Abitur-Aufgaben seit 2010 in BW

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für alle zentralen Abitur-Prüfungen und zentralen Abitur-Nachprüfungen in Baden-Würtemberg seit 2010.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Dezember 2019
  • Frist
    8. Januar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufgaben, Erw…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abitur-Aufgaben seit 2010 in BW [#171821]
Datum
9. Dezember 2019 18:04
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für alle zentralen Abitur-Prüfungen und zentralen Abitur-Nachprüfungen in Baden-Würtemberg seit 2010.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171821 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr [geschwärzt], zuständigkeitshalber an Sie weitergeleitet mit der Bitte um Übernahme. Mit freundlichen Grüße…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
WG: Abitur-Aufgaben seit 2010 in BW [#171821]
Datum
16. Dezember 2019 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], zuständigkeitshalber an Sie weitergeleitet mit der Bitte um Übernahme. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], bitte an das IBBW, Abteilung 2 Herzlicher Gruß [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie bitten um die Übersendung der Abituraufgaben für die Abiturjahrgänge ab dem Ja…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben seit 2010 in BW [#171821]
Datum
31. Januar 2020 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Sie bitten um die Übersendung der Abituraufgaben für die Abiturjahrgänge ab dem Jahr 2010. Keine der vor Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen vermittelt im vorliegenden Fall einen Anspruch auf Auskunft oder Information. a) Umweltverwaltungsgesetz/Umweltinformationsgesetz Gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) hat jede Person nach Maßgabe des UVwG Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 23 Abs. 1 UVwG verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Die von Ihnen begehrten Daten unterfallen nicht dem Begriff der Umweltinformation im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG. Das Umweltinformationsgesetz gilt bereits nicht für Stellen des Landes Baden-Württemberg (vgl. ebd. § 1 Abs. 2). b) Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) Die von Ihnen begehrten Daten sind keine Informationen im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 VIG. c) Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Gem. § 1 Abs. 2 LIFG haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Voraussetzung ist hierfür zunächst, dass das LIFG im Einzelfall zur Anwendung gelangt. Dies ist bezüglich der von Ihnen verlangten Daten nicht der Fall. Vom Anwendungsbereich des LIFG ausgenommen sind gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG Prüfungsbehörden, soweit Prüfungen betroffen sind. Nach der Regelungsabsicht des Gesetzgebers soll dadurch die Ausforschung von Prüfungsunterlagen verhindert werden (vgl. LT-Drs. 15/7720, S. 61). Zu den Prüfungsunterlagen in diesem Sinne zählen auch Prüfungsaufgaben. Die schriftlichen Prüfungsunterlagen auch für das Abitur einschließlich der Nachtermine werden landeseinheitlich durch das Kultusministerium gestellt (vgl. § 21 Abs. 2 Abiturverordnung Gymnasien der Normalform). Dem im Geschäftsbereich des Kultusministeriums eingerichteten Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) kommt dabei die Aufgabe zu, die schriftlichen Abiturprüfungsaufgaben zu erstellen (§ 1 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg). Neben der Prüfungsbehörde Kultusministerium, die bisher schon vom Anwendungsbereich des LIFG ausgenommen war, ist damit nach dem Aufgabenübergang zum IBBW dieses als Prüfungsbehörde zu behandeln, die das Kultusministerium bei zentralen Prüfungen unterstützt. Überdies ist zu beachten, dass die Abiturprüfungsaufgaben einzelner Fächer regelmäßig fremde urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, so dass einem vollständigen Informationszugang regelmäßig der Schutz geistigen Eigentums entgegenstehen würde (vgl. § 6 S. 1 LIFG). Die Prüfung, in welchem Umfang urheberrechtlich geschützte Werke Dritter in den Aufgaben nicht verarbeitet worden sind, würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand begründen, der ebenfalls zur Antragsablehnung führen könnte, anderenfalls erhebliche Gebühren erhoben werden könnten (vgl. § 9 Abs. 3 Nr. 3 LIFG). Allerdings wird darauf hingewiesen, dass das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen online für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik Aufgabensammlungen bereitstellt: https://www.iqb.hu-berlin.de/abitur/sam… Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]