Abituraufgaben und Abschlussnoten 2017 am Martinus-Gymnasium in Linz (Rh)

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Prüfungen und Musterlösungen bzw. den Erwartungshorizont für die Abituraufgaben 2017 am Martinus-Gymnasium Linz (Rhein) in den folgenden Fächern:
a) Schriftliche Abiturprüfungen: Mathematik LK, Physik LK, Englisch LK, Chemie LK, Biologie LK, Erdkunde LK.

b) Mündliche Abiturprüfungen: Sozialkunde/Erkunde (SEK) GK, Geschichte GK.

Ebenso wünsche ich eine (anonymisierte) Aufschlüsselung der Abschlussnoten aller Abiturienten am Martinus-Gymnasium in Linz (Rhein) im Prüfungsjahr 2017.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. März 2018
  • Frist
    10. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Prüfungen …
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abituraufgaben und Abschlussnoten 2017 am Martinus-Gymnasium in Linz (Rh) [#26939]
Datum
8. März 2018 21:33
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Prüfungen und Musterlösungen bzw. den Erwartungshorizont für die Abituraufgaben 2017 am Martinus-Gymnasium Linz (Rhein) in den folgenden Fächern: a) Schriftliche Abiturprüfungen: Mathematik LK, Physik LK, Englisch LK, Chemie LK, Biologie LK, Erdkunde LK. b) Mündliche Abiturprüfungen: Sozialkunde/Erkunde (SEK) GK, Geschichte GK. Ebenso wünsche ich eine (anonymisierte) Aufschlüsselung der Abschlussnoten aller Abiturienten am Martinus-Gymnasium in Linz (Rhein) im Prüfungsjahr 2017. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen erbetenen schriftlichen und mündlichen Prüfungsaufgaben und Erwartungsh…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: 9101/ R 9413 C TgbNr. 3190/18 Vollzug des Landestransparenzgesetzes Abituraufgaben und Abschlussnoten 2017 am Martinus-Gymnasium in Linz (Rh) [#26939]
Datum
14. März 2018 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen erbetenen schriftlichen und mündlichen Prüfungsaufgaben und Erwartungshorizonte werden im Ministerium nicht aufbewahrt. Sie sind lediglich in der Schule verfügbar. Sie haben jedoch voraussichtlich gegenüber der Schule keinen Anspruch auf Zugang zu diesen Aufgaben. Dem stehen die in § 14 Abs.1 Nr. 9 LTransPG genannten "öffentlichen Belange" entgegen. (Auszug § 14 (1)..." Der Antrag auf Informationszugang soll abgelehnt werden und die Veröffentlichung auf der Transparenz-Plattform soll unterbleiben, soweit und solange... 9. durch die Bekanntgabe von Informationen ein Verfahren zur Leistungsbeurteilung und Prüfung beeinträchtigt würde,...".) Die Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz (VV-LTranspG) vom 24. 11. 2017 Ministerialblatt 2017 S. 356 führt hierzu aus: "Nummer 9 enthält einen Schutztatbestand für Prüfungsverfahren und Leistungsfeststellungen. Es soll verhindert werden, dass die Durchführung von Prüfungen und Leistungsfeststellungen durch eine vorherige Veröffentlichung der Prüfungsaufgaben und Prüfungslösungen beeinträchtigt wird. Dieser Schutz ist zeitlich nicht auf die Durchführung einer konkreten Prüfung oder Leistungsfeststellung begrenzt. Prüfungsaufgaben werden vielfach zur mehrfachen Nutzung, insbesondere auch im Rahmen von Prüfungsverbänden, innerhalb derer die Aufgaben untereinander ausgetauscht werden, erstellt. Nummer 9 schützt das gesamte Verfahren, in dem eine Aufgabe zu Prüfungs- oder sonstigen Leistungsfeststellungszwecken Verwendung finden soll. Erst wenn sicher feststeht, dass eine Aufgabe für die vorbezeichneten Zwecke nicht mehr eingesetzt werden soll, kann ein Informationsanspruch nach dem Landestransparenzgesetz Platz greifen." Da Prüfungsaufgaben auch an Schulen wiederholt eingesetzt werden dürfen, gehe ich davon aus, dass die Schule Ihnen die Einsicht verweigern wird. Die von Ihnen gewünschten "Abschlussnoten" 2017 am Martinus-Gymnasium in Linz liegen dem Ministerium ebenfalls nicht vor. Diese Daten sind nur an der Schule vorhanden. Die Schule wird Sie, falls Sie sich an sie wenden wollen, jedoch darauf hinweisen müssen, dass Ihrem Antrag datenschutzrechtliche Belange entgegenstehen. Aus der Kurskombination ist ein Abiturient in vielen Fällen identifizierbar, auch wenn der Name anonymisiert wird. Solche Daten dürfen jedoch nur mit Einwilligung der Betroffenen herausgeben werden. Bitte geben Sie der Schule ggf. Ihre postalische Anschrift bekannt, damit ein eventuell zu erstellender Kostenbescheid zugestellt werden kann. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Bildung einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz oder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur¹ an <<E-Mail-Adresse>> erhoben werden. Fußnote: ¹ vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73). Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich werde meine Anfrage somit an d…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 9101/ R 9413 C TgbNr. 3190/18 Vollzug des Landestransparenzgesetzes Abituraufgaben und Abschlussnoten 2017 am Martinus-Gymnasium in Linz (Rh) [#26939]
Datum
19. März 2018 20:00
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich werde meine Anfrage somit an die Schule selbst richten. Meine Anfrage vom 8. März 2018 an das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz sehe ich somit als "erledigt" an. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>