Abitur-Aufgaben im Fach Englisch im Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Englisch aus dem Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. Februar 2019
  • Frist
    22. März 2019
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag sie Abi!“ gestellt.

Toke Schellschmidt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Toke Schellschmidt
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Englisch im Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg [#58740]
Datum
20. Februar 2019 10:59
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Englisch aus dem Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Toke Schellschmidt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Toke Schellschmidt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Toke Schellschmidt
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrter Herr Schellschmidt, Ihre Anfrage ging in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Englisch im Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg [#58740]
Datum
21. Februar 2019 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schellschmidt, Ihre Anfrage ging in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein und wurde an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrter Herr Schellschmidt, Sie haben unter Bezugnahme auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) b…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
WG: Abitur-Aufgaben im Fach Englisch im Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg [#58740]
Datum
5. April 2019 10:10
Status
Sehr geehrter Herr Schellschmidt, Sie haben unter Bezugnahme auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragt, Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft über Prüfungsaufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen von zentralen Abiturprüfungen zu erhalten. Wie gewünscht übersende ich Ihnen den Bescheid per E-Mail. Sie erhalten ihn zusätzlich auf dem Postweg. Die Dauer der Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen. Freundliche Grüße