Abitur Informatik nach neuem Lehrplan

ich zitiere aus ihrem PDF "Zentralabitur 2017 - Informatik" Absatz "II. Weitere Vorgaben" "b) Aufgabenauswahl": "Die Schulen erhalten jeweils einen Aufgabensatz für den Grundkurs und des Leistungskurs. Beide Aufgabensätze enthalten vier Aufgaben."

Meine Frage ist jetzt Primär an die Vorgaben für den Leistungskurs gerichtet. In den letzten Jahres war es nach meinen aktuellen Kenntnisstand(bitte korrigieren, wenn falsch) so, dass die Schulen im Leistungskurs Informatik fünf Aufgaben(lineare Datenstrukturen, nicht-lineare Datenstrukturen, Datenbanken, Netzwerke, Theoretische Informatik/Automaten/Formale Sprache) bekommen haben und vom Fachlehrer dann drei ausgewählt wurden.

In diesem Jahr sollen ja laut dem neuen Lehrplan bzw. der neuen Vorgaben nur vier Aufgaben überhaupt zur Wahl stehen, deswegen frage ich mich: Wird eines der Themen einfach gestrichen? Wenn ja, welches? Oder gibt es vielleicht sogar ganz neue Themen bzw. "Themenüberschriften", die mehrere Themen verbinden?

Bitte senden Sie mir die jeweiligen Themenbereiche zu den jeweiligen vier Aufgaben(Namen genügen) zu.

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  • Datum
    14. März 2017
  • Frist
    19. April 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abitur Informatik nach neuem Lehrplan [#20677]
Datum
14. März 2017 14:13
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich zitiere aus ihrem PDF "Zentralabitur 2017 - Informatik" Absatz "II. Weitere Vorgaben" "b) Aufgabenauswahl": "Die Schulen erhalten jeweils einen Aufgabensatz für den Grundkurs und des Leistungskurs. Beide Aufgabensätze enthalten vier Aufgaben." Meine Frage ist jetzt Primär an die Vorgaben für den Leistungskurs gerichtet. In den letzten Jahres war es nach meinen aktuellen Kenntnisstand(bitte korrigieren, wenn falsch) so, dass die Schulen im Leistungskurs Informatik fünf Aufgaben(lineare Datenstrukturen, nicht-lineare Datenstrukturen, Datenbanken, Netzwerke, Theoretische Informatik/Automaten/Formale Sprache) bekommen haben und vom Fachlehrer dann drei ausgewählt wurden. In diesem Jahr sollen ja laut dem neuen Lehrplan bzw. der neuen Vorgaben nur vier Aufgaben überhaupt zur Wahl stehen, deswegen frage ich mich: Wird eines der Themen einfach gestrichen? Wenn ja, welches? Oder gibt es vielleicht sogar ganz neue Themen bzw. "Themenüberschriften", die mehrere Themen verbinden? Bitte senden Sie mir die jeweiligen Themenbereiche zu den jeweiligen vier Aufgaben(Namen genügen) zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Hekim <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
14. März 2017 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Hekim, zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Grundlage für die zentral gestell…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Abitur Informatik nach neuem Lehrplan [#20677]
Datum
6. April 2017 16:58
Status
Sehr geehrter Herr Hekim, zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Grundlage für die zentral gestellten schriftlichen Aufgaben der Abiturprüfung 2016 in Informatik waren die verbindlichen Vorgaben des 1999 erschienenen Lehrplans (Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen, Frechen 1999). Da die bis 2016 geltenden Lehrpläne (aller Fächer) vielfach keine hinreichenden Festlegungen bezogen auf die für eine Abiturprüfung mit zentral gestellten Aufgaben relevanten Inhalte enthielten, sind im Hinblick auf die schriftliche Abiturprüfung 2016 entsprechende inhaltliche Vorgaben (inhaltliche Schwerpunkte und ggf. Medien/Materialien) für den Unterricht in der Qualifikationsphase erforderlich gewesen, deren Behandlung in den zentral gestellten Aufgaben vorausgesetzt wurde (vgl. Anlage „Vorgaben IF 2016“). Ab 2017 ist Grundlage für die zentral gestellten schriftlichen Aufgaben der Abiturprüfung in Informatik der neue, kompetenzorientierte Kernlehrplan für die gymnasiale Oberstufe (Kernlehrplan für die Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen, Frechen 2013). Die im Kernlehrplan in Kapitel 2 festgeschriebenen Kompetenzbereiche(Prozesse) und Inhaltsfelder (Gegenstände) sind obligatorisch für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe. In der Abiturprüfung werden daher grundsätzlich alle Kompetenzerwartungen vorausgesetzt, die der Lehrplan für das Ende der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe vorsieht. Damit alle Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2017 das Abitur ablegen, gleichermaßen über die notwendigen inhaltlichen Voraussetzungen für eine angemessene Anwendung der Kompetenzen bei der Bearbeitung der zentral gestellten Aufgaben verfügen, werden in Bezug auf die im Kernlehrplan genannten inhaltlichen Schwerpunkte Fokussierungen vorgenommen. Näheres können Sie beigefügten Informationen entnehmen (vgl. Anlage „Vorgaben IF 2017“). Die Fachlehrkräfte wählen in Informatik aus dem vorgegebenen Aufgabensatz die von ihren Schülerinnen und Schülern zu bearbeitenden Aufgaben aus. Wie Sie zutreffend ausführen, wurden 2016 für den Leistungskurs fünf Aufgaben vorgegeben, die sich an den vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten orientierten (s. Vorgaben 2016, S. 2-3). Daraus wählten die Fachlehrkräfte drei Aufgaben aus. Der Aufgabensatz 2017 für den Leistungskurs enthält vier Aufgaben, zwei davon beziehen sich übergreifend auf die Inhaltsbereiche „Daten und ihre Strukturierung“ und „Algorithmen“. Die Fachlehrkräfte wählen aus diesen vier Aufgaben drei durch die Schülerinnen und Schüler zu bearbeitende Aufgaben aus. Damit ist sichergestellt, dass im Leistungskurs mindestens eine Aufgabe die Inhaltsbereiche „Daten und ihre Strukturierung“ und „Algorithmen“ abdeckt. Weitergehende Festlegungen bezüglich der Inhaltsbereiche der einzelnen Aufgaben sind nicht vorgesehen, da in der Abiturprüfung grundsätzlich alle Kompetenzerwartungen vorausgesetzt werden, die der Lehrplan für das Ende der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe vorsieht. Daher kann man nicht davon sprechen, dass durch die Reduktion der Anzahl der Aufgaben von fünf auf vier ein Thema, wie Sie schreiben, gestrichen würde. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen im Anhang die Vorgaben für die Abiturprüfung in Informatik für 2016 und 2017. Mit freundlichen Grüßen