Abituraufgaben

Die Prüfungen und Musterlösungen bzw. den Erwartungshorizont für alle zentralen Abituraufgaben seit 2007 bzw. 2008 für Berufskollegs.

1. An Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs in den folgenden Fächern:
Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Technik, Informatik.

2. An Berufskollegs in den Fächern: Leistungskursfach: Physik (Technik), Leistungskursfach: Physiktechnik, Leistungskursfach: Biologie, Leistungskursfach: Biologie (Ernährung), Leistungskursfach: Biologie (Gesundheit und Soziales), Leistungskursfach: Chemie (Technik), Leistungskursfach: Chemietechnik, Leistungskursfach: Bautechnik, Leistungskursfach: Elektrotechnik, Leistungskursfach: Maschinenbautechnik,
Leistungskursfach: Informatik, Leistungskursfach: Technische Informatik, Leistungskursfach: Ingenieurwissenschaften.

Der Antrag bezieht sich auf den Haupttermin, den Nachtermin sowie alle eventuellen Ersatz- und Zusatztermine jeglicher Art. Bei Weiterbildungskollegs auch für den Herbstermin. Ebenso auf Grund- und Leistungskurse, sofern nicht gesondert angegeben und auf alle Varianten für CAS, GTR und WTR.

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  • Datum
    4. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abituraufgaben [#299217]
Datum
4. Februar 2024 16:32
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Prüfungen und Musterlösungen bzw. den Erwartungshorizont für alle zentralen Abituraufgaben seit 2007 bzw. 2008 für Berufskollegs. 1. An Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs in den folgenden Fächern: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Technik, Informatik. 2. An Berufskollegs in den Fächern: Leistungskursfach: Physik (Technik), Leistungskursfach: Physiktechnik, Leistungskursfach: Biologie, Leistungskursfach: Biologie (Ernährung), Leistungskursfach: Biologie (Gesundheit und Soziales), Leistungskursfach: Chemie (Technik), Leistungskursfach: Chemietechnik, Leistungskursfach: Bautechnik, Leistungskursfach: Elektrotechnik, Leistungskursfach: Maschinenbautechnik, Leistungskursfach: Informatik, Leistungskursfach: Technische Informatik, Leistungskursfach: Ingenieurwissenschaften. Der Antrag bezieht sich auf den Haupttermin, den Nachtermin sowie alle eventuellen Ersatz- und Zusatztermine jeglicher Art. Bei Weiterbildungskollegs auch für den Herbstermin. Ebenso auf Grund- und Leistungskurse, sofern nicht gesondert angegeben und auf alle Varianten für CAS, GTR und WTR.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299217/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Schule und Bildung de…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Abituraufgaben [#299217]
Datum
13. Februar 2024 16:04
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die Schulform Berufskolleg gilt, dass bei den Abschlussprüfungen der unterschiedlichen Bildungsgänge unterschiedliche Prüfungstypen (zum Beispiel Berufsabschlussprüfungen nach Landesrecht, FHR-Prüfungen, Abiturprüfungen) auftreten. Daher müssen jedes Jahr sehr viele Abschlussprüfungsaufgaben entwickelt werden. Abschlussprüfungen können an Berufskollegs daher nach Ablauf der Sperrfristen in anderen Verwendungskontexten - ggf. auch auszugsweise - erneut zur Verwendung kommen. Nach dem Rechtsgedanken des § 6 Satz 1 lit b) Informationsfreiheitsgesetz (IFG) i.V.m. dem nach § 2 Abs. 3 IFG sind der offensichtlich bezweckte Schutz vor Prüfungseinrichtungen (hier: Berufskollegs) und Schutz vor Informationen, die auch zukünftig Gegenstand von Prüfungsverfahren sein werden, als Ausschlussgrund zu bewerten. Zentralabitur-Abschlussprüfungen der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (Haupttermine) werden daher nicht im Rahmen des IFG zur Verfügung gestellt, sie sind aber über das Online-Angebot der Qualitäts- und Unterstützungsagentur QuA-LiS einsehbar. Sie finden die Prüfungsaufgaben der letzten drei Jahre des Beruflichen Gymnasiums für alle Bildungsgänge auf der Seite Standardsicherung NRW - Zentralabitur Berufliches Gymnasium - Zentralabitur am Beruflichen Gymnasium<https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-berufliches%20-%20gymnasium/uebersicht/aktuelles.php.>. Einen Zugang zum genannten Portal erhalten Sie über die Schulleitung Ihres Berufskollegs. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur BI, CH, INF, M, PH, TC 2007-2…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur BI, CH, INF, M, PH, TC 2007-2023, 14.02.2024
Datum
14. Februar 2024 09:58
Status
Warte auf Antwort

Persönliche E-Mail-Adresse

Das Bildungsministerium in NRW weigert sich derzeit, Anfragen von FragDenStaat direkt zu beantworten. Rechtlich gibt es keinen Anlass dazu, wieso du deine private E-Mail-Adresse der Behörde angeben musst. Wir haben dafür einen kleinen Trick: Am unteren Ende der Seite findest du eine @echtemail.de-Adresse. Du kannst diese Adresse der Behörde als deine „private E-Mail-Adresse“ mitteilen. Die Antworten werden trotzdem zu dieser Anfrage zugestellt.

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Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE). Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden. Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das: Ministerium für Schule und Bildung NRW Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung. Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können. Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung. Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt. Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung. Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur BI, CH, INF, M, PH, TC 20…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur BI, CH, INF, M, PH, TC 2007-2023, 14.02.2024 [#299217]
Datum
15. Februar 2024 12:04
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Wie Sie sicherlich wissen, ist es problemlos möglich, an Abiturprüfungen von allgemeinbildenden Schulen zu kommen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass dies für Berufskollegs nicht gilt. Auch ist Ihre Begründung der Ablehnung der Anfrage zu pauschal und damit unzureichend. Ihr Verweis auf das komplexe System Berufskolleg und dem damit verbundenen Prüfungen begründet eher das Gegenteil Ihrer Aussage, nämlich dass Inhalte aus zentralen Abiturprüfungen eben nicht ohne weitere Bearbeitung auf unterschiedliche Bildungsgänge und/oder unterschiedlichen Prüfungstypen übertragbar sind. ist. Die Verwendung von Inhalten der Abiturprüfungen in anderen Verwendungskontexten - ggf. auch auszugsweise - ist daher nicht gegeben. Ich möchte Sie daher bitten, ihre Begründung der Ablehnung detaillierter darzulegen, beziehungsweise die Ablehnung der Anfrage zu überdenken. Bitte berücksichtigen Sie dabei folgende Aspekte: 1. Wie ist die Übertragung von Prüfungsinhalten, ohne weitere Bearbeitung, z.B. des Faches Physiktechnik auf andere Bildungsgänge möglich, wenn dort noch nicht mal das Fach unterrichtet wird? 2. Wie findet die Übertragung der Prüfungsinhalte statt, wenn unterschiedliche Bildungspläne relevant sind oder sogar unterschiedliche Fachbereiche, z.B. von Technik auf Ernährung/Hauswirtschaft? 3. Wie ist es möglich, das Inhalte aus Prüfungen der Anlage D auf Prüfungen der Anlage A bis C bzw. E der APO-BK , ohne weitere Bearbeitung bzw. Veränderung übertragen werden können, obwohl die Inhalte sich auf verschiedenen Niveaustufen des DQR/EQR Referenzrahmens bewegen? 4. Sie führen als Beispiele Berufsabschlussprüfungen nach Landesrecht und FHR-Prüfungen an. Dies sind dezentrale Prüfungen, welche von den Lehrkräften vor Ort erstellt werden. Wie habe ich mir eine zentral gesteuerte Übertragung von Inhalten aus zentralen Prüfungen auf dezentral erstellte Prüfungen vorzustellen? Oder ist ihre Aussage dahingehend zu verstehen, dass sie Lehrkräften zur Erstellung von dezentralen Prüfungen zentrale Prüfungen, nach Ablauf der Sperrfristen, zur Verfügung stellen? Dann nennen Sie mir bitte dazu die entsprechende Ansprechperson, damit ich mich mit ihr bzw. ihm Verbindung setzen kann. Ich möchte Sie Frau Osburg also noch mal bitten, auf die oben genannte Punkte einzugehen und ihre Ablehnung detaillierter zu begründen bzw. die Ablehnung zu überdenken. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299217/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur BI, CH, INF, M, PH, TC 20…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur BI, CH, INF, M, PH, TC 2007-2023, 14.02.2024 [#299217]
Datum
19. Februar 2024 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Bedarf an Prüfungsaufgaben ist am Berufskolleg außerordentlich hoch. Vor diesem Hintergrund sind zwei Fallgruppen zu entscheiden. 1. Aufgaben, die in den letzten Jahren im Zentralabitur am Beruflichen Gymnasium tatsächlich Verwendung fanden und insofern in der Zukunft nicht mehr - auch nicht in geringfügig abgewandelter Form - erneut Verwendung finden können, sind auf der Seite https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/willkommen.php veröffentlicht. Hinsichtlich der der Aktualität von Prüfungen sind auf dieser Seite die Prüfungen der letzten drei Jahre hinterlegt. 2. Aufgaben, die zu Prüfungszwecken entwickelt und eingesetzt wurden, aber nicht auf der genannten Seite veröffentlicht sind, können grundsätzlich zukünftig Gegenstand von Prüfungsverfahren sein. Ob und wann diese Aufgaben auch auszugsweise Verwendung finden, entscheidet erst die zuständige Aufgabenkommission im Entwicklungsprozess. Eine Zurverfügungstellung sämtlicher Aufgaben und nicht nur einer exemplarischen Auswahl würde dieses Verfahren erheblich beeinträchtigen. Dies wäre angesichts des hohen Aufgabenbedarfs am Berufskollegs nicht vertretbar. Von daher bedaure ich, Ihnen keine andere Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgaben“ [#299217]
Datum
20. Februar 2024 11:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/299217/ Ich bin der Meinung, die Anfrage in Teilen (bezogen auf die Anfrage zu Abiturprüfungen des Berufskollegs) zu Unrecht abgelehnt wurde, weil es datenschutzrechtlich nicht nachvollziehbar ist, warum: 1. Abituraufgaben von Gymnasium, Gesamtschule und Weiterbildungskolleg ab 2007 auf Nachfrage zugänglich sind, die Abiturprüfungen an Berufskollegs aber nur für die letzten drei Jahre. 2. Abituraufgaben von Berufskollegs für die letzten drei Jahre, also aktuell für die Jahre 2021-2023 zugänglich sind, die aber für z.B. 2019 nicht, obwohl dies vor ein paar Jahren kein Problem darstellte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 299217.pdf - 2024-02-13_1-image001.png - 2024-02-13_1-image002.png - 2024-02-13_1-image003.png - 2024-02-13_1-image004.jpg - 2024-02-13_1-image006.png - 2024-02-13_1-image007.jpg - 2024-02-13_1-image009.jpg - 2024-02-13_1-image010.jpg - 2024-02-14_1-image001.png - 2024-02-14_1-image002.png - 2024-02-14_1-image003.png - 2024-02-14_1-image004.png Anfragenr: 299217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299217/
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückfrage. Bezogen hat auf diese Thematik hat es sc…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 14.209.2.3.1.6-1421/24 Antrag auf Informationszugang; hier: Abituraufgaben
Datum
4. März 2024 16:20
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückfrage. Bezogen hat auf diese Thematik hat es schon einmal einen Austausch mit LDI gegeben. Gerne erläutere ich Ihnen noch einmal die fachliche Perspektive: Bei Prüfungen am Berufskolleg und hier insbesondere am Beruflichen Gymnasium ist im Sinne des Informationsanspruchs zwischen bereits veröffentlichten und nicht veröffentlichten Aufgaben unterschieden. Dabei gilt: 1. Sofern Prüfungsaufgaben bereits einmal auf der Seite www.standardsicherung.nrw.de veröffentlicht wurden, scheiden sie - auch für eine auszugsweise Verwendung - in der Zukunft ausnahmslos aus. Dies ist unabhängig vom konkreten Zeitpunkt bzw. Zeitraum, in dem sie konkret einsehbar waren, z.B. 2021-2023. Ältere Prüfungsaufgaben können somit bei entsprechenden IFG-Anfragen zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie aktuell nicht mehr einsehbar sind auf dem Portal, da es sich bei alle diesen Aufgaben nicht mehr um schützenswerte Informationen handelt. 2. Aufgaben, die zwar schon in einem Prüfungsverfahren des Zentralabiturs an Beruflichen Gymnasium verwendet wurden, aber bislang nicht über das Portal veröffentlicht wurden, können am Berufskolleg dagegen erneut Bestandteil zukünftiger Prüfungsverfahren sein. Entsprechende Anträge werden regelmäßig abgelehnt, weil eine erneute Verwendung dann unmöglich wäre und es sich insofern noch um zu schützende Informationen handelt. Eine andere Einstufung würde unsere Prüfungsverfahren erheblich beeinträchtigen, da es am Berufskolleg wegen der vielen unterschiedlichen Bildungsgänge (anders als am Gymnasium) einen außergewöhnlich hohen Aufgabenbedarf bei zugleich stark begrenzten Entwicklungsressourcen gibt. Ich hoffe, dies beantwortet Ihre Frage. Die Ausführungen fassen die bestehende Position zusammen, daher habe ich zunächst auf eine weitere interne Abstimmung mit unserem Referat 212 verzichtet. Sollte es hierzu Rückfragen geben, stehe ich aber selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen