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abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr

Alle von Ihnen abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr bezüglich der Nutzung von MS 365 am Beispiel Gymnasium der Stadt Meschede.

(siehe hierzu Hompage der Schule: Informationen der Schulleitung im September unter Zugangsdaten

https://www.gymnasium-meschede.de/archiv/670-infos-der-schulleitung-im-september )

Sollten die Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln von der Schulleitung abgeschlossen worden sein, lassen Sie mir bitte diese zukommen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Oktober 2021
  • Frist
    1. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr [#231972]
Datum
29. Oktober 2021 09:02
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle von Ihnen abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr bezüglich der Nutzung von MS 365 am Beispiel Gymnasium der Stadt Meschede. (siehe hierzu Hompage der Schule: Informationen der Schulleitung im September unter Zugangsdaten https://www.gymnasium-meschede.de/archiv/670-infos-der-schulleitung-im-september ) Sollten die Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln von der Schulleitung abgeschlossen worden sein, lassen Sie mir bitte diese zukommen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231972/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
29. Oktober 2021 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#231972] Sehr geehrte Damen und Herren, anbei ein Bild der Homepage. Mit freundlichen G…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#231972]
Datum
29. Oktober 2021 10:31
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
182,4 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei ein Bild der Homepage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - homepage-gymnasium-meschede-kopie.png Anfragenr: 231972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231972/

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in die erbetenen Informationen liegen im Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) nicht vo…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr [#231972]
Datum
10. November 2021 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die erbetenen Informationen liegen im Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) nicht vor. Das MSB als oberste Schulaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen entscheidet über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und sichert die landeseinheitlichen Grundlagen für die pädagogische und organisatorische Arbeit der Schulen und für ein leistungsfähiges Schulwesen (§ 88 Absatz 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen - SchulG). Die landesweit knapp 5000 öffentlichen Schulen entscheiden in Kooperation mit ihren Schulträgern somit selbständig und eigenverantwortlich darüber, welche informationstechnischen Programme und Angebote die einzelnen Schulen nutzen und beschaffen incl. der entsprechenden Vertragsgestaltungen. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 4 IFG ist Ihr Antrag daher an den Schulträger des Gymnasiums zu richten. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.