügt nicht über die von Ihnen erbetenen Informationen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass Statistiken der Strafrechtspflege beim Statistischen Bundesamt frei verfügbar sind. Mit freundlichen Grüßen