Abiklausuren für das technische Gymnasium

Die Abiprüfungen, die Nachprüfungen und die dazugehörigen Lösungsvorschläge aus den Jahren 2010-2022 der Fächer:
Mechatronik bzw. Technik
Englisch (ink. Hörverstehen + Audiodatei)
Mathematik

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. September 2022
  • Frist
    28. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Abiprüfung…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abiklausuren für das technische Gymnasium [#259661]
Datum
25. September 2022 23:44
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Abiprüfungen, die Nachprüfungen und die dazugehörigen Lösungsvorschläge aus den Jahren 2010-2022 der Fächer: Mechatronik bzw. Technik Englisch (ink. Hörverstehen + Audiodatei) Mathematik
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259661/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie um die Übersendung von Prüfungen…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Abiklausuren für das technische Gymnasium [#259661]
Datum
6. Oktober 2022 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie um die Übersendung von Prüfungen aus den Jahren 2010-2022 bitten. Hierbei verweisen Sie auf folgende Rechtsvorschriften: § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinteressen betroffen sind. Diese von Ihnen genannten Rechtsvorschriften sind jedoch nicht einschlägig, weshalb keine Rechtsgrundlage besteht, aufgrund der wir Ihrem Anliegen entsprechen können. In Betracht käme für die Übersendung von Prüfungen allenfalls das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), das hier aber ebenfalls nicht greift. In § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG ist ausdrücklich geregelt, dass dieses Gesetz nicht gilt gegenüber Schulen sowie Ausbildungs- und Prüfungsbehörden, soweit Prüfungen betroffen sind. In der Gesetzesbegründung wird unter anderem ausgeführt, dass keine Ausforschung von Prüfungsunterlagen (wozu auch Prüfungsaufgaben und Musterlösungen gehören) und von Prüfungsergebnissen ermöglicht werden soll. Die schulischen Abschlussprüfungen enthalten häufig urheberrechtlich geschützte Werke Dritter. Im Rahmen der konkreten Prüfungsvorbereitung während des Unterrichts dürfen Lehrkräfte die Abschlussprüfungen der vergangenen Jahre verwenden. Dabei dürfen den Schülerinnen und Schülern lediglich die Prüfungen des Haupttermins, nicht aber die Lösungsvorschläge, zugänglich gemacht werden. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen die Haupt- und Nachprüfungen sowie die Lösungen dazu nicht zugänglich machen können. Mit freundlichen Grüßen