Abitur NRW Mathe

Ich frage hiermit die Abitursprüfung, sowie den Bewertungshorizont im Fach Mathematik von 2007 bis 2019, im Grund- sowie Leistungskurs am Gymnasium an. Dies betrifft sowohl die Prüfungen des Haupttermins, sowie die des Nachschreibetermins. Ähnliche Anfrage existieren und die Dokumente wurden bereitgestellt, allerdings sind die Zugangdaten für alle bis auf den Antragssteller geschwärzt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abitur NRW Mathe [#267764]
Datum
15. Januar 2023 11:30
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich frage hiermit die Abitursprüfung, sowie den Bewertungshorizont im Fach Mathematik von 2007 bis 2019, im Grund- sowie Leistungskurs am Gymnasium an. Dies betrifft sowohl die Prüfungen des Haupttermins, sowie die des Nachschreibetermins. Ähnliche Anfrage existieren und die Dokumente wurden bereitgestellt, allerdings sind die Zugangdaten für alle bis auf den Antragssteller geschwärzt
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267764/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
15. Januar 2023 11:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach § 4 IFG NRW; WG Abitur M 20…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach § 4 IFG NRW; WG Abitur M 2007-2019, 24.01.2023
Datum
24. Januar 2023 09:31
Status
Warte auf Antwort

Persönliche E-Mail-Adresse

Das Bildungsministerium in NRW weigert sich derzeit, Anfragen von FragDenStaat direkt zu beantworten. Rechtlich gibt es keinen Anlass dazu, wieso du deine private E-Mail-Adresse der Behörde angeben musst. Wir haben dafür einen kleinen Trick: Am unteren Ende der Seite findest du eine @echtemail.de-Adresse. Du kannst diese Adresse der Behörde als deine „private E-Mail-Adresse“ mitteilen. Die Antworten werden trotzdem zu dieser Anfrage zugestellt.

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Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren. Die Aufgaben der zentralgestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden. Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können bitte ich Sie daher, dem Ministerium für Schule und Bildung Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mitzuteilen oder per Post an das: Ministerium für Schule und Bildung NRW Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie mir eine kurze Nachricht zukommen. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung. Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne ändern können. Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheits-gesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach § 4 IFG NRW; WG Abitur M 2007-…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach § 4 IFG NRW; WG Abitur M 2007-2019, 24.01.2023 [#267764]
Datum
24. Januar 2023 14:56
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich wurde nach anfrage über Frag den Staat auf die Anfrage via Email verwiesen und Antrag möchte eine Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG stellen bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich frage hiermit die Abitursprüfung, sowie den Bewertungshorizont im Fach Mathematik von 2007 bis 2019, im Grund- sowie Leistungskurs am Gymnasium an. Dies betrifft sowohl die Prüfungen des Haupttermins, sowie die des Nachschreibetermins. Ähnliche Anfrage existieren und die Dokumente wurden bereitgestellt, allerdings sind die Zugangdaten für alle bis auf den Antragssteller geschwärzt Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267764/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach § 4 IFG NRW; WG Abitur M 20…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach § 4 IFG NRW; WG Abitur M 2007-2019, 25.01.2023
Datum
25. Januar 2023 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr << Antragsteller:in >> mit meiner E-Mail vom 24.01.2023 hatte ich Sie um Übermittlung Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse gebeten, nicht um eine erneute E-Mail über ein Portal. Vgl. beigefügte E-Mail vom 24.01.2023. Sie können auch Ihre Postanschrift übermitteln, wenn Sie die Zugangsdaten zu den Klausuren per Briefpost erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach § 4 IFG NRW; WG Abitur …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach § 4 IFG NRW; WG Abitur M 2007-2019, 25.01.2023 [#267764]
Datum
25. Januar 2023 20:43
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Email Adresse ist <<E-Mail-Adresse>>. Ich hatte die Seite so verstanden, dass die vorherige Nachricht ihnen die Emailadresse geben würde Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267764/

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> -<<E-Mail-Adresse>>- WG Abitu…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> -<<E-Mail-Adresse>>- WG Abitur M 2007-2019, 30.01.2023
Datum
30. Januar 2023 09:06
Status

Verschlusssache Prüfung: Urheberrecht

Die Behörde untersagt offenbar die Veröffentlichung der Dokumente. Sie dürfen daher nicht veröffentlicht werden. Privatkopien für deine Mitschüler*innen und andere sind aber erlaubt!

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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Übersendung Ihrer persönlichen E-Mail-Anschrift. In der Anlage finden Sie ein/mehrere PDF-Dokument/e mit den Zugangsdaten (Links und Passwort) zu einem Ordner / zu Ordner, welche/r die gewünschten, zentral gestellten Aufgaben enthält / enthalten. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass der Zugang zum Dateiordner / zu den Dateiordnern in unregelmäßigen Abständen gelöscht bzw. geändert wird. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung. Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne ändern können. Bitte beachten Sie auch, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Dateien oder Drucke mit Schwärzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten stehen nicht zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen