Abituraufgaben 2020

Prüfungsaufgaben des Abiturjahrgangs 2020 der Fächer Deutsch, Englisch, Mathemathik und Biologie

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juli 2023
  • Frist
    12. August 2023
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Nick Mozer
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Prüfungsaufgaben des Abiturjahrgan…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Nick Mozer
Betreff
Abituraufgaben 2020 [#283570]
Datum
10. Juli 2023 10:06
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Prüfungsaufgaben des Abiturjahrgangs 2020 der Fächer Deutsch, Englisch, Mathemathik und Biologie
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nick Mozer Anfragenr: 283570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283570/ Postanschrift Nick Mozer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nick Mozer

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Mozer, wir beziehen uns auf Ihre Nachricht vom 10. Juli 2023. Da keine der von Ihnen genannten…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Abituraufgaben 2020 [#283570]
Datum
20. Juli 2023 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Mozer, wir beziehen uns auf Ihre Nachricht vom 10. Juli 2023. Da keine der von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen einen Anspruch auf Auskunft oder Information vermittelt, können wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Im Einzelnen: Die von Ihnen begehrte Information unterfällt nicht dem Begriff der Umweltinformation im Sinne des § 23 Abs. 3 Umweltinformationsgesetz (UVwG). Zudem gilt das UVwG nicht für Stellen des Landes Baden-Württemberg (vgl. § 1 Abs. 2 UVwG). Es handelt sich ferner nicht um Informationen im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Gem. § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Vom Anwendungsbereich des LIFG ausgenommen sind gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG Prüfungsbehörden, soweit Prüfungen betroffen sind. Nach der Regelungsabsicht des Gesetzgebers soll dadurch die Ausforschung von Prüfungsunterlagen verhindert werden (vgl. LT-Drs. 15/7720, S. 61). Zu den Prüfungsunterlagen in diesem Sinne zählen auch Prüfungsaufgaben. Die schriftlichen Prüfungsunterlagen für das Abitur einschließlich der Nachtermine werden landeseinheitlich durch das Kultusministerium gestellt (vgl. § 23 Abs. 2 Abiturverordnung Gymnasien der Normalform - AGVO). Das Kultusministerium ist danach als Prüfungsbehörde vom Anwendungsbereich des LIFG ausgenommen. Mit freundlichen Grüßen