Abitur Klausuren

ich möchte gerne die Mathe Abitur Klausuren vom Jahr 2009 erhalten.

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  • Datum
    15. März 2024
  • Frist
    17. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich möchte gerne die Mathe Abitur …
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abitur Klausuren [#303207]
Datum
15. März 2024 14:46
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich möchte gerne die Mathe Abitur Klausuren vom Jahr 2009 erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303207/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich möchte gerne die Mathe Abitur Klausuren vom Jahr 2009 bis 2023 erhalten. Mit freundlichen Grüßen …
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abitur Klausuren [#303207]
Datum
19. März 2024 14:07
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte gerne die Mathe Abitur Klausuren vom Jahr 2009 bis 2023 erhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303207/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihre Nachrichten vom 15. März und vom 19. März 2024 Sehr << Antragsteller:in >> mit Nachricht vom 15…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Nachrichten vom 15. März und vom 19. März 2024
Datum
20. März 2024 09:02
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Nachricht vom 15. März 2024 und vom 19. März 2024 haben Sie sich mit einem Aktenauskunftsbegehren an das Kultusministerium gewandt. Sie bitten um die Übersendung der Aufgaben des schriftlichen Abiturs im Fach Mathematik aus den Jahren 2009 bis 2023. Keine der von Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen vermittelt im vorliegenden Fall einen Anspruch auf Auskunft oder Information. Nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Voraussetzung ist hierfür zunächst, dass das LIFG im Einzelfall zur Anwendung gelangt. Dies ist bezüglich der von Ihnen verlangten Daten nicht der Fall. Vom Anwendungsbereich des LIFG ausgenommen sind nämlich gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG Prüfungsbehörden, soweit Prüfungen betroffen sind. Nach der Regelungsabsicht des Gesetzgebers soll dadurch die Ausforschung von Prüfungsunterlagen verhindert werden (vgl. LT-Drs. 15/7720, S. 61). Zu den Prüfungsunterlagen in diesem Sinne zählen auch Prüfungsaufgaben. Die schriftlichen Prüfungsunterlagen für das Abitur einschließlich der Nachtermine werden landeseinheitlich durch das Kultusministerium gestellt (vgl. § 23 Abs. 2 Abiturverordnung Gymnasien der Normalform – AGVO). Das Kultusministerium ist insoweit also Prüfungsbehörde und vom Anwendungsbereich des LIFG ausgenommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachrichten vom 15. März und vom 19. März 2024 [#303207] Guten Tag, ich möchte die Mathe Abitur Klausure…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachrichten vom 15. März und vom 19. März 2024 [#303207]
Datum
23. März 2024 03:20
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte die Mathe Abitur Klausuren für eigene Recherche Zwecke Nutzen.Ich bitte daher diese mir zu senden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303207/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
AW: Ihre Nachrichten vom 23. März 2024 Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Nachricht danke ich Ihne…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: Ihre Nachrichten vom 23. März 2024
Datum
2. April 2024 09:20
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Nachricht danke ich Ihnen. Gerne verweise ich auf meine E-Mail vom 20. März 2024. Keine der von Ihnen in Ihrer E-Mail vom 15. März 2024 und vom 19. März 2024 zitierten Rechtsgrundlagen vermittelt einen Anspruch auf Übersendung der Aufgaben des schriftlichen Abiturs im Fach Mathematik aus den Jahren 2009 bis 2023. Nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Voraussetzung ist hierfür zunächst, dass das LIFG im Einzelfall zur Anwendung gelangt. Dies ist bezüglich der von Ihnen verlangten Daten nicht der Fall. Vom Anwendungsbereich des LIFG ausgenommen sind nämlich gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG Prüfungsbehörden, soweit Prüfungen betroffen sind. Nach der Regelungsabsicht des Gesetzgebers soll dadurch die Ausforschung von Prüfungsunterlagen verhindert werden (vgl. LT-Drs. 15/7720, S. 61). Zu den Prüfungsunterlagen in diesem Sinne zählen auch Prüfungsaufgaben. Die schriftlichen Prüfungsunterlagen für das Abitur einschließlich der Nachtermine werden landeseinheitlich durch das Kultusministerium gestellt (vgl. § 23 Abs. 2 Abiturverordnung Gymnasien der Normalform – AGVO). Das Kultusministerium ist insoweit also Prüfungsbehörde und vom Anwendungsbereich des LIFG ausgenommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachrichten vom 23. März 2024 [#303207] Guten Tag, ich bitte sie mir alle vergangenen Abitur Klausuren de…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachrichten vom 23. März 2024 [#303207]
Datum
11. April 2024 13:05
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte sie mir alle vergangenen Abitur Klausuren des Faches Mathe lk zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303207/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
AW: EXTERN: AW: Ihre Nachrichten vom 23. März 2024 [#303207] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: AW: Ihre Nachrichten vom 23. März 2024 [#303207]
Datum
12. April 2024 08:12
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne gebe ich Ihnen Auskunft zu Ihrem Anliegen. Sie baten um Zusendung der Abiturklausuren vergangener Jahre des Leistungsfaches Mathematik. Die Prüfungsaufgaben der schriftlichen Abiturprüfung werden vom Land nicht veröffentlicht. Freundliche Grüße