Mathe Abituraufgabe 2018 Saarland

Bitte senden Sie mir die Abituraufgaben des Jahres 2018 im Fach Mathematik inklusive der Lösungen und den Lehrerhinweisen zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. November 2018
  • Frist
    15. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Abituraufgabe [#34635] Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgen…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Abituraufgabe [#34635]
Datum
13. November 2018 16:35
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Abituraufgaben des Jahres 2018 im Fach Mathematik inklusive der Lösungen und den Lehrerhinweisen zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
AW: Abituraufgabe [#34635] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abituraufgabe“ vom …
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Abituraufgabe [#34635]
Datum
7. Januar 2019 11:13
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abituraufgabe“ vom 13.11.2018 (#34635) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
WG: Abituraufgabe [#34635] Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die Antwort auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüß…
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
WG: Abituraufgabe [#34635]
Datum
9. Januar 2019 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
655,3 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die Antwort auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgabe“ [#34635] [#34635] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgabe“ [#34635] [#34635]
Datum
10. Januar 2019 15:05
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34635 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Nach §1 SIFG sind „Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen sowie Prüfungseinrichtungen“ in bestimmten Tätigkeiten ausgeschlossen. Das Ministerium für Bildung und Kultur Saarland fällt unter keiner dieser Ausnahmen und ist demnach zur Auskunft verpflichtet. Des weiteren wurde dem Antwortschreiben vom 9.1.2019 keine Rechtsbehelfsbelehrung angefügt. Dies ist entgegen §3 SIFG. Ich bitte Sie dies nach §6 SIFG bei der Behörde zu beanstanden und diese zu einer Auskunft zu bewegen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34635.pdf - 2019-01-09_1-AnfrageNAMEperMail.pdf Anfragenr: 34635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Januar 2019 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
6,3 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
AW: Ihre Nachricht vom 10. Januar 2019 - I 1000 / 352 [#34635] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihr…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 10. Januar 2019 - I 1000 / 352 [#34635]
Datum
20. Januar 2019 16:56
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Antwort. Ich bin jedoch einer anderen Auffassung. Nach Abschluss des Prüfungszeitraums ist das Bildungsministerium nicht mehr als Prüfungsbehörde tätig und ist darum nicht mehr durch den Anwendungsfall ausgenommen. Des weiteren werden vergangene Prüfungen in den Folgejahren an Verlage verkauft und dort veröffentlicht. Es gibt also keinen sinnvollen Grund die Aufgabenblätter vergangener, abgeschlossener Prüfungen geheim zu halten. Eine Ausforschung findet nicht statt! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>