Abituraufgaben 2023
eine Erklärung zu folgenden Punkten:
1. Wurde dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Forschung oder einer mit dem Ministerium assoziierten Person im Rahmen der diesjährigen Abiturprüfungen oder im Rahmen vergangener Abiturprüfungen Prüfungsaufgaben seitens des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zugesandt (bspw. zur wissenschaftlichen Sichtung)?
2. Wurde das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Forschung oder eine mit dem Ministerium assoziierte Person im Rahmen der diesjährigen Abiturprüfungen oder im Rahmen vergangener Abiturprüfungen bezüglich des Inhalts konsultiert?
3. Ist das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Forschung in einer beliebigen Art und Weise an der Erarbeitung von Abiturprüfungen beteiligt?
Sofern Punkt 1, 2 und/oder 3 zutreffen, bitte ich Sie mir folgende Informationen zu übermitteln:
zu 1.: Die Abiturprüfungen der Fächer Physik, Musik und Mathematik sowie die jeweiligen Erwartungshorizonte des zutreffenden Jahres.
zu 2.: Bezüglich welcher Inhalte wurde das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Forschung konsultiert?
zu 3.: An der Erarbeitung welcher Inhalte war das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Forschung beteiligt?
Nach dem LIFG ist das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Forschung weder eine Prüfungsbehörde, noch eine Einrichtung, die aktiv forscht (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG trifft nicht zu).
Daher ist das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Forschung aus meiner Sicht nicht von dem Geltungsbereich des LIFG ausgenommen.
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Mai 2023
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14. Juni 2023
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