Abitur-Prüfungsaufgaben in Mathematik aus 2019

Die Aufgaben, Lehrerhinweise, Erwartungshorizonte und Lösungen für die schriftlichen Abitur-Prüfungen des Haupt- und Nachtermins im Fach Mathematik aus dem Jahr 2019 in Bremen für alle Anforderungsniveaus (Grundkurs, Leistungskurs o.ä.), Schulformen und Taschenrechnertechnologien (CAS, GTR, TR o. ä.) in elektronischer Form.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufg…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
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Betreff
Abitur-Prüfungsaufgaben in Mathematik aus 2019 [#149825]
Datum
10. Juni 2019 12:24
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Lehrerhinweise, Erwartungshorizonte und Lösungen für die schriftlichen Abitur-Prüfungen des Haupt- und Nachtermins im Fach Mathematik aus dem Jahr 2019 in Bremen für alle Anforderungsniveaus (Grundkurs, Leistungskurs o.ä.), Schulformen und Taschenrechnertechnologien (CAS, GTR, TR o. ä.) in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr vorgetragenes Informationsgesuch zur Herausgabe von Abituraufgaben findet seine …
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
AW: Abitur-Prüfungsaufgaben in Mathematik aus 2019 [#149825]
Datum
8. Juli 2019 14:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr vorgetragenes Informationsgesuch zur Herausgabe von Abituraufgaben findet seine rechtliche Grundlage im Bremischen Informationsfreiheitsgesetz. Eine Herausgabe der Informationen ist bisher nicht erfolgt, weil zunächst komplexe Rechtsfragen zu klären sind, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Informationen zu Abituraufgaben stehen. Die Senatorin für Kinder und Bildung arbeitet zurzeit daran, ein entsprechendes Verfahren hierzu zu etablieren und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen zu klären. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich Sie über den Sachstand informieren. Mit freundlichem Gruß
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bre…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abitur-Prüfungsaufgaben in Mathematik aus 2019“ [#149825] [#149825]
Datum
14. Juli 2019 12:41
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/149825 Meine Anfrage wurde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet. Die Aussage "sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich Sie über den Sachstand informieren" ist meiner Einschätzung nach mit dem Gesetzestext (vgl. § 7 Absatz 6 Satz 2 BremIFG) nicht vereinbar. "Komplexe Rechtsfragen" sind meines Erachtens ebenso kein Hinterungsgrund, mir die gewünschten Informationen zu übermitteln. Das Urheberrecht ist bundeseinheitlich geregelt. Daher kann sich die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen beispielsweise an Nordrhein-Westfalen - wo die Aufgaben ungeschwärzt zum persönlichen Gebrauch herausgegeben, allerdings nicht veröffentlicht werden - orientieren. Zudem bezweifle ich sehr stark, dass die Abitur-Prüfungsaufgaben in Mathematik in relevantem Umfang urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 149825.pdf Anfragenr: 149825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben inzwischen die Bildungsbehörde davon in Kenntnis gesetzt, dass wir eine Be…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Abitur-Prüfungsaufgaben in Mathematik aus 2019“ [#149825] [#149825]
Datum
16. Juli 2019 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben inzwischen die Bildungsbehörde davon in Kenntnis gesetzt, dass wir eine Beschwerde von Ihnen erhalten haben. Diese Beschwerde ist auch berechtigt, denn die Bildungsbehörde hätte Ihre Anfrage innerhalb von einem Monat bescheiden müssen. Leider wird die Bearbeitung aber voraussichtlich noch länger dauern, da die Bildungsbehörde mehrere Anfragen zu Informationen über Abituraufgaben erhalten hat und die damit zusammenhängenden komplexen Rechtsfragen noch prüfen muss, bevor sie einen Zugang zu diesen Informationen gewähren kann. Hierzu soll eine ausführliche Stellungnahme des Fachbereichs eingeholt werden, die bisher aber noch nicht vorzuliegen scheint. Zumindest ist diese uns - obwohl zugesagt - bisher nicht zugegangen. Zudem wird es einen Besprechungstermin hierzu geben, an dem wir auch teilnehmen werden, dessen Datum aber leider auch noch nicht feststeht. Falls Sie hierauf nicht warten möchten, können Sie spätestens nach drei Monaten Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einreichen. Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit kann selbst leider nicht die Einhaltung der Regelungen des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes durchsetzen, sondern hier nur vermittelnd tätig werden. Wir werden uns aber weiter um Ihre Angelegenheit kümmern und Sie über Fortschritte in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Prüfungsaufgaben in Mathematik aus 2019“ …
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Abitur-Prüfungsaufgaben in Mathematik aus 2019“ [#149825] [#149825]
Datum
15. Januar 2020 20:45
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Prüfungsaufgaben in Mathematik aus 2019“ vom 10.06.2019 (#149825) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 187 Tage (!) überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/149825 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Abiturprüfung Bremen Mathematik Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Bremer Abiturauf…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Abiturprüfung Bremen Mathematik
Datum
7. Februar 2020 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Bremer Abituraufgaben. Mit dieser E-Mail erhalten Sie exemplarisch die Abiturprüfung im Fach Mathematik des Jahres 2016. Ab dem Schuljahr 2020/21 werden Sie auf der Homepage der Senatorin für Kinder und Bildung eine Auswahl landeseigener, zentralgestellter Abituraufgaben vorfinden. Momentan befindet sich diese Webseite im Aufbau. Sie wird unter folgendem Link zu finden sein: https://bildung.bremen.de/abituraufgaben Bitte beachten Sie, dass Materialien, die zu den vom Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützten Werken gehören oder/und Materialien, für die das Land keine über die Verwendung im Rahmen der Prüfung hinausgehenden Nutzungsrechte besitzt, aus den Prüfungsaufgaben entfernt wurden. Sofern sich Ihre Anfrage auf Aufgaben des gemeinsamen Aufgabenpools der Länder bezieht, verweisen wir hiermit auf die Homepage des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB): https://www.iqb.hu-berlin.de/abitur. Mit freundlichen Grüßen

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