Abiturklausuren 2021 2022

alle Abiturklausuren, in allen Fächern einschließlich der Nachschreibeklausuren, aus den Jahren 2021 und 2022.

Ich bitte darum, die Dateien auf elektronischem Weg zugänglich zu machen und nicht unnötig zu erschweren durch eine hohe Zahl an Links zum Onlinespeicher. Dankeschön!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abiturklausuren 2021 2022 [#259294]
Datum
19. September 2022 12:18
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Abiturklausuren, in allen Fächern einschließlich der Nachschreibeklausuren, aus den Jahren 2021 und 2022. Ich bitte darum, die Dateien auf elektronischem Weg zugänglich zu machen und nicht unnötig zu erschweren durch eine hohe Zahl an Links zum Onlinespeicher. Dankeschön!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259294/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
19. September 2022 12:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [259294] - Ihr Antrag nach § 4 Informatio…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [259294] - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW); Abitur 2021-2022, 19.09.2022
Datum
19. September 2022 13:09
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren. Die Aufgaben der zentralgestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden. Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Sie daher, dem Ministerium für Schule und Bildung Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mitzuteilen oder per Post an das: Ministerium für Schule und Bildung NRW Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheits-gesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [259294] - Ihr Antrag nach § 4 Inform…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [259294] - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW); Abitur 2021-2022, 19.09.2022 [#259294]
Datum
19. September 2022 17:33
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss Ihrer Darstellung widersprechen. Die reine Nutzung von FragDenStaat bedeutet nicht, dass alle Nachrichten ungeschwärzt veröffentlicht werden. Insbesondere E-Mail-Anhänge müssen erst vom Antragssteller überprüft und evtl. geschwärzt werden, sie werden nicht automatisch veröffentlicht. In der Vergangenheit hat dieses Verfahren beanstandungslos funktioniert, siehe diese vergangene Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/abitur-aufgaben-2020-in-nordrhein-westfalen/#nachricht-516466 Ich rechne daher weiterhin mit einer fristgemäßen Zusendung der Dokumente, auf ähnliche Weise wie bei der obrigen Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259294/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW AW AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [259294] - Ihr Antrag nach § 4 Info…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW AW AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [259294] - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW); Abitur 2021-2022, 19.10.2022
Datum
19. Oktober 2022 10:57
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> bei der Beantwortung von Anträgen bzgl. der Zuleitung von Abituraufgaben muss das Ministerium für Schule und Bildung NRW die Wahrung des Urheberrechts sicherstellen. Der Zugang zu der erbetenen Information kann daher nur der antragstellenden Person gewährt werden, eine darüber hinausgehende Weitergabe oder Veröffentlichung der Antwort, inclusive der Informationen zum Zugang den erbetenen Aufgaben, z.B. über das Internetportal „fragdenstaat.de“ ist nicht zulässig. Nur zu diesem Zweck, um also dem IFG-Antrag überhaupt entsprechen zu können, wird die Angabe Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse oder Postanschrift benötigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW AW AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [259294] - Ihr Antrag nach § 4 …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW AW AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [259294] - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW); Abitur 2021-2022, 19.10.2022 [#259294]
Datum
19. Oktober 2022 11:22
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Begründung schreiben Sie folgendes: "Der Zugang zu der erbetenen Information kann daher nur der antragstellenden Person gewährt werden, eine darüber hinausgehende Weitergabe oder Veröffentlichung der Antwort, inclusive der Informationen zum Zugang den erbetenen Aufgaben, z.B. über das Internetportal „fragdenstaat.de“ ist nicht zulässig." Ihre Befürchtung, dass die, Ihrer Aussage nach urheberrechtlich geschützte, Klausur öffentlich zugänglich wird, ist nicht zutreffend. Eine Beantwortung meiner Anfrage an die @fragdenstaat.de Mail-Adresse bedeutet nicht, dass übersandte PDF Dokumente automatisch veröffentlicht werden. Zu sehen ist dieser Ablauf bei folgender Anfrage, bei welcher keine Klausuren öffentlich wurden: https://fragdenstaat.de/anfrage/abitur-aufgaben-2020-in-nordrhein-westfalen/#nachricht-516466 Ich hoffe, Ihre Bedenken ausgeräumt haben zu können und rechne auch weiterhin mit einer fristgemäßen Beantwortung der Anfrage auf dem von mir vorgeschlagenen und beantragten Weg. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/259294/upload/7bdb34833f2241c8c597880594d638ce7340c895/
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW AW AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [259294] - Ihr Antrag nach § 4 …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW AW AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [259294] - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW); Abitur 2021-2022, 19.10.2022 [#259294]
Datum
25. November 2022 19:41
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abiturklausuren 2021 2022“ vom 19.09.2022 (#259294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
25. November 2022 19:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#259294] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abiturklausuren 2021 2022“ vom 1…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#259294]
Datum
11. Januar 2023 13:08
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abiturklausuren 2021 2022“ vom 19.09.2022 (#259294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile bald 4 Monate überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abiturklausuren 2021 2022“ [#259294]
Datum
1. März 2023 10:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/259294/ Das Schulministerium vertritt die Ansicht, es könne nicht auf meine über fragdenstaat.de gestellt Anfrage antworten. Auf meinen Widerspruch dazu weigert es sich seit einem halben Jahr zu reagieren. Ich bitte Sie in beiden Punkten um Vermittelung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 259294.pdf - 2022-09-19_3-image001.png - 2022-09-19_3-image002.png - 2022-09-19_3-image003.png - 2022-09-19_3-image004.png - 2022-10-19_1-image001.png - 2022-10-19_1-image002.png - 2022-10-19_1-image003.png - 2022-10-19_1-image004.png Anfragenr: 259294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259294/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW [geschwärzt] - WG Abitur XXXX 2007-2002 - abschließend, 01.03.2023 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW [geschwärzt] - WG Abitur XXXX 2007-2002 - abschließend, 01.03.2023
Datum
1. März 2023 14:37
Status
Warte auf Antwort

Persönliche E-Mail-Adresse

Das Bildungsministerium in NRW weigert sich derzeit, Anfragen von FragDenStaat direkt zu beantworten. Rechtlich gibt es keinen Anlass dazu, wieso du deine private E-Mail-Adresse der Behörde angeben musst. Wir haben dafür einen kleinen Trick: Am unteren Ende der Seite findest du eine @echtemail.de-Adresse. Du kannst diese Adresse der Behörde als deine „private E-Mail-Adresse“ mitteilen. Die Antworten werden trotzdem zu dieser Anfrage zugestellt.

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Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, In meiner Antwort vom 19.10.2022 habe ich Ihnen erläutert, dass der Zuleitung der erbetenen Informationen über das Portal FragDenStaat (FDS) urheberrechtliche Belange entgegenstehen. Daher werden auf Grundlage des § 5 Absatz 1 Satz 5 IFG NRW [Abituraufgaben] nicht wie beantragt über das öffentliche Portal FDS, sondern ausschließlich unmittelbar der antragsstellenden Person zur Verfügung gestellt; die Beachtung von Urheberrechten ist ein „wichtiger Grund“ im Sinne der vg. Vorschrift. Sofern Sie insoweit einen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten wollen, bitte ich um Mitteilung Ihrer postalischen Adresse, um diesen Bescheid zustellen zu können. Unabhängig davon haben Sie jederzeit nach § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Weiterhin bleibt es Ihnen aber unbenommen, dem MSB Ihre persönliche E-Mail-Adresse oder postalische Adresse an die angegebenen Adressen mitzuteilen, um Ihnen persönlich den Informationszugang im Einklang mit dem Urheberrecht gerne zu ermöglichen. iMit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt]! > > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] > [geschwärzt]! > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt]<[geschwärzt]> > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.09.2022, mein Auskunftsersuchen vom 09.03.2023 Aktenzeichen: 209.2.3.1.6-…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.1.6-1587/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Abiturklausuren 2021 2022
Datum
4. April 2023 11:30
Status

Persönliche E-Mail-Adresse

Das Bildungsministerium in NRW weigert sich derzeit, Anfragen von FragDenStaat direkt zu beantworten. Rechtlich gibt es keinen Anlass dazu, wieso du deine private E-Mail-Adresse der Behörde angeben musst. Wir haben dafür einen kleinen Trick: Am unteren Ende der Seite findest du eine @echtemail.de-Adresse. Du kannst diese Adresse der Behörde als deine „private E-Mail-Adresse“ mitteilen. Die Antworten werden trotzdem zu dieser Anfrage zugestellt.

Nicht-öffentliche Anhänge:
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Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.09.2022, mein Auskunftsersuchen vom 09.03.2023 Aktenzeichen: 209.2.3.1.6-1587/23 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen die Stellungnahme des MSB zur Kenntnisnahme. Das MSB NRW hat Ihren Antrag vom 19.9. auf Zugang zu den beantragten Prüfungsunterlagen nicht abgelehnt, sondern die Art des Zugangs. Den Grund, nämlich den Urheberrechtsschutz, für den individuellen Zugang statt der Übermittlung an Ihre von fragdenstaat.de generierten Adresse hat Ihnen das MSB mehrfach erläutert und ist insofern seiner Begründungspflicht nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW nachgekommen. Die LDI NRW ist nach § 13 Abs. 1 IFG NRW zuständig für "die Sicherstellung des Rechts auf Information". Dieses Recht wurde hier beachtet und gewahrt, indem Ihnen mitgeteilt wurde, dass Ihnen die gewünschten Informationen übermittelt werden, sobald die/eine persönliche E-Mail-Adresse von Ihnen vorliegt. Da ich hier insgesamt und abschließend keinen Verstoß gegen Vorschriften des IFG NRW feststellen kann, werde ich Ihrer Vermittlungsbitte nicht weiter nachkommen und bitte hierfür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen