Abholzung Waldgebiete in 33129 Delbrück im März 2024

- Das amtliche Dokument, mit dem die Abholzung der Waldgebiete "Boker Straße i.H.v Ruhmann" [1] sowie "Kreuzung Feldmarkstraße / Von-der-Recke-Straße" [2] genehmigt wurde. In diesen Waldgebieten leben u.a. 5 Rehe.

Bitte beantworten Sie dazu noch folgende Fragen:

- Ist es zutreffend, dass diese Abholzung gemäß §39 BNatSchG [5] gesetzlich verboten war und ist?
- Was haben Sie bislang unternommen, um diesen Sachverhalt aufzuklären?
- Ein Mitarbeiter vom Kreis Paderborn wurde einige Wochen vorher im Umfeld der Waldgebiete gesichtet. Welcher Aufgabe ging dieser Mitarbeiter nach?

Am 14/15.03.2024 hinterließ ein 20-Tonnen Harvester vom Typ Ponsse Bear [3] eine Schneise der Verwüstung im Waldgebiet [1]. Die äußerste Baumreihe und einzelne Bäume hat man stehen lassen, damit es nicht sofort ins Auge fällt.

Ihre Behörde war spätestens am 18.03.2024 SOB informiert und hätte den Sachverhalt prüfen und die Abholzung des Waldgebietes [2] verhindern können.
Das Waldgebiet [2] wurde am 19.03.2024 auf die gleiche Art und Weise abgeholzt. Man kann durch den Wald hindurchsehen!

Der Betreiber der Maschine ist WS Forstarbeiten, Am Ölbach 179, 33415 Verl [4].

Es wurden bislang keine Bäume abtransportiert.
Diese Waldgebiete waren vorher unbewirtschaftet und haben kürzlich den Besitzer gewechselt.
Es besteht der Eindruck, dass es sich um Grundstücksspekulation auf zukünftiges Bauland handelt.

[1] https://www.openstreetmap.org/#map=19/51.73706/8.55971
[2] https://www.openstreetmap.org/#map=19/51.73525/8.56214
[3] https://www.ponsse.com/en/products/harvesters/product/-/p/bear
[4] https://www.openstreetmap.org/#map=19/51.88803/8.54801
[5] https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html

Ergebnis der Anfrage

Das Umweltamt Paderborn sieht sich nicht zuständig und zeigt auch keinen Aufklärungswillen.

Es verweist auf das Regionalforstamt Hochstift. An diese Behörde wurde eine Folge IFG Anfrage gestellt.

https://fragdenstaat.de/a/304859

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Kreis Paderborn - Umweltamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abholzung Waldgebiete in 33129 Delbrück im März 2024 [#304388]
Datum
27. März 2024 16:04
An
Kreis Paderborn - Umweltamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das amtliche Dokument, mit dem die Abholzung der Waldgebiete "Boker Straße i.H.v Ruhmann" [1] sowie "Kreuzung Feldmarkstraße / Von-der-Recke-Straße" [2] genehmigt wurde. In diesen Waldgebieten leben u.a. 5 Rehe. Bitte beantworten Sie dazu noch folgende Fragen: - Ist es zutreffend, dass diese Abholzung gemäß §39 BNatSchG [5] gesetzlich verboten war und ist? - Was haben Sie bislang unternommen, um diesen Sachverhalt aufzuklären? - Ein Mitarbeiter vom Kreis Paderborn wurde einige Wochen vorher im Umfeld der Waldgebiete gesichtet. Welcher Aufgabe ging dieser Mitarbeiter nach? Am 14/15.03.2024 hinterließ ein 20-Tonnen Harvester vom Typ Ponsse Bear [3] eine Schneise der Verwüstung im Waldgebiet [1]. Die äußerste Baumreihe und einzelne Bäume hat man stehen lassen, damit es nicht sofort ins Auge fällt. Ihre Behörde war spätestens am 18.03.2024 SOB informiert und hätte den Sachverhalt prüfen und die Abholzung des Waldgebietes [2] verhindern können. Das Waldgebiet [2] wurde am 19.03.2024 auf die gleiche Art und Weise abgeholzt. Man kann durch den Wald hindurchsehen! Der Betreiber der Maschine ist WS Forstarbeiten, Am Ölbach 179, 33415 Verl [4]. Es wurden bislang keine Bäume abtransportiert. Diese Waldgebiete waren vorher unbewirtschaftet und haben kürzlich den Besitzer gewechselt. Es besteht der Eindruck, dass es sich um Grundstücksspekulation auf zukünftiges Bauland handelt. [1] https://www.openstreetmap.org/#map=19/51.73706/8.55971 [2] https://www.openstreetmap.org/#map=19/51.73525/8.56214 [3] https://www.ponsse.com/en/products/harvesters/product/-/p/bear [4] https://www.openstreetmap.org/#map=19/51.88803/8.54801 [5] https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304388/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreis Paderborn - Umweltamt
Sehr [geschwärzt], wenn Sie mal in den Wortlaut des § 39 (5) BNatSchG schauen, werden Sie feststellen, dass sich…
Von
Kreis Paderborn - Umweltamt
Betreff
AW: [EXTERN] Abholzung Waldgebiete in 33129 Delbrück im März 2024 [#304388]
Datum
2. April 2024 16:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], wenn Sie mal in den Wortlaut des § 39 (5) BNatSchG schauen, werden Sie feststellen, dass sich diese zeitliche Regelung auf Bereiche außerhalb des Waldes bezieht, nicht jedoch auf Waldflächen. Mitarbeitende des Kreises sind in vielen thematischen Zusammenhängen unterwegs, und eine Angabe zu Ihrer pauschalen Anfrage kann ich Ihnen nicht geben, ist für Ihre Fragestellung aber auch nicht relevant. Im übrigen hatte ich Ihnen bereits mit mail vom 18.03.2024 um 13:34 mitgeteilt, dass für Fragen der Waldbewirtschaftung das Regionalforstamt Hochstift zuständig ist: Für einen sachlichen Austausch können sich da an Herrn [geschwärzt] wenden ([geschwärzt]).