Abituraufgaben Mathematik Physik blinde und sehbehinderte Schüler

alle Aufgaben des Zentralabiturs Mathematik und Physik seit 2007 in modifizierter Fassung für blinde und stark sehbehinderte Schüler, genauer Grund- und Leistungskurs, Haupt-, Nach- und alle Zusatztermine, Fassungen für WTR, GTR und CAS.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
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Arno Smeets
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: al…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arno Smeets
Betreff
Abituraufgaben Mathematik Physik blinde und sehbehinderte Schüler [#267754]
Datum
15. Januar 2023 00:01
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Aufgaben des Zentralabiturs Mathematik und Physik seit 2007 in modifizierter Fassung für blinde und stark sehbehinderte Schüler, genauer Grund- und Leistungskurs, Haupt-, Nach- und alle Zusatztermine, Fassungen für WTR, GTR und CAS.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 267754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267754/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Arno Smeets << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arno Smeets
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
15. Januar 2023 00:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW << Adresse entfernt >> - WG Abitur Mathematik und Physik seit 2007 für blinde und sehbehinderte Sch…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW << Adresse entfernt >> - WG Abitur Mathematik und Physik seit 2007 für blinde und sehbehinderte Schüler, 24.01.2023
Datum
24. Januar 2023 09:18
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Ihren Antrag nach § 4 IFG NRW vom 15.01.2023 habe ich an die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS), Paradieser Weg 64, 59494 Soest weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage 267754 Sehr geehrter Herr Smeets, die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens sehen vor, da…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage 267754
Datum
20. Februar 2023 08:27
Status
Warte auf Antwort

Persönliche E-Mail-Adresse

Das Bildungsministerium in NRW weigert sich derzeit, Anfragen von FragDenStaat direkt zu beantworten. Rechtlich gibt es keinen Anlass dazu, wieso du deine private E-Mail-Adresse der Behörde angeben musst. Wir haben dafür einen kleinen Trick: Am unteren Ende der Seite findest du eine @echtemail.de-Adresse. Du kannst diese Adresse der Behörde als deine „private E-Mail-Adresse“ mitteilen. Die Antworten werden trotzdem zu dieser Anfrage zugestellt.

Sehr geehrter Herr Smeets, die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens sehen vor, dass ein Antrag auf Informationszugang inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So muss die Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Unterlagen hierüber nicht zugeleitet werden. Um Ihren Antrag weiter zu bearbeiten, bitte ich Sie daher, QUA-LiS NRW Ihre persönliche E-Mail-Adresse mitzuteilen, alternativ per Post an: Qualitäts- und UnterstützungAgentur - Landesinstitut für Schule Arbeitsbereich 5 Paradieser Weg 64 59494 Soest Mit freundlichen Grüßen
Arno Smeets
AW: Ihre Anfrage 267754 [#267754] Sehr << Anrede >> bitte verwenden Sie die folgende Adresse: <&l…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arno Smeets
Betreff
AW: Ihre Anfrage 267754 [#267754]
Datum
20. Februar 2023 08:37
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte verwenden Sie die folgende Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 267754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267754/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Ihre Anfrage 267754 [#267754] Sehr geehrter Herr Smeets, die Unterlagen haben wir für Sie zusammengestellt. E…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihre Anfrage 267754 [#267754]
Datum
28. Februar 2023 10:07
Status
Sehr geehrter Herr Smeets, die Unterlagen haben wir für Sie zusammengestellt. Es ist leider ein großes Paket von mehreren 100 Seiten, die ich Ihnen gerne per Post zusenden würde, wenn Sie mir Ihre Adresse mitteilen. Alternativ müsste ich Ihnen eine E-Mail schicken, die zahlreiche Links enthält (wohl über 1000). Sofern Sie Ihre Adresse nicht mitteilen möchten, schicke ich Ihnen die Verlinkungen. Mit freundlichen Grüßen
Arno Smeets
AW: Ihre Anfrage 267754 [#267754] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Bitte schicken Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arno Smeets
Betreff
AW: Ihre Anfrage 267754 [#267754]
Datum
28. Februar 2023 21:43
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Bitte schicken Sie mir die Links. Alternativ und wenn es für Sie keine Mehrarbeit macht, habe ich auch nichts gegen eine zip-Datei, die alle Dateien enthält. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 267754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267754/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Ihre Anfrage 267754 [#267754] Sehr geehrter Herr Smeets, gerne schicke ich Ihnen die Links. Zuvor benötige ic…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihre Anfrage 267754 [#267754]
Datum
1. März 2023 11:13
Status
Sehr geehrter Herr Smeets, gerne schicke ich Ihnen die Links. Zuvor benötige ich jedoch eine nicht nur generierte Mailadresse, die sicherstellt, dass die Unterlagen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten regelmäßig urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Materialien kann Ihnen auch deshalb nur zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Prüfungsunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden, zumal die Unterlagen je nach Ihren Vorgaben in besagtem Portal ggf. auch für Dritte zugreifbar (= veröffentlicht) und damit Dritten zugänglich gemacht werden. Die Versendung an eine von "Frag den Staat" generierte Emailadresse führt ebenfalls automatisch zu einer Veröffentlichung in diesem Internetportal. Mit freundlichen Grüßen

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Arno Smeets
AW: Ihre Anfrage 267754 [#267754] Sehr << Anrede >> in dem Fall schicken Sie mir die Links an <&l…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arno Smeets
Betreff
AW: Ihre Anfrage 267754 [#267754]
Datum
1. März 2023 12:29
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in dem Fall schicken Sie mir die Links an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 267754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267754/