Abituraufgabenpools 2017

die Aufgabenpools für das Jahr 2017 der Fächer Deutsch, Englisch und Französisch, vgl. https://www.iqb.hu-berlin.de/abitur/pools2017/

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Oktober 2022
  • Frist
    30. November 2022
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Abituraufgabenpools 2017 [#261839]
Datum
28. Oktober 2022 10:19
An
Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Aufgabenpools für das Jahr 2017 der Fächer Deutsch, Englisch und Französisch, vgl. https://www.iqb.hu-berlin.de/abitur/pools2017/
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 261839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261839/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen
Sehr geehrter Herr Kronmüller, das Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Inform…
Von
Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen
Betreff
Re: Abituraufgabenpools 2017 [#261839]
Datum
1. November 2022 18:04
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Kronmüller, das Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG)  verpflichtet öffentliche Stellen des Landes Berlin zur Gewährung von Akteneinsicht und Aktenauskunft. Private gelten nur dann als öffentliche Stellen, wenn sie mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut wurden. Das "Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen - Wissenschaftliche Einrichtung der Länder an der Humboldt-Universität zu Berlin e. V." (IQB) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Dem IQB wurden keine hoheitlichen Befugnisse übertragen. Es ist damit keine öffentliche Stelle im Sinne des IFG. Über Nutzungsrechte, die zum Versand der von den Ländern eingesetzten Aufgaben der Pools für die Fächer Deutsch, Englisch und Französisch zum Prüfungsjahr 2017 erforderlich wären, verfügt das IQB nicht. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis dafür, dass wir Ihrem Antrag nicht stattgeben können. Mit freundlichen Grüßen