Abitur- und Nachschreibeklausuren

die Übungsaufgaben zu den Prüfungen (welche vor den Prüfungen zum Lernen herausgegeben werden) sowie die zentralen Abiturprüfungen selbst inklusive ihrer Musterlösungen/Erwartungshorizonte der Jahre 2007 bis 2019 in den Grundkursen und Leistungskursen der folgenden Fächer:
Biologie, Mathematik, Deutsch, Erdkunde
Diese Anfrage bezieht sich auf den Haupttermin, den Nachschreibetermin sowie alle eventuellen Ersatz- und Zusatztermine jeglicher Art.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abitur- und Nachschreibeklausuren [#210123]
Datum
29. Januar 2021 21:22
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Übungsaufgaben zu den Prüfungen (welche vor den Prüfungen zum Lernen herausgegeben werden) sowie die zentralen Abiturprüfungen selbst inklusive ihrer Musterlösungen/Erwartungshorizonte der Jahre 2007 bis 2019 in den Grundkursen und Leistungskursen der folgenden Fächer: Biologie, Mathematik, Deutsch, Erdkunde Diese Anfrage bezieht sich auf den Haupttermin, den Nachschreibetermin sowie alle eventuellen Ersatz- und Zusatztermine jeglicher Art. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210123/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2021-02-02 - Ihr Schreiben vom 29.01.2021 [#210123] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vo…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2021-02-02 - Ihr Schreiben vom 29.01.2021 [#210123]
Datum
2. Februar 2021 15:37
Status
Warte auf Antwort
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9,7 KB
image003.jpg
3,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 29. Januar 2021. Sie bitten um Zusendung der Übungs- und Prüfungsaufgaben mehrerer Abiturfächer einschließlich der dazugehörigen Musterlösungen und Erwartungshorizonte der Jahre 2007 bis 2019. Dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen die von Ihnen erfragten Informationen nicht vor. Die Zuständigkeit für Abiturprüfungen liegt nicht beim Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen. Ich darf Sie daher bitten, Ihre Anfrage an das zuständige Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zu richten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2021-02-02 - Ihr Schreiben vom 29.01.2021 [#210123] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheits…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2021-02-02 - Ihr Schreiben vom 29.01.2021 [#210123]
Datum
2. März 2021 14:21
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur- und Nachschreibeklausuren“ vom 29.01.2021 (#210123) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210123/

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2021-03-09 - Ihr Schreiben vom 02.03.2021 [#210123] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2. M…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2021-03-09 - Ihr Schreiben vom 02.03.2021 [#210123]
Datum
9. März 2021 13:42
Status
Warte auf Antwort
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9,7 KB
image004.jpg
1,9 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2. März 2021. Ihre Anfrage wurde mit unserem Schreiben vom 02.02.2021 beantwortet. Darin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen die von Ihnen erfragten Informationen nicht vorliegen. Die Zuständigkeit für Abiturprüfungen liegt nicht beim Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen. Ich darf Sie daher bitten, Ihre Anfrage an das zuständige Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zu richten. Mit freundlichen Grüßen