Abiturklausuren 2011

die Aufgaben und Lösungen der zentral gestellten Abiturklausuren NRW 2011 (Gymnasium G9); für die Fächer Mathe LK (CAS), Physik LK, Englisch GK, Sozialwissenschaften GK.

Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/8983

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Mai 2015
  • Frist
    9. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
Aras Abbasi
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Abiturklausuren 2011 [#9667]
Datum
6. Mai 2015 14:03
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Aufgaben und Lösungen der zentral gestellten Abiturklausuren NRW 2011 (Gymnasium G9); für die Fächer Mathe LK (CAS), Physik LK, Englisch GK, Sozialwissenschaften GK. Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/8983
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
6. Mai 2015 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
AW: Empfangsbestätigung [#9667] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Abiturkl…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#9667]
Datum
9. Juni 2015 00:13
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Abiturklausuren 2011" vom 06.05.2015 (#9667) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 9667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Abbasi, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.05.2011. Durch die vielen Eingänge zu diesem Thema…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aw: Abiturklausuren 2011 [#9667] - 521-6.08.01.01-125755
Datum
22. Juni 2015 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AnlageAbbasi.pdf
17,5 KB
Sehr geehrter Herr Abbasi, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.05.2011. Durch die vielen Eingänge zu diesem Thema ist Ihre Anfrage leider bisher unbeantwortet geblieben. Dafür möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen. Antragsgemäß ermögliche ich Ihnen mit dieser Mail den Zugang zu den gewünschten Aufgaben und Lösungen der Abiturklausuren NRW von 2011 in den Fächern Mathematik (CAS), Physik, Englisch und Sozialwissenschaften. In dem Dokument in der Anlage finden Sie einen Link zu einem herunterladbaren Archiv, das Sie mit dem ebenfalls in der Anlage befindlichen Passwort entschlüsseln können. Ich weise darauf hin, dass der Zugang nur bis zum 06.07.2015 geöffnet ist. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der private Gebrauch der Ihnen überlassenen Unterlagen zulässig ist. Da die Rechte Dritter berührt werden, sind Sie im Falle einer - auch auszugsweisen - Veröffentlichung dieser urheberrechtlich geschützten Materialien, sei es in gedruckter oder digitalisierter Form, für die möglichen Folgen einer Urheberrechtsverletzung verantwortlich. Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende postalische Adresse. In diesem Fall würden Ihnen, so wie für derartige Fälle geregelt, die Kosten für Druck, Versand und Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
Sehr geehrt<< Anrede >> kurze Nachfrage: Sind diese Abiturprüfungen keine amtliches Werke? Mit freun…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Aw: Abiturklausuren 2011 [#9667] - 521-6.08.01.01-125755 [#9667]
Datum
22. Juni 2015 09:36
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> kurze Nachfrage: Sind diese Abiturprüfungen keine amtliches Werke? Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 9667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Abbasi, bei den Klausuren handelt es sich nicht um "Amtliche Werke" im Sinne des unb…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aw: Abiturklausuren 2011 [#9667] - 521-6.08.01.01-125755 [#9667]
Datum
22. Juni 2015 09:41
Status
Sehr geehrter Herr Abbasi, bei den Klausuren handelt es sich nicht um "Amtliche Werke" im Sinne des unbestimmten Rechtsbegriffs. Vielmehr handelt es sich um tatsächliche "Geistige Schöpfungen" von einer oder mehreren Lehrkräften im Auftrag des Landes. Mit freundlichen Grüßen